BGH-Urteil zu Bausparverträgen

Hallo.

Der BGH begründet sein Bausparkassenurteil mit §489 BGB, woraus sich ergeben soll, daß Bausparkassen das Recht hätten, einen Vertrag nach >= 10 Jahren zu kündigen.
Nun heißt der Paragraph aber „Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers“.
Allerdings geht es ja eigentlich gar nicht um Darlehen, denn diese wurden ja nicht in Anspruch genommen. Der Verbraucher profitiert vielmehr von den bösen „Sonderzinsen“ auf das eingezahlte Guthaben.
Trotzdem: Warum berufen sich die Richter auf den genannten Paragraphen?

Gruß,

Kannitverstan

ist schon Richtig, der Sparer gibt das Geld der Bank, damit ist die Bank der Darlehnsnehmer und der Sparer der Darlehnsgeber.

Die Bausparkasse bekommt während der Ansparphase ein Darlehen vom Bausparer. Und auch die Bausparkasse ist durchaus schutzwürdig, findet der BGH.

Besprechung dazu:


Interessant vor allem die zweite Seite.

aaahaa! Da stand ich ja ganz schön aufm Schlauch :smile:

Danke & Gruß,

Kannitverstan

Bitte

Hallo.

Danke für den Link.
Einerseits leuchtet das schon ein, wobei die Argumentation des OLG Stuttgart auch was für sich hat…

Gruß,

Kannitverstan