Hallo,
BGV A3 sagt zur Prüfung bei Ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln: „Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 Prozent erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.“
Wenn die < 2 Prozent erreicht werden, muss auf jeden Fall jedes Jahr/alle zwei Jahre die BGV A3 durchgeführt werden?
Danke und Gruß,
Fred