BGB - §312d Abs.3, Ziff.2 vs. §105.2

Hi,

Person A hat ein Produkt „erworben“, welches BGB §312d.3(2) erfüllt, ähnlich einem „OnlineQuiz“. de. :wink:

Person A befand sich, aufgrund ärztlicher Anweisung, in einem medikamentös begründbarem Zustand gem. BGB §105.2 .

Die Erkrankung verlangt einen mehrmonatigen stationären Aufenthalt mit psychiatrischer Behandlung. Dieser steht bevor - das Zeitfenster bis dahin wird, mit eben diesen starken Medikamenten überbrückt.

Kann, mit dieser Begründung, die Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes angenommen werden?

Komische Frage. Du sagst, der Zustand sei einer von § 105 II gewesen. Wenn das stimmt, dann gilt eben § 105 II: Nichtigkeit der Willenserklärung. Wenn es nicht stimmt, dann stimmt es eben nicht. OB es stimmt, kann dir hier keiner beantworten.

Levay

Frage konkreter:
Wie muss der Nachweis erbracht werden?

Reicht in einem solchen Fall die schriftliche Äußerung des behandelnden Aztes? Eher ist doch mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechen?

Bleibt noch der aussergerichtliche Vergleich - wenn man bereit ist eine Teilzahlung zu leisten. Das will A jedoch nicht.

Frage jetzt verstanden?

Wie muss der Nachweis erbracht werden?

Nachweisen muss der, der sich darauf beruft.

Reicht in einem solchen Fall die schriftliche Äußerung des
behandelnden Aztes? Eher ist doch mit einer gerichtlichen
Auseinandersetzung zu rechen?

Dem Gericht obliegt die freie Beweiswürdigung. Was in der Rechtspraxis genügt wird, ist eine Frage des Einzelfalls; für Erfahrungswerte kann man bestenfalls darauf hoffen, dass ein Anwalt sich zu Wort meldet. Aber nicht jeder Anwalt dürfte so was schon erlebt haben.

Frage jetzt verstanden?

Ich hoffe.

Levay

Wie muss der Nachweis erbracht werden?

Nachweisen muss der, der sich darauf beruft.

_Wie_ - nicht _Wer_

Reicht in einem solchen Fall die schriftliche Äußerung des
behandelnden Aztes? Eher ist doch mit einer gerichtlichen
Auseinandersetzung zu rechen?

Dem Gericht obliegt die freie Beweiswürdigung. Was in der
Rechtspraxis genügt wird, ist eine Frage des Einzelfalls; für
Erfahrungswerte kann man bestenfalls darauf hoffen, dass ein
Anwalt sich zu Wort meldet. Aber nicht jeder Anwalt dürfte so
was schon erlebt haben.

Pfff

Frage jetzt verstanden?

Ich hoffe.

@Mod:
Was hier von Antworten abgegeben werden ist die letzte XXX…!
Wenn derartige dünne Antworten im EDV-Brett abgegeben würden, wäre wahrscheinlich kein User mehr online.

PS:
…verlangt nach einem „Bewertungspunkte abziehen“-Button…

closed:

Du meinst, dass du hier schon mal vorab den Urteilstext bekommen kannst, mit dem du dich mit der Bitte um Bestätigung ans nächstgelegenen Gericht wenden kannst?

Können wir ja mal versuchen!

Den Sachverhalt haben wir schon verstanden!

Aber um in der Verhandlung voran zu kommen, solltest du jetzt mal deine Beweismittel vorlegen, von denen du denkst, das sie die Geschäftsunfähigkeit belegen könnten (Kopien reichen fürs erste).
Wir werden dann die vorgelegten Beweismittel umfassend prüfen und würdigen und danach zu unserem Urteilsspruch kommen.

Die Online-Richter am WerWeissWas-Gericht.de

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Man Leute,

auf den dezenten Hinweis auf den Diensteanbieter in meiner Frage, ist (scheinbar) niemand wirklich eingegangen, und hat ihn sich angeschaut.

Das hier kein Voraburteil erwartet wird - darüber sollten wir uns gar nicht auslassen. Allein der Hinweis darauf war total (dümmlich und) überflüssig.

