BGH-Urteil zu Nebenkosten

Hallo Forum,

kennt jemand von euch das neue BGH-Urteil zu den Nebenkosten ?
Ich hörte die Nachricht gestern im Vorbeigehen im Radio, kann aber nirgends den Text finden.

Es ging um einen Betrag von 699,-€ den Kontext krieg ich nicht mehr zusammen.

Vielleicht kann jemand in Erfahrung bringen, was da genau Gegenstand der Verhandlung war.

Danke
Gruss
gretell

Moin,
das da?
http://www.n-tv.de/Nebenkostenabrechnung_BGH_urteilt…

vnA

Hallo vnA,

Danke sehr für Deinen Link. Ja, das könnte sein, dass es sich um dieses Urteil handelt.
Allerdings ist de Kern der Nachricht dann doch nicht so neu wie es mir schien. Denn die Jahresfrist der BK-Rechnungsstellung ist mir bekannt.

Gruss
gretell

Moin,
das da?
http://www.n-tv.de/Nebenkostenabrechnung_BGH_urteilt…

vnA

Hallo Gretell,

Allerdings ist de Kern der Nachricht dann doch nicht so neu
wie es mir schien. Denn die Jahresfrist der
BK-Rechnungsstellung ist mir bekannt.

Das ist aber auch nicht das Neue an dem Urteil.

In der allgemeinen Rechtsprechung beginnt eine Frist in vielen Fällen neu, wenn eine Aktion vorgenommen wurde. Z.B. wäre es also so, dass ein VM eine BK-Abrechnung im September vornimmt. Diese wird vom Mieter aber wegen irgendwelcher Fehler abgewiesen. Jetzt glaubt der VM die Frist von 12 Monaten läuft ab September wieder neu und reicht im nächsten Februar die korrigierte Fassung der BK-Abrechnung ein.

Das BGH sagt ihm jetzt, dass er seine BK-Nachzahlungen dann vergessen kann, da die Frist abgelaufen ist. Sie endet definitiv nach 12 Monaten vom Abrechnungszeitraum an und wird nicht unterbrochen oder läuft neu an.

Gut also für die Mieter, schlecht für die VM.

Gruß
Nita

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Hallo nita,

vielen Dank für diese Korrektur !
Ich habe es dann beim Hören im Radio doch richtig im Gefühl gehabt, aber den Text nicht richtig eingeordnet.

Deine Richtigstellung ist wertvoll.

Gruss
gretell

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