Hallo,
da ich mich bisher nicht wirklich mit dem Thema Recht auseinandergesetzt habe, es mittlerweile aber doch mein Interesse geweckt hat, möchte ich mich vor allem mit dem Aufbau etwas besser auskennen.
Ich verstehe folgendes nicht:
Was ist des allgemeine, was der besondere Teil des BGB? Sind im Grunde alle Paragraphen eine Anspruchsgrundlage für Gutachten, oder muss man da trennen (und wenn ja, wie?).
Herzlichen Dank!
Was ist des allgemeine, was der besondere Teil des BGB?
Das BGB hat fünf Teile:
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Allgemeiner Teil
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Schuldrecht
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Sachenrecht
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Familienrecht
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Erbrecht
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ist der allgemeine Teil, der Rest der besondere Teil
Sind
im Grunde alle Paragraphen eine Anspruchsgrundlage
Nein.
für
Gutachten, oder muss man da trennen (und wenn ja, wie?).
Es gibt Normen, die sagen, dass jemand etwas von einem anderen verlangen kann; das sind Anspruchsgrundlagen. Vorschriften, die etwas anderes festlegen, sind keine Anspruchsgrundlagen.
Levay