BGB vertrag

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein Problem mit dem Glücksmagazin Sophie. Per Telefon bekam meine Mutter eines Tages einen Anruf (vermutlich aus der Türkei) von einer türkischen Call Center Agentin und bot ihr eine Testzeitschrift an, die sie innerhalb von 4 Wochen widerrufen könne. Nun läuft die Zeitschriftenzusendung schon fast 6 Monate und ich werde seit nun ungefähr 2 Monaten von der Inkassofirma „Focus“ angeschrieben, die das Geld eintreiben wollen. Meine Frage: Kommt denn per Telefon ein Vertrag zustande? Und ist es erlaubt ein jemandem ein Testabo zuzuschicken und wenn dieser innerhalb von 4 Wochen nicht antwortet, automatisch ein Abonnement anzusetzen? Es besteht kein schriftlicher Vertrag. Was kann ich jetzt tun? Ich war noch nicht beim Anwalt. Kann ich hier nach dem BGB etwas unternehmen?

Freundliche Grüße

Onur Kocyigit

Hallo Onur Kocyigit,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Da ich schon mal auf der anderen Seite der Leitung gesessen habe, kann ich da aus eigener Erfahrung sprechen.

Ein Gesprächspartner mit einem türkischen Namen kann genauso gut auch mitten in Deutschland sitzen. Meiner Erfahrung nach haben über 60 % (!) der Callcenter-Mitarbeiter einen migrantischen Hintergrund.

Nun zum eigentlichen Deal per Telefon. Geschlossene Verträge am Telefon müssen aktiv vom Kunden schriftlich widerrufen werden, wenn der Vertrag nicht gewünscht ist (§§312d, 355, 360 BGB). Darüber muss der Kunde informiert werden (Widerrufsbelehrung). Die Frist beträgt 2 Wochen nach Erteilung der Widerrufsbelehrung. Die kann auch telefonisch erfolgen, meistens müssen Call-Center-Agenten nach dem Verkaufsgespräch ein Text ablesen und aufzeichnen, während der Aufnahme ein „JA“ abholen. Das macht inzwischen so ziemlich jedes Call-Center. Diese Aufnahme wird dann zur Beweisführung mit herangezogen, wenn es zum Streitfall vor Gericht kommt. Übrigens muss auch nachweislich um Erlaubnis gefragt werden, ob eine Aufzeichnung erfolgen darf. Auch dieses muss auf dem Band mit einem „JA“ bestätigt sein.

Um Ihre Frage nun korrekt zu beantworten: Es ist rechtlich möglich, per Telefon Verträge (Testabo mit anschließendem Vertrag auf max. 2 Jahre) zu schließen. Sie schreiben, dass die Zusendung nun schon 6 Monate andauert, daher ist die Widerrufsfrist längst abgelaufen.

Sie schreiben, dass Ihre Mutter telefoniert hatte und Sie (persönlich?) werden nun von der Inkassofirma angeschrieben. Das ist etwas, was mich nachdenklich stimmt. Wer ist denn nu Kunde dort? Ihre Mutter oder Sie? Wenn Ihre Mutter Kunde ist und Sie erhalten die Rechnung auf Ihren Namen, dann stimmt da was nicht, was man dann mit dem Anwalt klären könnte. Die Zahlungsverpflichtung aber bleibt bestehen, aber halt nur für den richtigen Kunden. Zudem dürfte Ihre Mutter nicht in Ihrem Namen Geschäfte abschließen. Das sind kleine Ungereimtheiten, die mir an Ihrer Frage aufgefallen sind, welches Sie prüfen können.

Sollte hier alles korrekt sein, dann wüsste ich nicht, wie man da wieder rauskommt. Da kann ich nur empfehlen, die Vertragslaufzeit zu erfüllen und schriftlich (Einschreiben/Rückschein) fristgerecht zu kündigen.

Auch wenn ich das schon selbst beruflich gemacht habe, so möchte ich zur äußersten Vorsicht raten, am Telefon was abzuschließen. Selbst wenn man schon Kunde ist und einen Tarifwechsel vorgeschlagen bekommt, so hat man in der Regel zwei Nachteile: 1. Meistens kommt der Anruf überraschend und man weis meistens nicht, was man in der Vergangenheit an Rechnungsbeträgen hatte, hier wird dann was günstigeres angepriesen, was meistens aber dann teurer wird; 2. Mit dem Tarifwechsel beginnt die Vertragslaufzeit (i.d.R. 2 Jahre) neu. Dafür werden richtig Provisionen bezahlt.
Das würde ich auch Ihrer Mutter mitteilen. Im Zweifelsfall soll sie einfach nur auflegen.

