Steht doch alles da, was man wissen muss
Auch die Antwort wurde schon gegeben. Du scheinst sie nur nicht verstanden zu haben und kompensierst das mit einem allgemeinen Gefluche ausgerechnet auf diejenigen, die dir helfen woll(t)en.
Wie muss der Nachweis gestaltet werden?
Noch mal: Dem Gericht obliegt die freie Beweiswürdigung. Es gibt keine festen Regeln, was das Gericht als Beweis akzeptieren muss und was nicht und wem es zu glauben hat und wem nicht. Das einzige, was mir zu deiner Frage insofern noch einfällt, ist, dass das Gericht im Zivilprozess nicht von Amts wegen ermittelt, sondern dass die Parteien alle Beweise selbst beibringen müssen. Aber das hast du dir vermutlich schon gedacht.
Letztlich läuft es darauf hinaus, dass entweder ein behandelner Arzt als Zeuge aussagt - und das Gericht kann dem dann glauben oder nicht -, oder es wird ein Sachverständiger erscheinen - dem das Gericht dann glauben kann oder nicht (allerdings dürfte ein Sachverständiger das im Nachhinein ja nicht mehr klären können).
Ich glaube, du stellst dir das mit den Beweisen etwas komplizierter vor, als es ist. Frag dich einfach: Wie könnte ich einer x-beliebigen Person mit Sicherheit belegen, dass die Person Y geschäftsunfähig ist oder vorübergehend war? Im Grunde spricht dann nicht mehr viel dagegen, dass dieser Beweis auch vor Gericht taugt.
Außerdem solltest du anders vorgehen: Nicht indem du fragst, was denn als Beweis taugen würde; zähl doch lieber mal auf, was du anzubieten hast, was ein Beweis sein könnte. Dann kann dir vielleicht auch jemand sagen, wie es damit vor Gericht aussehen würde.
Doch wie gesagt: Letztlich glaubt der Richter oder er glaubt nicht - das kann niemand vorhersagen.
Aussagen wie „§XY trifft zu“ sind überflüssig, da
Gesetzestexte jedem zugänglich sind und ergo jeder die
Anwendbarkeit ableiten kann.
…umso unverständlicher war deine Frage.
Kindergarten-Rhetorik.
Dafür bist du grob unverschämt.