Hi,
ich habe heute euren Film zu den Rechten im Supermarkt gesehen - und wurde von euch enttäuscht!
Ihr behauptet, dass Taschen im Supermarkt nicht geöffnet werden dürfen. In dem Film wird als Beleg dafür Paragraph 307 des BGB gezeigt.
Dieser hat allerdings überhaupt nichts mit der Inhaltskontrolle im Supermarkt zu tun.
Irgendwie fühle ich mich jetzt von Galileo betrogen. Warum habt ihr das gemacht?
hi, ja dass ist kompliziert. ein generelles recht auf taschenkontrolle besteht nicht, aber wie überall gibt es ausnahmen. gibt es angebote zur taschenablage und du nutzt die nicht schaffst du verdachtsmomente die zu besondeen rechten führen. Grundsätzlich darf ein laden ohne deine erlaubnis keine kontrolle durchführen, sie haben aber das recht dich festzuhalten und die polizei zu rufen die das recht zur kontrole hat. Gruß
Hi pixar,
wie kommst Du darauf, dass ich was mit Galileo zu tun hätte?
Aber der Verweis auf § 307 BGB ist richtig, weil die Läden z.T. in ihren AGB das „Recht“ drin haben, Taschen kontrollieren zu dürfen. Nach 307 BGB ist die Klausel aber nicht rechtens und damit unwirksam, weil eben eine unangemessene Benachteiligung der (ehrlichen) Kunden vorliegt.
aber deine tasche darf nicht ohne polizei geöffnet werden.
Wenn man verpackungen meint, die man im supermarkt öffnen kann,verpflichtet dies nicht zum kauf,jedoch kann Schadensersatz für verlorengegangen gewinn geltend gemacht werden.
leider hat mir www Deine Anfrage erst heute weitergeleitet.
Nachdem diese schon vom August ist, hoffe ich, dass Du bereits gute Lösungsansätze bekommen hast.
Liebe Grüße Bernd