BG-Unfall, evtl. Folgen bei Behandlungsabbruch?

Kann man die Behandlung bei Arbeits- bzw. Schulunfällen abbrechen, ohne irgendwelche Folgen zu erwarten??? Macht die BG bzw. bei Schulunfällen Gemeindeunfallversicherung o.ä. keinen Ärger???
Z.B. den Gips frühzeitig entfernen lassen…

Ich denke nicht, dass es die BG interessiert, wenn der Arzt sein OK gibt und das alles ausgeheilt ist.

Stellt sich im Nachhinein eine Verschlechterung ein, weil der Gips zu früh entfernt wurde, dann kürzt die BG sicherlich die Leistungen!