Ich habe in den 80er Jahren ein Baudarlehn aus öffentlicher Hand erhalten. Die Rückzahlung lief Anfangs über die DSL in Bonn und nun über die Postbank. Für dieses Darlehn zahl ich jeden Quartal neben Zinsen und Tilgung noch weitere 31,00 Euro Verwaltungskosten.
In Bezug auf das BGH-Urteil vom 7.6.11 habe ich bei der Postbank die Verwaltungskosten zurückverlangt. Die Antwort: BGH Urteil ist auf mein Darlehn nicht anwendbar.Man habe mir die Kosten in Rechnung gestellt, die durch Verwaltung des Darlehns entstehen. Die Postbak ist quasi Treuhänder für das Land NRW. Zins+Tilgung wird vollständig an die Bundesrepublik Deutschland weitergeleitet.
Der Verwaltungskostenbeitrag stellt in deren Augen keine Kontofürhungsgebühr im Sinne der BGH Entscheidung sondern eine echte vertragliche Gegenleistung für die Darlehnsverwaltung.
Kennt sich jemand in dieser Materie aus? Hat die Postbank recht?
leider kann ich Dir nicht sagen, ob Die Postbank oder Du Recht hat / hast. Ich möchte Dir aber den Tipp geben, Dich beim Ombudsmann der Banken zu melden. Dieser bearbeitet Deine Beschwerde für Dich kostenlos. Er versucht zwischen Dir und der Bank zu vermitteln. Wichtig dabei ist: Seine Entscheidung ist für Dich nicht bindend. Wenn er also keine für Dich passende Lösung findet, bleibt Dir anschließend immer noch der Weg zum Anwalt.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Nach meinem Kenntnissen sind Verwaltungskosten bzw. Bearbeitungsgebühren bei Darlehen nicht rechtens. Ich bin aber kein Jurist und kenne mich in dieser Materie auch nicht genau aus. Um keine falschen Antworten zu geben, überlasse ich das Antworten wem anders… sorry!
…das ist m.E. ein Fall für den Ombudsmann der Banken/Versicherungen oder gar für die BaFin. Wenn diese Geb. durch die Übernahme der Postbank entstanden sind, dann ist das nicht rechtens.