BGH kippt den Löschwahn

von Forenbetreibern, im Spez. Fall von Facebook


Dass ich das hier rein setze bedeudet jetzt nicht, dass ich solche Hassreden gut heiße!
Noch weniger heiße ich es aber gut, dass Forenbetreiber samt deren Moderatoren einen willkürlichen Freifahrtschein in Sachen Löschung haben, das teilweise auch ebenso willkürlich ausüben und beileibe nicht nur wegen Hassreden!
Mich würde jetzt interessiern was unsere Forengemeinschaft dazu meint.
ramses90
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Hallo,
da wurde schon mal begonnen - https://www.wer-weiss-was.de/t/entscheidungsprozess-sanktionen-gegen-mitglieder/9489187/2
Gruss
Czauderna

„Migranten können hier morden und vergewaltigen und keinen interessiert’s“, hatte die Klägerin unterstellt.

Die Aussage empfinde ich dümmlich. Wenn die Klägerin „hier“ - wo immer das sein soll, kein Interesse an Mord vermutet, bedeutet das WAS?

Fehlender Bericht in der BLÖD Zeitung?

Sollte das Kritik an Migranten sein, die das tun (können) oder an der Staatsanwaltschaft, die sich für die Möglichkeit nicht interessiert?

Ich hätte mein Werkzeug für Vergewaltigung immer dabei und die Staatsanwaltschaft hat noch kein Interesse bekundet. Gut so.

Bei Facebook wird gelöscht? Ich mache da kaum etwas und kann deswegen nicht viel beisteuern (eine offensichtliche Beleidigung, die ich mal meldete, wurde jedenfalls nicht gelöscht), aber Menschen, die ich kenne und die bei FB sind, melden wie die Wilden und wundern sich, daß selbst offensichtlich strafbare Inhalte nicht gelöscht werden.

Scheinbar schon sonst wär´s ja nicht bis zum BGH gegangen.
Und nicht nur gelöscht, auch Acount gesperrt.
ramses90

Hallo,

ich würde nicht sagen, dass der BGW „den Löschwahn kippt“, statt dessen würde ich es nennen: BGH setzt klare Regeln für das Löschen von Beiträgen und das Ausschließen von Nutzern. Das Aufstellen der Regeln zieht aus meiner Sicht nicht zwingend eine Verringerung der Anzahl der Löschungen und Ausschlüsse nach sich.

Wie ich über das Urteil denke? So weit ich bisher die Berichterstattung darüber gelesen habe (das Urteil im Original habe ich noch nicht durchgearbeitet), spricht der BGH dem Betreiber ein „Hausrecht“ zu und gestattet ihm eigene Regeln, die über den gesetzlichen Rahmen hinaus gehen. Das finde ich gut. Die Regel, nach der Löschung eines Beitrags den Nutzer informieren zu müssen empfinde ich ebenfalls richtig. Das Gespräch suchen zu müssen, bevor man einen Nutzer ausschließt, scheint mir ebenso ok. Wobei das Geschäftsmodell gerade von Facebook dafür nicht gemacht ist. Sie werden entweder mehr dulden werden oder sie werden weniger verdienen werden …

Grüße
Pierre

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