BGH - Urteil - Scheidungen

hallo ihr lieben,

vornweg : mich betriffts nicht. echt.

gestern hörte ich von einem urteil des bgh, der eine neuregelung der unterhaltszahlungen nach einer ehescheidung festlegte.

i c h habe verstanden, daß einkünfte der frau nunmehr nicht auf die unterhaltszahlungen des mannes angerechnet werden.

s o n d e r n : die einkünfte werden nunmehr zusammengelegt, und durch zwei geteilt.

sorry, aber das habe ich nicht kapiert.

B e i s p i e l
sie verdient nichts, er DM 6000,-- netto -

  1. was hat sie da früher bekommen

  2. jetzt : für sie DM 3000,-- oder

  3. sie hat 2000,–
    er hat 6000,–

----> für sie 4000,-- ?

also wer da eine idee hat mir das zu erklären… tausend dank

tom

Hi Tom,

bisher galt die sog. Anrechnungsmethode:

er verdient 6000,-
sie hat Anspruch auf 1/2 3000,-
sie verdient nach der Scheidung 2000,-

der Verdienst wird angerechnet, so
dass sie noch 1000,-
Unterhalt bekommt.

Nach dem Urteil des BGH (XII ZR vom 13.06.01) gilt jetzt die Defferenzmethode:

er verdient 6000,-
sie verdient 2000,-

1/2 Anspruch 4000,-
abzgl. Eigenverdienst 2000,-

sie erhält jetzt Unterhalt in Höhe von 2000,-, also 1000,- mehr als bisher.

Gruß,
Francesco

Hallo,

vom Grundsatz her habe ich dieses Urteil ebenso verstanden; aber steht der Ex-Ehefrau wirklich die Hälfte zu? M. W. waren es bislang nur 3/7; ist dies auch geändert worden?

wolle