Wenn meine Fragestellung inhaltlich zu abstrakt war, dann fragt doch bitte nach. Es kann davon ausgegangen werden, dass vor der Fragestellung in diesem Board, durch den Fragenden bereits versucht wurde, sich dem Inhalt mit zugänglichen Medien zu nähern, es selbst zu verstehen. Gerade weil dieses Thema komplex ist, reicht es eben nicht „mal eben“ eine Antwort zu schreiben.

Ich selbst bin seit 1826 Tagen dabei, habe mich mehr als 250x Fragen gestellt, und ich kann mit gutem Gewissen behaupten alle (!) mit der notwendigen Portion Engagement gelöst zu haben - das Feedback der Fragenden macht über jeglichen Zweifel erhaben.

Posts wie die Antwort von „Dieter“, oder von Levay – welcher offensichtlich noch nicht mal die Frage richtig gelesen hat- senken das Level von www enorm.

Es muss hierzu _keiner_ mehr antworten - geFlame ist das letzte was ich will.

Man Leute,

auf den dezenten Hinweis auf den Diensteanbieter in meiner
Frage, ist (scheinbar) niemand wirklich eingegangen, und hat
ihn sich angeschaut.

mit wem der Vertrag geschlossen wurde ist für die Frage der Nichtigkeit wegen geschäftsfähigkeit vollkommen ohne Belang!

Das hier kein Voraburteil erwartet wird - darüber sollten wir
uns gar nicht auslassen. Allein der Hinweis darauf war total
(dümmlich und) überflüssig.

dann sag doch mal, was du noch wissen willst. Levay hat dir eigentlich alles gesagt, was zu dem geschilderten Sachverhalt zu sagen ist. Mehr gibts nicht. Was sollte man denn noch dazu sagen?

Wenn meine Fragestellung inhaltlich zu abstrakt war, dann
fragt doch bitte nach. Es kann davon ausgegangen werden, dass
vor der Fragestellung in diesem Board, durch den Fragenden
bereits versucht wurde, sich dem Inhalt mit zugänglichen
Medien zu nähern, es selbst zu verstehen. Gerade weil dieses
Thema komplex ist, reicht es eben nicht „mal eben“ eine
Antwort zu schreiben.

War für mich und nach dem was ich gelesen habe, auch für Levay kein Problem, den Sachverhalt zu erfassen und umfassende Antworten zu geben. Was für uns einfach erscheint, kann für dich durchaus kompliziert sein. Das versteh ich wohl, deswegen mein Rat: frag doch bitte nach, wenn du etwas nicht verstanden haben solltest.

Ich selbst bin seit 1826 Tagen dabei, habe mich mehr als 250x
Fragen gestellt, und ich kann mit gutem Gewissen behaupten
alle (!) mit der notwendigen Portion Engagement gelöst zu
haben - das Feedback der Fragenden macht über jeglichen
Zweifel erhaben.

Na da gratuliere ich dir.

Posts wie die Antwort von „Dieter“, oder von Levay – welcher
offensichtlich noch nicht mal die Frage richtig gelesen hat-
senken das Level von www enorm.

Ich heiße Dietmar. Ist aber nicht schlimm. Und auch von Levay habe ich den Eindruck, dass er deine Fragen ganz gut verstanden hat.

Es muss hierzu _keiner_ mehr antworten - geFlame ist das
letzte was ich will.

Sorry, darüber setz ich mich jetzt einfach mal hinweg.

Viele Grüße,
Dietmar

Was’n hier los?

dann sag doch mal, was du noch wissen willst. Levay hat dir
eigentlich alles gesagt, was zu dem geschilderten Sachverhalt
zu sagen ist. Mehr gibts nicht. Was sollte man denn noch dazu
sagen?

Steht doch alles da, was man wissen muss, dass Ziel ist doch klar definiert. Noch mal PLAIN: Person A will nicht zahlen, und möchte dies per §105.2 begründen. _Ich_ möchte unter Zuhilfenahme des Brettes die Anwendbarkeit des §105.2 hinterfragen, und natürlich mehr über zu erwartenden Gegenargumentationen erfahren.