Ich hoffe, ich konnte ein bisschen weiter helfen.

Bis denne
gitarrejoern

Hallo,

das Inkassoschreiben ist auf meine Mutter adressiert, ich kümmere mich nur um die Angelegenheit. Es muss doch einen Weg geben, da wieder rauszukommen. Ich habe versucht per Telefon zu kündigen, jedoch konnte ich keinen erreichen. Auch der nachträgliche Widerufsschreiben blieb erfolglos. Ich habe es nicht als Einschreoben verschickt und an eine Postfachadresse. Im Internet raten Verbraucherschützer dazu, das Geld nicht zu bezahlen, weil es sich um eine Abzocke handelt. Würden Sie dem zustimmen?

Können Sie mir denn Tipps geben, eine Lücke zu entdecken, um aus der Sache rauszukommen? Was würden Sie mir Raten als nächstes zu tun.

Freundliche Grüße

Ogon

Hallo,

ich glaube, dass der Verlag einen Call-Center beauftragt hat, die genannte Zeitschrift zu verkaufen. Ist dieses geschehen, ist das Call-Center nicht mehr zuständig, sondern der Verlag selbst.

Kündigung und Widerruf sind im übrigen zwei völlig verschiedene Begriffe. Bei einer Kündigung wird ein Vertragsverhältnis zum Ende der Vertragslaufzeit beendet. Bei einem Widerruf wird eine Vereinbarung so aus der Welt geschafft, als hätte sie nie existiert.

Beide Formen müssen schriftlich an die entsprechende Adresse gerichtet sein. Einschreiben/Rückschein dient als Nachweis, dass man das Schreiben abgeschickt und der Empfänger dieses erhalten hat. Vielleicht hat ja jemand mitbekommen, wie das Schreiben erstellt und in den Briefkasten geworfen wurde (=Zeuge).

Ob es sich hier um „Abzocke“ handelt, kann ich jedoch nicht beurteilen (eigentlich nur ein Verkauf einer Zeitschrift).

Die Inkassofirma wird noch ein paar weitere „bedrohliche“ Schreiben senden und dann schließlich den Gerichtsweg wählen. Die beantragen dann einen gerichtlichen Mahnbescheid.
Sie können natürlich es drauf ankommen lassen und bis zum gerichtlichen Mahnbescheid warten, diesen dann innerhalb der 14 Tage Einspruch im Amtsgericht einlegen. Wenn die Aufnahme aber korrekt ist vom Call-Center, dann wird jeder Richter den Kunden, also Ihre Mutter zur Zahlung verurteilen. Das müsste man abwägen, je nach dem, wie genau sich Ihre Mutter an das Gespräch erinnern kann. (Tip: Gedächtnisprotokoll schreiben). Sollte sich Ihre Mutter nicht mehr an Einzelheiten erinnern können, dann ist das Risiko hoch, dass das Urteil gegen Ihre Mutter ausfällt. In diesen Prozess würde ich aber einen Anwalt hinzuziehen, da er über das nötige juristische Wissen verfügt, was hier notwendig ist.

Erneut einen Widerruf zu senden an den Verlag mit Einschreiben, hat jetzt auch keinen Sinn mehr, da der Mitarbeiter nur nach Frist prüft. Und die ist lange abgelaufen.

Ansonsten wüsste ich keinen weiteren Weg, da wieder rauszukommen. Vielleicht kann Ihr Rechtsanwalt noch mehr sagen, dies ist nicht mein Beruf.

Ich wünsche Ihnen viel Glück!
Bis denne
gitarrejoern

Hallo,

ich bins nochmal. Ich habe vergessen zu erwähnen, dass die Call Center Agentin, die damals meine Mutter angerufen hat, nur in türkischer Sprache geredet hat. Meine Mutter hat nichts von einer deutschprachigen Zeitschrift gehört oder verstanden, ledigllich das es um die Zeitschrfit Sophie geht. Könnte ich in diesem Punkt vielleicht noch etwas rausreißen?

Freundliche Grüße

ogon

Moin!

Soweit mir bekannt ist, muss der Vertragsabschluss in deutscher Sprache geschehen, aber ich bin mir da nicht sicher. Bei einigen Anbietern musste selbst bei Verkauf in einer Fremdsprache der Vertragstext sowohl in der Fremdsprache als auch auf deutsch gesprochen werden. Wie das jetzt geregelt ist, habe ich keine Ahnung. Da würde ich eher einen Rechtsanwalt befragen.

Bis denne
gitarrejoern