Im vorliegenden Fall halte ich dies natürlich für gerechtfertigt (Inanspruchnahme einer Dienstleistung), aber wie ist das nun bei Kreditkartenmissbrauch im Internet (ohne Beleg und Unterschrift)? Ist das jetzt auch nicht mehr so einfach widerrufbar?
Im vorliegenden Fall halte ich dies natürlich für
gerechtfertigt (Inanspruchnahme einer Dienstleistung), aber
wie ist das nun bei Kreditkartenmissbrauch im Internet (ohne
Beleg und Unterschrift)? Ist das jetzt auch nicht mehr so
einfach widerrufbar?
Hier ging es um eine vom Karteninhaber freiwillig geleistete Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg. Der Grund für die Stornierung seines Kreditkartenumsatzes ist: Reue (soweit ich das verfolgt habe, hat er seinen Vollrausch nicht hinreichend beweisen können, so dass unerheblich ist, ob er sich „in einem die freie Willensbildung aussschliessenden Zustand“ befand. Man möge mich ggf. korrigieren.). Das dies nicht ausreicht, um die ansonsten einwandfreie Zahlung für ungültig zu erklären, ist hoffentlich jedem klar. Reue muss ich mit meinem Geschäftspartner klären, nicht mit dem für die Zahlung des vereinbarten Preises beauftragten Unternehmen.
Wenn ich eine überteuerte Ware/Leistung kaufe, die mir am nächsten Tag nicht mehr gefällt, habe ich halt Pech, wenn der Händler nicht kulanterweise mit einer Rückabwicklung einverstanden ist. Mein Nichtgefallen ändert nichts an dem gültigen Zahlungsauftrag an mein Kreditkartenunternehmen.
Zahlungen, die der Karteninhaber nicht in Auftrag gegeben hat (falsche oder keine Unterschrift zB), können natürlich weiterhin abgelehnt werden. Dem Betrug wäre ja sonst Tür und Tor geöffnet.
das „Problem“ mit den Lastschriften aus Kreditkartenverträgen ist kein neues. Obwohl die Sache rein technisch über das Einzugsermächtigungsverfahren läuft, kann man den Abbuchungen normalerweise nicht widersprechen. Entsprechendes steht in den Kreditkartenbedigungen. Leider hat sich die Erkenntnis, daß man Vertragsbedingungen - gleich welcher Art - durchlesen sollte, noch nicht recht beim Verbraucher durchgesetzt.
Dies nur als Ergänzung, ebenso wie dieser Link:
FAQ:843