Muss ich meine Wände jetzt weiß streichen ? Im Mietvertrag ist geregelt unter Sondervereinbarung das der Mieter bei Einzug renovieren muss. Nicht bei Auszug ? Gilt der Aktuelle BGB Bescheid für alle betehenden Mietverträge oder gibt es Ausnahmen ?
Wenn sie z.B. blutrot gestrichen sind, dann schon.
Zuem: FAQ1129 nicht bachtet, bar jeglicher Höflichkeit: ohne Gruß, ohne Abscheid, auf dertart hingerotzte Fragen sollte man garnicht antworten.
ramses90
Hallo!
Im aktuellen Urteil ging es doch nicht um Renovierungsfristen allgemein,sondern darum,wenn der Mieter schon renovieren muss ,welche Farbe er dann bei Auszug verwenden muss. Währenmd der mietzeit völlig egal. Bei Auszug muss aber ggf. neutral überstrichen werden.
Und da ist eben NICHT weiß ausdrücklich gefordert.
Das sagt KEIN Gericht so . Es sind neutrale Farbtöne gefordert,die einen möglichst großen Nutzerkreis(zukünftige Mieter) ansprechen.
Das kann WEISS sein, damit kann man nichts falsch machen. Es dürfen sicherlich auch abgetönte Farben sein,also nicht knallige Farben,aber leichte Tönungen,etwa das was man als Pastelltöne bezeichnet. Das kann dann durchaus einen Stich ins Gelbe ,Blaue oder Grünliche haben.
Im Streitfall muss es eben erneut ein Gericht bewerten,ob nun gerade dieser Farbton der BGH Entscheidung entspricht.
Deshalb, was spricht gegen WEISS, billig und immer ohne Diskussion abnehmbar .
Zum Thema,ob man überhaupt Schönheitsreparaturen durchführen muss hängt von vielen Formulierungen im Vertrag ab. Manches ist inzwischen als ungültig bewertet worden,dann muss man nämlich gar nichts machen bei Auszug. Weder streichen noch dafür bazahlen.
MfG
duck313
Das Urteil ist eine Richtlinie über die Art der Renovierung und was verlangt ist. Ich würde immer mit dem Vermieter ein Gespräch suchen da Freundlichkeit und Anstand hier mehr helfen und man sich dann bestimmt beidseitig entgegenkommt. Ansonsten ist die Übergabe der Wohnung in einem wohnbaren Zustand auch ohne Urteil selbstverständlich. Gruß
In dem Urteil ging es um durch den Mieter verursachten Schaden durch Farbanstrich. Das hat nichts mit Renovierung oder Schönheitsreparaturen zu tun.
vnA
Ansonsten ist die Übergabe der Wohnung in einem wohnbaren Zustand auch
ohne Urteil selbstverständlich.
Ehrlich?
Gruß
Joschi (Vermieter)