Hallo zusammen,
bräuchte mal hilfe bei einer Aufgabe, ich hoffe mir kann jemand helfen oder wenigstens einen Denkanstoß geben um welche §§ es sich handelt. Hier die Aufgabe:
–Baumaterialienhändler V verkauft dem K, einem Bauunternehmer, 20 Fenster; Größe 60x85, Farbe hellbraun; Verglasung: Doppelverglasung mit Isolierglas 6mm; Schwenkflügel. V liefert die Fenster in Größe 55x80; Stärke des Glases 4mm. K untersucht und rügt erst nach drei Wochen. Er verlangt NAchlieferung neuer Fenster innerhalb einer Woche.
Prüfen und begründen Sie: Kann K von V NAchlieferung neuer Fenster verlangen?–
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.