Hallo liebe wissenden,
folgender fiktiver Fall.
Mann möchte bei seiner Steuererklärung 09 den Unterhalt über die Anlage U geltend machen. Da eine gemeinsame Veranlagung der Frau nicht gewünscht war befürchtet Mann nun das Frau die Unterschrift auf der Anlage U verweigert.
Da Mann und Frau schon über 1 Jahr räumlich getrennt leben und Mann freiwillig Unterhalt gezahlt hat soll dieser nun geltend gemacht werden.
Da Frau kein zu versteuerndes Einkommen hat ( nur 400 )kann Frau laut BGB die Unterschrift nicht verweigern da sie dadurch keinen Nachteil erleidet.
Da Mann nun Frau um diese bitten möchte, möchte Mann Frau auch gleich im Netz den passenden § dazu nennen damit Mann nicht auf die Unterschrift klagen muß.
Wer kann mir sagen welcher § der richtige wäre?
Gruß und lieben Dank Sunny
Unter Umständen hat sie doch einen Nachteil, denn wenn der Mann den Unterhalt als Sonderausgaben gelten machen möchte, muss die Frau im Gegenzug diese Unterhaltszahlungen versteuern. Und so wie der SV liegt, könnte dies zu einer Steuerbelastung bei ihr führen.
Es handelt sich dann nämlich um sonstige Einkünfte:
§ 22 Nr. 1a EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
Hallo expertobe,
ein Nachteil würde der Frau nicht entstehen denn das wurde von einem Steuerberater überprüft. Da Mann aber den Steuerberater nicht gefragt hatte nach dem BGB und man nicht noch mehr Kosten verursachen wollte ließ man hier Fragen.
Gruß Sunny
Klang halt so, als ob dies noch nicht in Betracht gezogen wurde, daher der Hinweis.
Hallo noch mal,
doch wurde, wie schon geschrieben Mann wollte den Steuerberater nicht noch einmal anrufen und hat aber die schlimmsten Befürchtungen was Frau und die Unterschrift angeht.
Trotzzem lieben Dank für die Mühe und Gruß Sunny
Hallo,
ich denke, es könnte der §226 BGB sein: Die Frau dürfte die Unterschrift grds. verweigern, da dies aber nur den Zweck hätte, dem Mann zu schaden, darf sie es doch nicht.
Kommt für die Frau übrigens doch eine Steuer raus, hat der Mann diese zu übernehmen. Wegen der meist höheren Progression beim Mann rentiert sich das aber im Normalfall.
Gruß,
Markus