BGH Urteil - Unterhalt bei Ehescheidungen

Hallo Ihr Lieben,

dieses Thema hatten wir ja schon behandelt, nachdem die Damen und Herren am BGH ihre neue Entscheidung diesbezüglich bekanntgegeben haben.

Wie immer, wurde das von FRANCESCO sofort und verständlich rübergebracht - DANKE , leider darf ich noch keine Punkte vergeben.

Aber : ist mit dieser Entscheidung auch der Kindesunterhalt abgegolten , oder kommt der noch oben drauf ?

Wer weiß was dazu ?

Schon mal thx - Tom

Hi Tom,

Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt sind getrennte Ansprüche. Beim Ehegattenunterhalt gilt nur: Leistet ein Ehegatte auch Unterhalt für ein Kind und hat dies die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt, so wird sein Einkommen vorab um diesen Unterhalt(nach der Düssledorfer Tabelle) bereinigt.

Gruß,
Francesco