BGB §649, Satz 2 - Rückerstattung von Steuern &Geb

Hallo zusammen,

ich brauche einen Rat über die personnenbezogene Rückerstattung von Steuern & Gebühren

Sachlage:

  1. Hinflug angetretten
  2. Rückflug nicht angetretten
  3. Airline (Air France)sagt: wir werden Ihren Flug als One Way betrachten und Sie werden noch dazu bezahlen müssen.

Und wenn die Reklamation erst nach 1 Jahr nach dem „Flug NO-SHOW“ (andere Sachlage: Hin- und Rückflug beide nicht angetretten), BRAUCH MAN FÜR SO WAS EINEN RECHTSANWALT ODER WO KANN MAN SICH WENDEN, LBA-Luftfahrt-Bundesamt Fluggastrecht kann leider nicht helfen!

Herzlichen Dank für jeden Hiweis!
Mino Izaho

Hallo,
…vielleicht solltest du besser im Rechstbrett fragen…
gruss Backs

Hi,

wende Dich mal hierhin: http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/

bye
Rolf

Danke Rolf!

http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/

ist sehr schnell und zuverlässig. Ich kann es nur weiterempfehlen.
Mino

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