Hi,
Bei § 32 b Abs 1 Nr 3 EStG heißt es, dass der Progressionsvorbehalt bei Einnahmen anzuwenden ist, die nach einem zwischenstaatlichen Übereinkommen unter dem Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechung der Einkommensteuer steuerfrei sind.
Welche Organisationen steuerfreie Einkünfte zahlen, ist in der Tabelle in Anhang 25 des Lohnsteuerhandbuchs abgedruckt (= BStBl 99 I 405). z.B. Europarat, Eurocontrol, europäische Kommision, etc.
Nicht ersichtlich ist, ob diese Vereinbarungen den entsprechenden Vorbehalt (Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der Einkommensteuer) beinhaltet.
Da die angegebenen Fundstellen aus dem BGBl sind und ich das nicht habe, ist es sozusagen unmöglich, den Vorbehalt zu finden bzw. zu überprüfen.
Wo finde ich das BGBl im Internet?
Wo gibt es eine Übersicht, ob der Progressionsvorbehalt anzuwenden ist?
Vor Jahren gab es sowas beim NWB Verlag, eventuell bei IWB. Aktuell fand ich es aber dort nicht.
Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Cirwalda