Hallo zusammen,
ich brauche einen Rat über die personnenbezogene Rückerstattung von Steuern & Gebühren
Sachlage:
- Hinflug angetretten
- Rückflug nicht angetretten
- Airline (Air France)sagt: wir werden Ihren Flug als One Way betrachten und Sie werden noch dazu bezahlen müssen.
Und wenn die Reklamation erst nach 1 Jahr nach dem „Flug NO-SHOW“ (andere Sachlage: Hin- und Rückflug beide nicht angetretten), BRAUCH MAN FÜR SO WAS EINEN RECHTSANWALT ODER WO KANN MAN SICH WENDEN, LBA-Luftfahrt-Bundesamt Fluggastrecht kann leider nicht helfen!
Herzlichen Dank für jeden Hiweis!
Mino Izaho