BGB 312d (3)

Hallo,

Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

kann ich das wie folgt interpretieren?
Angenommen:
Kunde erteilt telefonisch Auftrag über DSL-Vertrag. In 1. Anschreiben steht z.B. dass der Vertrag durch Zusendung der Auftragsbestätigung zu Stande kommt. AB kommt, dort erfolgt auch Widerrufsbelehrung.
Sobald der Kunde nun aber diesen DSL-Zugang benutzt, erlischt das Widerrufsrecht?

Im extrem vollen Archiv habe ich nur dies gefunden, das annähernd mit meiner Frage zu tun hat:
/t/widerruf-telefonvertragsaenderung/4640477
(Wobei ich dort den Ausschluss des Widerrufsrechtes für eher fragwürdig halte)

Danke Agnes

Hallo!

Sobald der Kunde nun aber diesen DSL-Zugang benutzt, erlischt
das Widerrufsrecht?

Genau so ist es. Das steht m. E. auch ziemlich deutlich in § 312d Abs. 3 BGB drin.

Hallo!

Genau so ist es. Das steht m. E. auch ziemlich deutlich in §
312d Abs. 3 BGB drin.

genau das finde ich auch. Aber das wollte mir jemand einfach nicht glauben.

Danke!!

Agnes