Wie muss der Nachweis gestaltet werden? In diesem Fall ist z.B. die Wichtung der hausärztlichen Äußerung, in Bezug auf eine daraus abzuleitende grundsätzliche Annahme über die Wirkung des Medikamentes, wie z.B. Bewusstseins oder Wahrnehmungsstörungen, wichtig.

Aussagen wie „§XY trifft zu“ sind überflüssig, da Gesetzestexte jedem zugänglich sind und ergo jeder die Anwendbarkeit ableiten kann.

War für mich und nach dem was ich gelesen habe, auch für Levay
kein Problem, den Sachverhalt zu erfassen und umfassende
Antworten zu geben.

Ich denke, Lavey kann ganz gut für sich alleine sprechen. Warum versteckst du dich hinter ihm? Btw. war deine beiden Antworten auf keinsten umfassend…eher gestört.

Was für uns einfach erscheint, kann für
dich durchaus kompliziert sein.

Was zu beweisen wäre.

Das versteh ich wohl, deswegen
mein Rat: frag doch bitte nach, wenn du etwas nicht verstanden
haben solltest.

Kindergarten-Rhetorik.

Na da gratuliere ich dir.

nc.

Ich heiße Dietmar.

Wayne interessiert’s…

Und auch von Levay
habe ich den Eindruck, dass er deine Fragen ganz gut
verstanden hat.

Er hofft es.

Sorry, darüber setz ich mich jetzt einfach mal hinweg.

Lesen und verstehen sind halt nicht deine Stärke.

Viele Grüße,
Dietmar

Jaja Dieter…

Steht doch alles da, was man wissen muss

Auch die Antwort wurde schon gegeben. Du scheinst sie nur nicht verstanden zu haben und kompensierst das mit einem allgemeinen Gefluche ausgerechnet auf diejenigen, die dir helfen woll(t)en.

Wie muss der Nachweis gestaltet werden?

Noch mal: Dem Gericht obliegt die freie Beweiswürdigung. Es gibt keine festen Regeln, was das Gericht als Beweis akzeptieren muss und was nicht und wem es zu glauben hat und wem nicht. Das einzige, was mir zu deiner Frage insofern noch einfällt, ist, dass das Gericht im Zivilprozess nicht von Amts wegen ermittelt, sondern dass die Parteien alle Beweise selbst beibringen müssen. Aber das hast du dir vermutlich schon gedacht.

Letztlich läuft es darauf hinaus, dass entweder ein behandelner Arzt als Zeuge aussagt - und das Gericht kann dem dann glauben oder nicht -, oder es wird ein Sachverständiger erscheinen - dem das Gericht dann glauben kann oder nicht (allerdings dürfte ein Sachverständiger das im Nachhinein ja nicht mehr klären können).

Ich glaube, du stellst dir das mit den Beweisen etwas komplizierter vor, als es ist. Frag dich einfach: Wie könnte ich einer x-beliebigen Person mit Sicherheit belegen, dass die Person Y geschäftsunfähig ist oder vorübergehend war? Im Grunde spricht dann nicht mehr viel dagegen, dass dieser Beweis auch vor Gericht taugt.

Außerdem solltest du anders vorgehen: Nicht indem du fragst, was denn als Beweis taugen würde; zähl doch lieber mal auf, was du anzubieten hast, was ein Beweis sein könnte. Dann kann dir vielleicht auch jemand sagen, wie es damit vor Gericht aussehen würde.

Doch wie gesagt: Letztlich glaubt der Richter oder er glaubt nicht - das kann niemand vorhersagen.

Aussagen wie „§XY trifft zu“ sind überflüssig, da
Gesetzestexte jedem zugänglich sind und ergo jeder die
Anwendbarkeit ableiten kann.

…umso unverständlicher war deine Frage.

Kindergarten-Rhetorik.

Dafür bist du grob unverschämt.

Kindergarten-Rhetorik.

Dafür bist du grob unverschämt.

quod erat demonstrandum

Kindergarten-Rhetorik.

Dafür bist du grob unverschämt.

quod erat demonstrandum

Mir ist nicht ganz klar, was es daran noch zu beweisen gibt…