Hallo,
der BGH hatt ja den Rückkaufswert für LVs zu gute des Verbrauchers gestärkt. Somit ist auch bei vorzeitiger Kündigung ein besserer Rückkaufswert zu erwarten.
Weis jemand ob dies auch in anderen EU-Länder Wirkung hatt ?
bzw. da die Gesetze der EU-Länder ja fast zu 95% identisch sind, wie schätzt ihr das ein falls ein Verbraucher mit seiner (griechischen) LV gezwungener maßen im griechischen Gericht klagt damit durchkommt ?
Den dort sind die Rückkaufswerte für die ersten drei jahren immer noch 0 €.