Bgb - Beherbergung

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich habe ein großes Problem und habe mich hier angemeldet in der Hoffung Hilfe zu finden, da ich im Internet selber nichts dazu gefunden habe. Ich betreibe eine Beherbergung, also ein großes angemietetes Gebäude, welches ich an Monteure weitervermiete. Jetzt habe ich von der Gemeinde ein Schreiben bekommen (Aufgrund von Beschwerden von Nachbarn die nichts besseres zu tun haben), dass zu viele Leute dort untergebracht sind. 34 Personen, aber alle von der gleichen Firma denen es nichts ausmacht zu teilweise zu viert im Zimmer zu schlafen. Fläche ca. 390 m²! Laut dem Schreiben sind aber 17m² pro Perosn mind. vorgeschrieben… Aber wenn ich doch z.b. mit der Freundin ins Hotel gehe ins Doppelzimmer, dann haben wir ja auch keine 34m²…!!! und das ist dann aber ein Hotel… Kennt ihr euch da aus, bzw. kennt ihr vielleicht Gesetze oder Paragraphen, dass ich diesen Leuten einen Brief schreiben kann wo ich belegen kann warum ich im Recht bin… oder müssen tatsächlich knapp die Hälfte ausziehen…? Vielen vielen dank jetzt schon im vorraus! MfG Andreas Jilek

Hallo, eine rechtliche Auskunft kann ich Ihnen nicht geben, da ich kein Anwalt bin. Auch ich habe schon in Pensionen gewohnt, in Zimmern von nicht mal 10 qm!!
An Ihrer Stelle würde ich mir sofort einen Anwalt nehmen, ich kann mir nicht vorstellen, das die Gemeinde dies verlangen kann. Aber wahrscheinlich ist es hier wie in so vielen Orten - Sie stören - und das wird der Grund sein, sonst nichts.
Sorry, das ih Ihnen nicht weiterhelfen kann. Ich drück Ihnen die Daumen - nicht unterkriegen lassen.
Liebe Grüsse Monika

Hallo Andreas,
das ist zu speziell für mich, da kenne ich mich nicht aus.
Mir scheinen zwei Dinge prüfenswert: zum einen kommt mir die o.g. Mindestflächenzahl bekannt vor aus dem Baurecht für Mietwohnungen. Eine „Wohnung“ muss lt. Baurecht mind. diese Größe haben - vielleicht versucht hier jemand, Dir mit einer falschen Rechtsgrundlage Angst einzujagen.
Zum anderen sind solche Grundsatzfragen grundsätzlich im regionalen Baurecht verankert (nicht per Bundesrecht), es lohnt sich also mal eine unverbindliche Anfrage bei Deinem zuständigen Bauamt oder der IHK.
Schubi

Vielleicht hier eine Antwort finden
http://www.frag-einen-anwalt.de
Ich weiß leider nicht, welche Konzession/Zulassung man für einen Beherbergungsbetrieb braucht…
VG
Heinz