BHW Darlehen und Bausparvertrag nach Brand

Guten Abend,

Wir haben 2000 zur Finanzierung unseres Hauses beim BHW ein Darlehen abgeschlossen, das bei Zuteilung von zwei gleichzeitig abgeschlossenen Bausparverträgen getilgt werden sollte. Raten sind hoch, Tilgung minimal, Zuteilung in weiter Ferne. Die Zinsbindung läuft bis Ende 2010.
Nun ist das Haus abgebrannt und wir müssen neu bauen. Die Versicherung wird zahlen, allerdings bis zur restlichen Darlehenshöhe erst einmal auf ein Einlagekonto des BHW.
Mit dieser Summe wäre die Schuld beglichen, das Darlehen könnte aufgelöst und die BS gekündigt werden. Doch wahrscheinlich lässt das BHW uns nicht so einfach aus dem Vertrag.

Drei Möglichkeiten:

  1. BHW ist kulant, löst alle Verträge auf und kassiert Vorfälligkeitsentschädigung
  2. Wir lassen uns auf eine Umschuldung beim BHW ein, zahlen neue Gebühren und ebenfalls Vorfälligkeitsentschädigung
  3. BHW besteht auf Vertragseinhaltung, wir zahlen brav weiter bis 2010 und kündigen erst dann

Angenommen der 3. Fall würde eintreten, was passiert derweil mit dem Versicherungsgeld auf dem Einlagekonto?
Ich fänd es etwas widersinnig, wenn das BHW die Summe zwar als Sicherheit für ein Darlehen einbehalten würde, ohne aber das Darlehen damit abzulösen. Solange der Vertrag wie gehabt weitergeführt wird, müssten wir doch damit arbeiten dürfen und nicht das BHW, oder?

Wir dachten auch daran, den Batzen als Sondertilgung in das Darlehen einzuzahlen, leider sind die Vertragsbedingungen hier widersprüchlich:

Bedingungen D maXX
§ 10 (5) Der Bausparer ist berechtigt, jederzeit Sondertilgungen zu leisten. Zahlt er den zehnten Teil des Restdarlehns oder mehr in einem Betrag … so kann er verlangen, dass der Tilgungsbeitrag im Verhältnis des neuen zum bisherigen herabgesetzt wird.

Allgemeine Darlehnsbedingungen
Ist eine Zinsfestschreibung von bis zu 10 Jahren vereinbart, so ist das Darlehen seitens des Darlehensnehmers unkündbar. Vor Ende der Zinsfestschreibungszeit ist gemäß § 609 a BGB eine vollständige oder teilweise Rückzahlung des Darlehens … ausgeschlossen.

Was gilt denn nun?
Ich hoffe darauf, dass uns jemand weiterhelfen kann.

Herzliche Grüße
Toni M

  1. BHW ist kulant, löst alle Verträge auf und kassiert
    Vorfälligkeitsentschädigung

Das BHW wird vermutlich die Kreditverträge auflösen, die Bausparer werden vermutlich bestehen bleiben.

  1. Wir lassen uns auf eine Umschuldung beim BHW ein, zahlen
    neue Gebühren und ebenfalls Vorfälligkeitsentschädigung

Es wäre keine Umschuldung, da das finanzierte Objekt das gleiche ist (Haus auf Eurem Grundstück), deswegen sollte keine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

  1. BHW besteht auf Vertragseinhaltung, wir zahlen brav weiter
    bis 2010 und kündigen erst dann

Das wird wahrcheinlich nicht gehen, denn das Sicherungsobjekt (hat plötzlich nur noch einen Bruchteil des Wertes, den das Darlehen beträgt (weil haus eine Weile nicht mehr vorhanden).

Angenommen der 3. Fall würde eintreten, was passiert derweil
mit dem Versicherungsgeld auf dem Einlagekonto?

So ein Fall ist mir noch nicht unter gekommen. Vermutlich wird das BHW die Versicherungsleistung zur Darlehenstilgung verwenden und Euch mit den vorhandenen Bausparverträgen eine neue Finanzierung für den Neubau anbieten. Ich vermute das deswegen, weil Eure Immobilie (Grundstück mit Ruine) wahrcheinlich jetzt weniger wert ist, als die Darlehenshöhe valutiert. Dann darf eine Bausparkasse den Kredit nicht mehr bestehen lassen.

