BGH-Urteil 07.6.11 zu Verwaltungskosten Darlehn

Ich habe in den 80er Jahren ein Baudarlehn aus öffentlicher Hand erhalten. Die Rückzahlung lief Anfangs über die DSL in Bonn und nun über die Postbank. Für dieses Darlehn zahl ich jeden Quartal neben Zinsen und Tilgung noch weitere 31,00 Euro Verwaltungskosten.
In Bezug auf das BGH-Urteil vom 7.6.11 habe ich bei der Postbank die Verwaltungskosten zurückverlangt. Die Antwort: BGH Urteil ist auf mein Darlehn nicht anwendbar.Man habe mir die Kosten in Rechnung gestellt, die durch Verwaltung des Darlehns entstehen. Die Postbak ist quasi Treuhänder für das Land NRW. Zins+Tilgung wird vollständig an die Bundesrepublik Deutschland weitergeleitet.
Der Verwaltungskostenbeitrag stellt in deren Augen keine Kontofürhungsgebühr im Sinne der BGH Entscheidung sondern eine echte vertragliche Gegenleistung für die Darlehnsverwaltung.

Kennt sich jemand in dieser Materie aus? Hat die Postbank recht?

Guten Abend,

sorry da muss ich passen. Hatte einen solchen Fall noch nicht.

Gruß Manfred

das weiß ich leider nicht…

Hallo!
Leider kenne ich mich in diesem Bereich nicht aus.
Viele Grüße
Stephan Tenhaken

oh sorry, leider nicht mein Gebiet

Hierzu ist mir leider keine Antwort möglich

Ich kann in dieser Angelegenheit leider nicht helfen, da ich in der Schweiz lebe und die deutschen Richtlinien nicht kenne.
Gruss
Stephan

Hallo,

leider kann ich Dir nicht sagen, ob Die Postbank oder Du Recht hat / hast. Ich möchte Dir aber den Tipp geben, Dich beim Ombudsmann der Banken zu melden. Dieser bearbeitet Deine Beschwerde für Dich kostenlos. Er versucht zwischen Dir und der Bank zu vermitteln. Wichtig dabei ist: Seine Entscheidung ist für Dich nicht bindend. Wenn er also keine für Dich passende Lösung findet, bleibt Dir anschließend immer noch der Weg zum Anwalt.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Tut mir leid, das kann ich nicht beantworten.

Meine Empfehlung:
Dazu einen Juristen befragen, die sollten sich damit besser auskennen.

LG, muggeli

Hallo!

Nach meinem Kenntnissen sind Verwaltungskosten bzw. Bearbeitungsgebühren bei Darlehen nicht rechtens. Ich bin aber kein Jurist und kenne mich in dieser Materie auch nicht genau aus. Um keine falschen Antworten zu geben, überlasse ich das Antworten wem anders… sorry!

Hallo,

das ist Spezialwissen. Ich würde mich an Ihrer Stelle einmal an den Ombutsmann der Banken wenden oder an die Verbraucherschützer.

Gruss

Sehr geehrte® Anfragende®,

am besten wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale und lassen sich dort diesbezüglich beraten.

Grüße

…das ist m.E. ein Fall für den Ombudsmann der Banken/Versicherungen oder gar für die BaFin. Wenn diese Geb. durch die Übernahme der Postbank entstanden sind, dann ist das nicht rechtens.

Hallo, nein sorry, damit habe ich keine Erfahrung. Ich rate zu einer Verbraucherschutzzentrale zu gehen und sich dort beraten zu lassen. Gruss!

Hallo,

sry das ich jezt antworte.

Google mal Verwaltungskredit Verwaltungskosten Urteil

Viele Glück

VG

Martin