Hallo,
BGV A3 sagt zur Prüfung bei Ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln: „Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 Prozent erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.“
Wenn die < 2 Prozent erreicht werden, muss auf jeden Fall jedes Jahr/alle zwei Jahre die BGV A3 durchgeführt werden?
Danke und Gruß,
Fred
Hallo!
Normal wäre doch:
Baustelle 3 Monate
Büro 6 Monate
Wenn Fehler < 2 %, darf man verlängern, bis auf max.:
Baustelle 1 Jahr
Büro 2 Jahre
Es ist aber eine „kann“-Bestimmung. Man muss abwägen, ob man den Sicherheitsaspekt dann noch erfüllt.
Das wird bei Büroanwendungen eher der Fall sein, als im rauhen Baustellenbetrieb.
Und man muss die 2 % Regel bei jeder Regelprüfung neu feststellen und daraus den nächsten Prüftermin festlegen.
Beispiel:
Hat man einmal von 3 Monate auf 1 Jahr gewechselt und es treten nach 1 Jahr verstärkt Mängel auf (> 2%) dann muss man die nächste Prüfung wieder in 3 Monaten machen. Und prüft dann wieder, ob man verlängern dürfte, wenn Fehlerquote gesunken ist.
Oder ob man lieber entscheiden sollte, es beim Regelturnus zu belassen.
MfG
duck313