Vielen Dank für die Antworten

Vermutlich wird
das BHW die Versicherungsleistung zur Darlehenstilgung
verwenden und Euch mit den vorhandenen Bausparverträgen eine
neue Finanzierung für den Neubau anbieten.

Genau das möchte das BHW, allerdings nicht mit den vorhandenen, sondern mit neuen Bausparverträgen. Das Angebot macht uns aber Bauchschmerzen, ev. würden wir lieber bei einer anderen Bank finanzieren.

Ich vermute das
deswegen, weil Eure Immobilie (Grundstück mit Ruine)
wahrcheinlich jetzt weniger wert ist, als die Darlehenshöhe
valutiert. Dann darf eine Bausparkasse den Kredit nicht mehr
bestehen lassen.

Darf nicht? Wirklich? Dann muss das BHW den Kredit also mit der Versicherungszahlung vorzeitig ablösen? Wären wir in diesem Fall gezwungen, den Bausparvertrag weiter zu bedienen?

Herzliche Grüße
Toni M

Genau das möchte das BHW, allerdings nicht mit den
vorhandenen, sondern mit neuen Bausparverträgen.

Das wäre in der Tat Geldschneiderei.

Darf nicht? Wirklich?

Bausparkassen dürfen nur bis 70 % oder 80 % des Beleihungswertes finanzieren und dieser dürfte bei Euch durch den Brand so ziemlich in den Keller gerutscht sein. Hängt natürlich davon ab, wie hoch das Darlehen ist.

Dann muss das BHW den Kredit also mit der Versicherungszahlung vorzeitig ablösen?

Davon würde ich mal ausgehen.

Wären wir in
diesem Fall gezwungen, den Bausparvertrag weiter zu bedienen?

Natürlich nicht, wenn die Darlehen getilgt sind. Seid aber vorsichtig mit einer Kündigung oder Herabsetzung der Bausparsumme, beides führt zum Verlust der Abschlußgebühr.

Herzlichen Dank,
die Antworten sind äußerst interessant und helfen mir ein großes Stück weiter.
Ich bin nun sehr gespannt, wie das BHW sich verhalten wird.

Beste Grüße
Toni M

Vielen Dank für die Antworten

Vermutlich wird
das BHW die Versicherungsleistung zur Darlehenstilgung
verwenden und Euch mit den vorhandenen Bausparverträgen eine
neue Finanzierung für den Neubau anbieten.

Die Versicherungsleistung wird zur Darlehenstilgung verwendet. Dafür ist Vorfälligkeitsentschädigun zu bezahlen, wie bei jeder anderen Bank auch.

Genau das möchte das BHW, allerdings nicht mit den
vorhandenen, sondern mit neuen Bausparverträgen. Das Angebot
macht uns aber Bauchschmerzen, ev. würden wir lieber bei einer
anderen Bank finanzieren.

Auch das ist möglich, wenn das Darlehen durch die Versicherung getilgt wird.Und die neuen BSV haben zu euren alten auch viele Vorteile. Niedrigerer Darlehenszins, keine Gebühren etc…

Ich vermute das
deswegen, weil Eure Immobilie (Grundstück mit Ruine)
wahrcheinlich jetzt weniger wert ist, als die Darlehenshöhe
valutiert. Dann darf eine Bausparkasse den Kredit nicht mehr
bestehen lassen.

Darf nicht? Wirklich? Dann muss das BHW den Kredit also mit
der Versicherungszahlung vorzeitig ablösen? Wären wir in
diesem Fall gezwungen, den Bausparvertrag weiter zu bedienen?

Nein wärt ihr nicht.Wenn das Darlehen weg ist, muß auch der BSV nicht mehr bedinet werden.

Andere Möglichkeit. Ihr bietet dem BHW einen Pfandwechsel an, d.h. die alte Finanzierung wird auf das neue Objekt mitgenommen.Wenn die BHW zustimmmt kostet dies nur eine kleine Gebühr und keine Vorfälligkeitsentschädigung.

lg vom Chiemsee

Herzliche Grüße
Toni M