Bgr 186

Diese Richtlinie fordert so etwas ähnliches wie einen jährlichen TÜV für bestimmte Müllcontainer.
Welche Konsequenzen kann ein mehrjähriges Versäumnis haben, wenn noch kein Unfall passiert ist, es jedoch bei der Polizei angezeigt wird?

Gruß

Marzeppa

Hallo,

Diese Richtlinie fordert so etwas ähnliches wie einen
jährlichen TÜV für bestimmte Müllcontainer.
Welche Konsequenzen kann ein mehrjähriges Versäumnis haben,
wenn noch kein Unfall passiert ist, es jedoch bei der Polizei
angezeigt wird?

Die Polizei lacht sich schlapp und wenn es dienstbesessener Beamter ist, dann macht er eine Mitteilung an die Berufsgenossenschaft.

Zitat BGR 186
„Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der austauschbaren Kipp- und Absetzbehälter hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen, technische Regeln
anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den betriebssicheren Zustand von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern beurteilen kann.“

Also Prüfung durchführen und ins Prüfbuch eintragen.

Christian

Die Polizei lacht sich schlapp und wenn es dienstbesessener
Beamter ist, dann macht er eine Mitteilung an die
Berufsgenossenschaft.

Naja, wenn nicht der Besitzer des Containers der Anfrager sei, sondern ein Anwohner am Einsatzort und der Einsatz die Sanierung eines mit ausgasenden Schadstoffen behafteten Hauses sei, dann bestünde im Zuge der Gefahrenabwehr ein Interesse daran, dass der (verschließbare) Container in einem intakten Zustand z.B. hinsichtlich der Luftdichtigkeit sich befindet.

Gruß

Marzeppa

Die Polizei lacht sich schlapp und wenn es dienstbesessener
Beamter ist, dann macht er eine Mitteilung an die
Berufsgenossenschaft.

Naja, wenn nicht der Besitzer des Containers der Anfrager sei,
sondern ein Anwohner am Einsatzort und der Einsatz die
Sanierung eines mit ausgasenden Schadstoffen behafteten Hauses
sei, dann bestünde im Zuge der Gefahrenabwehr ein Interesse
daran, dass der (verschließbare) Container in einem intakten
Zustand z.B. hinsichtlich der Luftdichtigkeit sich befindet.

Ausgasende Schadstoffe ? und dann mit der BGR 186 winken? Albern!!
Und hast Du die ausgasende Schadstoffe gemessen und mit den zulässigen Grenzwerten verglichen?

Im Falld es Falles greift die Gefahrstoffverordnung und nicht die BGR 186. Die Luftdichtigkeit wird nicht in der BGR 186 definiert. Hier ist nicht die Polizei sondern die Gewerbeaufsicht bzw. das Umweltamt zuständig.

Christian

Hallo Christian,

wenn man nicht Herr des Verfahrens ist.

Ausgasende Schadstoffe ? und dann mit der BGR 186 winken?
Albern!!

Das wäre doch ein Indiz dafür, dass die behördliche Überwachung der Arbeiten zu lasch ist!

Und hast Du die ausgasende Schadstoffe gemessen und mit den
zulässigen Grenzwerten verglichen?

Nehmen wir mal an, es gibt einen Erlass vom Gesundheitsamt, wonach sich bei geschlossenen Fenstern niemand länger als 15 Minuten in dem Haus aufhalten darf, weil es mehrere Gutachten gibt, die den viertausendfachen Grenzwert aufzeigen.
Die Anwohner wären in so einem Fall selbstverständlich nicht in der Lage, die Schadstoffbelastung in ihrem Haus selbst zu messen, sie würden halt gegebenenfalls krank. Gerade deshalb sind Anzeichen für die Beurteilung der Sorgfalt (zu der die Einhaltung der BGR 186 gehört) der ausführenden Unternehmen signifikant.

Im Falld es Falles greift die Gefahrstoffverordnung und nicht
die BGR 186. Die Luftdichtigkeit wird nicht in der BGR 186

Wenn schon die BGR 186 ostentativ mißachtet wird, woher soll das Vertrauen in die Einhaltung der Gefahrstoffverordnung kommen, die zu überwachen Außenstehenden unmöglich ist?

Gruß

Marzeppa

Hallo,

Wenn schon die BGR 186 ostentativ mißachtet wird, woher soll
das Vertrauen in die Einhaltung der Gefahrstoffverordnung
kommen, die zu überwachen Außenstehenden unmöglich ist?

  1. Bis Du nicht verantwortlich zur Überwachung.
  2. Bei berechtigten Zweifeln zeige dies dem Umweltamt / der Gewerbeaufsicht / der Berufsgenossenschaft an.
  3. Was ist denn nun Dein wahres Problem, die BGR 186 oder der Schmutz nebst Ausgasung oder was ganz anderes? Hast Du Einblick in die Prüfbücher, da Du die „Mißachtung“ der BGR 186 so definitiv festgestellt hast?

Christian

Einblick in die Prüfbücher, da Du die „Mißachtung“ der BGR 186
so definitiv festgestellt hast?

Da sei eine Prüfplakette draufgepappt, und die zeigt, dass ist letzte Prüfung etliche Jahre zurückliegt.

Ich sag es halt nochmal: wenn in dieser Angelegenheit schon die BGR nicht eingehalten wird, dann könnten Anwohner die Sorge hegen, dass auch andere Vorschriften nicht eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Vorschriften wäre im Falle einer Sanierung eines von ausgasenden Schadstoffen verseuchten Hauses deutlich im Interesse der Nachbarn. Diese wären jedoch nicht in der Lage, die sie belastenden Schadstoffe zu messen, sondern sind darauf angewiesen, dass sie durch behördliche Auflagen geschützt werden, die wiederum von Behörden zu überwachen sind, wobei Misstrauen aufkommen könnte, wenn schon augenscheinlich gegen berufsgenossenschaftliche Richtlinien verstossen wird und keine Behörde dagegen einschreitet.

Gruß

Marzeppa