BGB und Vertragsrecht

Hallo zusammen. Folgender Fall ist nicht hier, sondern im Paralleluniversum passiert, in dem das BGB und die rechtlichen Bestimmungen zu Verträgen etc. zufällig auch gilt.

Stellt euch mal vor, mein Parallel-Ich hat seine 87-jährige Nachbarin überredet, ihr jeden Tag einen Witz zu erzählen. Sie hat dafür unterschrieben, in jedem Monat 400,- zu zahlen.
Den Vertrag hab ich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wenn die einen der Witze weiter erzählt, oder sich aufschreibt und den Zettel weiter gibt, haben wir vereinbart, dass sie dann 200,- EUR Strafe an mich zahlen muss.

So geht das jetzt schon ein halbes Jahr.

Jetzt kommt ihr die Sache jedoch langsam spanisch vor und will kündigen. Ich aber sage: Nix da, Vertrag läuft schließlich auf unbestimmte Zeit!

Ist das rechtens, was die olle Frau da mit mir abziehen will?
Ich meine, sie hat ja noch nicht mal gemerkt, dass das jeden Tag derselbe Witz ist.

Danke für´s Lesen :smile:

To.i.

Bitte sag mir das diese Geschichte eine Metapher ist um FAQ1129 zu umgehen.

Seiner 87-jährigen Nachbarin 400 Öcken abzunehmen und noch „Vertragsstrafen“ zu vereinbaren ist in egal welchem Universum einfach nur das Allerletzte! Auf gleicher Ebene mit den Leuten die sich für Enkel ausgeben um bei Dementen $ abzuziehen.

Sich auf’s BGB zu berufen wenn die Alte endlich merkt daß sie abgezockt wird, dazu fehlen mir die Worte.

Unglaublich, wenn’s Dich in dem Form hier nicht schon 10 Jahre gäbe hätte ich Einiges darauf gewettet daß das hier ein trolliger Provokationsversuch ist…

Grad noch ein Gruß
Nick

Oh mein Gott Nick!

Ja, das ist eine Metapher. Und die eigentliche Geschichte ist derartig auf das Gerüst abgewrackt und als Erlkönig maskiert, dass a) niemand die eigentlich Beteiligten erkennt und b) die Fragestellung dennoch klar hevorgeht.

Ist das, was das Paralall-Ich mit der lieben alten Frau im Paralleluniversum da machen würde, strafbar oder nur sittenwidrig?

To.i

(Natürlich bescheiß ich keine Rentner, vielen Dank für´s Vertrauen)

Hi,
in dem Falle muss ich mich da natürlich für die „Unterstellung“ entschuldigen.

Nachdem letzten Monat ein Drücker meinem 85-jährigen, schwer Richtung Demenz neigenden, Opa ein Abo für Bild der Frau verkauft hat bin ich da grad etwas übersensibel.

Gruß
Nick

Hinzufügung.
Die Witze sind vom Parallel-Ich selbst erfunden, also habe parallel-ich alle Urheberrechte.

Es handelt sich also nicht um allgemeines Kulturgut.

To.i

Guten Morgen!

Nachdem Du ja nun mit der moralischen Keule schon eins übergebraten bkommen hast, kommen wir ganz entspannt mal zur rechtlichen Seite der Geschichte, was ja im Rechtsbrett manchmal ganz erfrischend wirken kann.

Was Du da schilderst, dürfte ein Dienstvertragliches Dauerschuldverhältnis sein. Natürlich kann man das kündigen, und zwar spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats, § 621 Nr. 3 BGB.

. Natürlich kann man das kündigen,
und zwar spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des
Kalendermonats, § 621 Nr. 3 BGB.

Danke! Nur das wollte ich wissen.

Nachdem das BGB auch im Staate Neu-Hemingway gültig ist, bin ich nun sehr, sehr beruhigt.

To.i