Hallo lieber Wer-weiss-was-Leser,
ich habe voller Interesse diesen Artikel im Forum gelesen.
Leider bin ich nicht so ganz in der Rechtsmaterie verankert.
Aber hier meine Frage:
Gibt es die Möglichkeit eine BGB-Gesellschaft mit beschränkter Haftungs zu gründen.
Die Frage stellst die, da wir als Stadtkapelle von der Stadt durchaus eine beachtliche finanzielle Unterstützung bekommen, aber als eigenständige Rechtsperson (also nicht Teil der Stadt) gesehen werden.
So sind wir auf der Suche, unsere Haftung einzuschränken, ohne daß wir diesen Status verlieren würden. Dies wäre z. B. der Fall, wenn wir eine e.V. bilden würden.
Über eine Antwort und ggf. nützliche Informationen würde ich mich sehr freuen.
die sache mit der GbR mbH schlage dir aus dem kopf. das geht nicht gut. hierzu wurden (wie du sicherlich gelesen hast), letztes jahr einige entscheidungen getroffen, dass das nicht so einfach ist (erwähnung der haftungsbeschränkung im briefkopf oder in AGB reicht nicht aus), vielmehr muesstest du beim abschluss eines jeden rechtsgeschäftes mit deinem vertragspartner vereinbaren, das die GbR in diesem einem fall nur bis zur höhe des momentanen gesellschaftsvermögens haftet und eine haftung mit dem privatvermögen der gesellschafter nicht in frage kommt.
was macht ihr als stadtkapelle? was versteht man drunter? seid ihr ggf. sogar gemeinnützig? wenn das der fall wäre, würde ich eine gGmbH empfehlen. die gemeinnützige GmbH (sind z.b. viel krankenhaus und altenpflegeheimträger) haftet nur mit gesellschaftsvermögen und ist steuerlich nicht so hart gebeutelt wie eine normale GmbH.
vielleicht liest du darüber mal ein bischen was im netz…
grüsse vom showbee
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