BGH hebt Mannesmann-Freisprüche auf

Hallo,

heute hat der BGH die Freisprüche im Mannesmann-Prozess aufgehoben und das Verfahren an das LG Düsseldorf zurück verwiesen. Was haltet ihr davon?

War es nicht so, dass durch die Weigerung Essers, Ackermanns, etc. sofort zu verkaufen, die Aktionäre, also auch die vielen, vielen Kleinaktionäre, noch richtig Kohle für ihre Aktien bekommen haben? Hat das Verhalten also nicht sehr deutlich zum Wohl der Firma und der Anteilseigner beigetragen?

Ich bin der Ansicht, dass deswegen die Sonderzahlungen an die Vorstände auch verdient gewesen sind, da die Herren alles nur denkbar mögliche getan haben, um aus der feindlichen ÜBernahme noch möglichst viel Profit für alle Kleinaktionäre rauszuholen.

Wie seht ihr das?

viele Grüße
(…)

[Team] Name entfernt

Hallo,

heute hat der BGH die Freisprüche im Mannesmann-Prozess
aufgehoben und das Verfahren an das LG Düsseldorf zurück
verwiesen. Was haltet ihr davon?

wenn man sich die Stellungnahme der Bundesstaatsanwalt vom Frühjahr d.J. durchliest, muß man da zwangsläufig viel von halten.

Ich bin der Ansicht, dass deswegen die Sonderzahlungen an die
Vorstände auch verdient gewesen sind, da die Herren alles nur
denkbar mögliche getan haben, um aus der feindlichen ÜBernahme
noch möglichst viel Profit für alle Kleinaktionäre
rauszuholen.
Wie seht ihr das?

Ich sehe das so, daß die Kollegen nicht das geringste Interesse am Wohlergehen der Aktionäre sondern vielmehr am eigenen Machterhalt hatten. Prämien an den Aufsichtsrat zu zahlen, ist völlig indiskutabel. http://www.dsw-info.de/Keine_Aktienoptionen_fuer_Auf…

Gruß,
Christian

Hallo,

es geht hier doch nicht um die Frage ob die Vorstände von Mannesmann gute Arbeit geleistet haben oder nicht. Dies ist nur vom Markt zu beurteilen, nicht von irgendwelchen Gerichten

Es geht darum, dass der Aufsichtsrat im Interesse des Unternehmens handeln muss. Der Aufsichtsrat darf daher keine Geschenke verteilen, wenn das Unternehmen keine Vorteile davon hat. Bei einem ausscheidenden Vorstand kann man noch nicht einmal argumentieren, er müsse für weiterhin gute Leistungen motiviert werden.

Bei den Zahlungen an die ausscheidenden Vorstände war nicht einmal in Ansätzen erkennbar, welchen Nutzen Unternehmen oder Aktionäre von dieser Aktion hatten. Ein kleines Dankeschön gegenüber Leistungsträgern ist sicherlich in Ordnung. In dieser Größenordnung handelt es sich nur um eine Schädigung der Aktionäre.

Völlig anders sind natürlich die Abfindungen zu beurteilen. Diese basierten auf den geschlossenen Verträgen. Hier lag es im Interesse des Unternehmens den Weg für die Übernahme frei zu machen. Das Geld war korrekt ausgegeben.

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