Ich habe mein S_Privatdarlehen auf Grund der ständig steigenden Zinsen durch einen zinsgünstigeren und zudem festverzinsten Kredit vor einigen Tagen erfolgreich abgelöst.
Nun habe ich die Frage, ob ich trotzdem rückwirkend eine Zinsanpassung vornehmen lassen kann und wie „rückwirkend“ in dem Fall zu deuten ist.
Für (er-)klärende Informationen bedanke ich mich freundlichst im Voraus.
rückwirkend Bedeutet, wenn du den Vertrag innerhalb der letzten 3Jahre(verjährungsfrist) abgeschlossen hast; vom Tage des Abschlusses/Beginn des Vertragszeitraumes.
Ob dieser Beschluss auf dich zutrifft muss im Einzelfall geklärt werden. Aber du kannst einfach mal einen Schuss in Blaue versuchen und einen Brief an die Bank schreiben. Wenn Sie den Zinssatz anpassen, hast Recht bekommen, wenn nicht, kannst immernoch weitere Schritte einleiten.
Aber so wie du das geschrieben hast, ist der Zinssatz ohnehin fixiert in dem Vertrag. - Bei dem BGH-Urteil geht es nur drum, dass die Sparkasse, den Zinssatz einseitig erhöhen/senken darf. Nur wenn dein Vertrag diese Klausel enthält, kannst du evtl. einen Erfolg verbuchen
und auch dann wahrscheinlich auch dann nur, wenn die Sparkasse bereits einseitig etwas geändert hat. Wenn der Zinssatz geblieben ist, glaub ich nicht, dass im nach hinein, sich daran etwas ändern wird. Du hast schliesslich den Konditionen so zugestimmt. Dazu müsste man jetzt einen Juristen befragen, wie das Urteil zu interpretieren ist.
Ich habe die Textstelle markiert, weil ich hier nicht genau Bescheid weiss. Ich hoffe ich konnte trotzdem helfen.