BGB - Geld muss man immer haben

Hallo,
gemäß BGB muss es (sinnhaft) einen Paragraphen geben, der aussagt, das man Geld immer haben muss und eine Verschuldung z. B. kein Grund für eine Unmöglichkeit ist.
Welcher Paragraph ist das?

Kann mir jemand helfen?

Danke!

Josch

Den Paragrafen wirst du vergeblich suchen; es gibt ihn schlichtweg nicht.

Der Grundsatz ist aber anerkannt, er folgt unter anderem aus der Insolvenzordnung. Diese würde man nicht brauchen, wenn man dadurch, dass mein kein Geld hat, von seiner Leistungspflicht befreit würde.

Levay