Hallo,
habe zwei Fragen:
gilt beim zweiseitigen Handelsgeschäft immer automatisch das HGB?
Kann man beim zweiseitigen Handelsgeschäft auch das BGB vereinbaren, wenn ja, welche Vorteile hätte dieses.
Danke für die Hilfe
Gruß
Josch
Hallo,
habe zwei Fragen:
gilt beim zweiseitigen Handelsgeschäft immer automatisch das HGB?
Kann man beim zweiseitigen Handelsgeschäft auch das BGB vereinbaren, wenn ja, welche Vorteile hätte dieses.
Danke für die Hilfe
Gruß
Josch
Hallo,
habe zwei Fragen:
gilt beim zweiseitigen Handelsgeschäft immer automatisch das
HGB?
Nur dort, wo es zutrifft.
Kann man beim zweiseitigen Handelsgeschäft auch das BGB
vereinbaren, wenn ja, welche Vorteile hätte dieses.
Man kann nicht Recht ausschließen. BGB tritt immer dann automatisch in Kraft, wenn nichts vereinbart oder anderweitig geregelt ist.
gruss
Hallo!
Man kann nicht Recht ausschließen. BGB tritt immer dann
automatisch in Kraft, wenn nichts vereinbart oder anderweitig
geregelt ist.
So ist das nicht ganz richtig. Natürlich kann man grundsätzlich vereinbaren, dass das HGB im beiderseitigen Handelsgeschäft nicht gilt, soweit es nicht um zwingende Vorschriften geht.
Gruß
Tom