BGHW-Beiträge wie hoch?

Hallo,

ich bin Laie auf dem Gebiet und bitte um Eure Hilfe:

Ich bin Motorradhändler und habe einen Angestellten der 500,– Euro verdient und nur meinen Bürokram erledigt.

Wie hoch kann der Beitrag werden, den ich zahlen muss, wenn ich mich anmelde?
Und muss ich ihn rückwirkend für die gesamte Zeit zahlen seit Beginn des Arbeitsverhältnisses?

Falls ihr noch was wissen müsst, fragt mich! Es ist eilig.
Danke

Leider arbeite ich bei einer anderen BG…

Aber grundsätzlich richtet sich der Beitrag nach dem Bruttoarbeitsentgelt Deines Angestellten, der Gefahrenklasse, die dem Unternehmen zugeordnet wurde (ggf. gibt es zwei – eine kaufmännische und eine betriebstechnische; wenn der Arbeitnehmer nur Deinen Schreibkram erledigt und mit dem Verkauf nichts zu tun hat, gehört er in die Gefahrenklasse des kaufmännischen und verwaltenden Teils; es ist aber von BG zu BG unterschiedlich, wie der Gefahrtarif aussieht) und dem Beitragsfuß.

Die Formel:

Bruttoarbeitsentgelt x Gefahrenklasse x Beitragsfuß / 1 000

Die Werte kannst Du erfragen bei der BG in Bremen 0228 / 5406 9 oder Mannheim 0621/ 183 0.

Für mich ist die BGHW zuständig und die geben keine Auskunft als Unternehmer werde ich wohl mit 20.000 Euro eingestuft. Aber über die Gefahrenklasse und Beitragsfuß sagen die nichts.
Ich würde halt gerne wießen ob ich einmal für mich und noch für den Angestellten zahlen muß kann ich nicht nur den Angestellten anmelden ?

Für Dich besteht eine eigene Unetrnehmerpflichtversicherung. Die Versicherungssumme
ist 20.000 EUR.

Diese gilt nur für Dich. Versichert bist Du da nur selbst.

Für Deinen Arbeitnehmer bezahlst Du einen Beitrag zur
Arbeitnehmerversicherung.

Leider habe ich keine Daten, dass ich Dir sagen könnte,
wie hoch dort die Beiträge für einen im kaufmännischen Bereich Beschäftigten sind.

Hast Du keine weiteren Unterlagen von der BGHW ?

Die Beiträge für den Arbeitnehmer entrichtest Du
von Beginn der Beschäftigung an.

Ich habe nichts von BGHW bekommen mein Steuerberater sagte das ich mich jetzt Freiwillig melden muß weil er sonst den Lohn nicht machen kann. Wegen diesem neuen Gesetz. Ich habe Online mir das Anmeldeformular ausgedruckt. Aber noch nicht abgeschickt.
Muß ich auch für mich die Beiträge rückwirkend zahlen.
Was wäre denn wenn ich meinen Angestellten rückwirkend zum Januar kündige hat sich das denn aller erledigt.

Hi, hab grad auf der Internetseite gesehen, dass
die BGHW keine getrennten Gefahrklassen Kaufmännischer Bereich / Betriebstechnischer Bereich kennt.

Bei der BGHW wird vermutlich auch Dein Mitarbeiter im Büro zur Gefahrtarifstelle Verkauf von Krafträdern Gefahrklasse 11,2 veranlagt.

Wie gesagt, genaue Beiträge kann ich Dir nicht nennen.

Mir fehlen die Daten :frowning:(

Muß ich auch für mich die Beiträge rückwirkend zahlen.

  • Ja. Leider.

Was wäre denn wenn ich meinen Angestellten rückwirkend zum Januar kündige hat sich das denn aller erledigt ?

  • Nein. Soweit Du jemanden beschäftigt hast, müsstest
    Du Beiträge entrichten. Für die Zeit der
    Beschäftigung.

Erstmal danke für die Antworten.
Vielleicht kann mir ja noch jemand anders sagen was für eine Summe auf mich zukommt.