Hallo,
die BGR 234 sagt dazu:
„Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung
und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über das jeweilige
Arbeitsmittel besitzt und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften
und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BGRegeln,
DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln
anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer
Vertragstaaten des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren
Zustand des Arbeitsmittels beurteilen kann.
Diese Anforderungen erfüllen z.B. die einschlägig ausgebildeten
und erfahrenen Monteure der Hersteller und Wartungsfirmen
sowie entsprechend ausgebildetes betriebszugehöriges
Personal.“.
Das heißt, sachkundig ist jeder, der einen gewissen Erfahrungsschatz in dem Bereich hat. Trotzdem wird es nicht schaden, wenn man dür den Fall der Fälle auch nachweisen kann, dass man die entsprechende Sachkunde hat. Die Berufsgenossenschaften (ich weiß nicht bei welcher Dein BEtrieb versichert ist, einfach mal nachfragen) bieten zu diesen Themen in der Regel Fortbildungen an, auch gibt es private Anbieter wie die Akademien von den TÜVs oder der DEKRA zum Beispiel.
Dann das Dokumentieren nicht vergessen und los gehts…
Die Frage ist halt, ob es sich für DICH lohnt, die zusätzliche Arbeit und das potentielle Haftungsrisiko aufzunehmen, damit dein AG Geld spart, aber das liegt sicherlich auch immer im individuellen Ermessen.
Gruss
Tim