nehmen wir mal an eine selbständig tätige Frau hat bei ihrem Nebenjob (wenige Stunden pro Woche angestellt) einen Verkehrsunfall. Durch den Unfall muss sie längere Zeit im Krankenhaus liegen, Rehas machen usw. Zahlt die BG dann auch für den Verdienstausfall, den sie bei der Selbständigkeit hat? Denn durch den Unfall kann sie ja schließlich auch nicht mehr in ihrer eigenen Firma arbeiten und Geld verdienen.
Oder beziehen sich die Zahlungen der BG nur auf den Nebenjob, bei dem der Unfall passiert ist?
es besteht eine Selbständigkeit und daneben arbeitet die Frau bei einer Firma (angestellt auf ein paar Stunden in der Woche). Und genau dabei ist der Unfall passiert.
Ist sie dann nicht BG-versichert über die Firma, bei der sie angestellt ist? Denn der Unfall ist ja nicht bei der selbständigen Arbeit passiert.
Mfg
Jessica
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Ist sie dann nicht BG-versichert über die Firma, bei der sie
angestellt ist? Denn der Unfall ist ja nicht bei der
selbständigen Arbeit passiert.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die BG für das selbstständige Einkommen leistet. Denn erstens wird der Beitrag nur aus dem Angestellten-Einkommen berechnet und zweitens könnte es sein, dass die „Angestellten-BG“ eine andere ist als die „Selbstständigen-BG“.
Hier muß die BG den Jahresarbeitsverdienst ermitteln, was die Summe aus Entgelt(Nebenjob) und Einkommen(Selbständigkeit) bedeutet. Allerdings wird die BG prüfen, ob nicht doch noch Gewinn erwirtschaftet wird (ablaufende Verträge o.ä.).
Da ja alles eine große Solidargemeinschaft ist spielt es keine Rolle, wenn die beiden Tätigkeiten zu verschiedenen BGen gehören - die Heilbehandlung übernimmt ja auch nur eine BG.
(§82 SGB VII, §14 + 15 SGB IV)
Bei manchen BGen gibt es eine Satzungspflichtversicherung für Unternehmer, daher mal prüfen, welche BG für die Selbständigkeit zuständig ist und wie die das regelt.
Ciao
Garrett
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