BHW - erneute Kündigungswelle Dispo Plus ?

Hi @all,

2007 hat die BHW ja schonmal versucht (angeblich) 7000 Dispo Plus
Verträge einseitig zu kündigen.
Geraten wurde damals, einen „Pilotprozess“ zu führen.
Weiss hier jemand, ob dazu eine höchstrichterliche Entscheidung
getroffen wurde?

Hintergrund ist:
die BHW hat mir jetzt meinen Vertrag zum 20.06.2011 gekündigt.
Haben die dazu mittlerweile eine Rechtsgrundlage?

Danke
Basti

p.s.:
die Vertragsbedingungen kenne ich mittlerweile auswendig.
Antworten wie „lies mal in den Bedingungen nach“ sind sinnlos!

Nachtrag
ich nochmal:

begründet wurde die Kündigung, da für den Vertrag 100%
angespart sind.
Weiss jemand ob es Sinn machen würde, einfach von dem
Recht auf eine (kleine) Teilrückzahlung Gebrauch zu machen ?

Hallo, da voll eingezahlt, hat m.E. BHW leider das Recht zu
kündigen. Gruß

Hallo Basti25,

welchen Sinn soll es haben, einen Bausparvertrag über die Bausparsumme hinaus anzusparen?
Ein Bausparvertrag sollte man abschließen um später einmal die Möglichkeit zu haben, einen günstigen Kredit zu bekommen;
Bei der Anlage als VWL eine Arbeitnehmersparzulage bzw. eine Wohnungsbauprämie zu erhalten. Wenn ein Guthabenstand beim Bausparvertrages über 100 % vorliegt ist weder die Arbeitnehmersparzulage noch die Wohnungsbauprämie möglich.

Lassen Sie sich das Guthaben incl. Abschlußgebühr auszahlen und legen Sie ihr Kapital etwas besser an.

Beste Grüße!

Hallo!

Ganz einfach: Weil manche „alte“ Verträge eine super Guthabenverzinsung aufweisen.

Gruß

Jörg

ist mir bekannt.
Jedoch gibt es auch andere Produkte mit einer besseren Rendite.
Meine Empfehlung z.B. offene Immobilienfonds.

Beste Grüße!

Hallo,

Jedoch gibt es auch andere Produkte mit einer besseren Rendite.
Meine Empfehlung z.B. offene Immobilienfonds.

Worauf gründet sich den diese Empfehlung? Kann die irgendwie fundiert werden? Entspricht sie den Bedüfnissen und der Risikobereitschaft des Fragers?
Wenn jemand eine sichere Anlage wie einen Bausparvertrag hat und dafür vielleicht auch noch 4% Zinsen bekommt, wieso sollte er dann für mögliche (nicht sichere) 1-2% mehr ein ungleich höheres Risiko eingehen. Offene Immobilienfonds waren ja in der Vergangenheit nicht wirklich immer der Bringer.
Grüße

Ja, glaube auch dass eine Kündigung o.k. wäre. Dies müßte in den allgemeinen Bausparbedingungen nachzulesen sein.
Keine Guthabenverzinsung für Guthaben größer Bausparsumme und keine Förderungsmöglichkeit ist natürlich eine Begründung. Andererseits ist die Guthabenverzinsung natürlich gut (zu gut…) und der Bauspargedanke damit ad absurdum (je nach Tarif) geführt.
Gruß

Hallo ElBuffo,

in vorliegendem Fall wurde dem Bausparer wegen Überzahlung der Bausparkasse BHW gekündigt.

Von Finanztest (www.test.de) wurde in den letzten Monaten ein Test über die besten und sichersten offenen Immobilienfonds herausgegeben.

Meine Empfehlung ist der offene Immobilienfond - Hausinvest.

Man muß dabei auch beachten, dass die Rendite zu ca. 70 % steuerfrei ist.

Weitere Informationen gibt es hier www.hausinvest.de

Beste Grüße!

Zwar hat der Fonds im Geschäftsjah 2010 3,6% Rendite erwirtschaftet und war bisher auch Grundsolide (was eine Empfehlung durchaus rechtfertigt), jedoch bestehen hier nun mal andere Risiken…

Du hast die gestellte Frage nicht beantwortet

Hallo ELBuffo,

weil der Frager genausowenig als Bausparer geeignet ist/war wie hundertausende andere Bausparer auch.Sie sind falsch beraten worden.
Jetzt schädigen sie das Bausparkollektiv und für sich selbst haben sie nachwievor keinen Plan wie sie ihr Kapital letztendlich anlegergerecht investieren sollen.Sie werden nämlich weiter falsch informiert.

Gruß

Wader Hans

na, dann erklär mir einmal wie ich diese Frage beantworten soll?
Ich kenne weder den Frager, noch kann ich ohne eine Befragung feststellen welche Risiken er eingehen wird.

Aber eine andere Frage, welche Anlage würdest Du denn hier empfehlen?

Beste Grüße!

Hallo Wader Hans,

weil der Frager genausowenig als Bausparer geeignet ist/war wie hundertausende andere Bausparer auch.Sie sind falsch beraten worden.

Das ist in der Tat nicht mal das Unwahrscheinlichste. Du scheinst inzwischen über Informationen zur Situation des Fragers zu verfügen, die zumindest alles Grundlage für eine Bewertung angesehen werden können.

Jetzt schädigen sie das Bausparkollektiv

O.K. Das lasse ich als subjektive Meinung gerne gelten. Letztlich zählt das, was der Vertrag hergibt. Und genau darauf zielte die Frage ab.

und für sich selbst haben sie nachwievor keinen Plan wie sie ihr Kapital letztendlich anlegergerecht investieren sollen.Sie werden nämlich weiter falsch informiert.

Möglich. Aber dann eine pauschale Empfehlung ausgerechnet für offene Immofonds abzugeben, gehört in die gleiche Kategorie. Das Stichwort ist in der Tat anlegergerecht. Dies ist sicher von person zu Person unterschiedlich und mus eben vom Berater erstmal herausgefunden werden, bevor Empfehlungen in Frage kommen.
Ich wollte auch nicht sagen, dass der Bausparer damals oder jetzt für den Frager das Optimum war bzw. wäre. Solange jedoch so grundlegende Dinge wie Bedürfnisse und Risikobereitschaft nicht abgefragt wurden oder bekannt sind, halte ich jede Empfehlung für höchst fragwürdig. Für mich deutet sowas auf Verkäufer anstatt Berater hin.

Grüße

zu den aufgetauchten Fragen
Hallo nochmal und besten Dank für die vielen Antworten.

Zu den Fragen:
mein Vertrag wird mit 5% (fünf!) verzinst.
Er ist zu exakt 100% angespart, da die Zinsen an Ultimo auf einen
zweiten Vertrag umgeschrieben werden, der auch als „Prämien- /VL
Vetrag“ genutzt wird.
Dieses Kapital soll riskikolos angelegt bleiben („eiserne Reserve“).
Eine Vertrags-Beendigung durch die BHW ist lt. den Bedingungen
NICHT vorgesehen. Lediglich die Klausel:
„nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht an … wird der Vertrag
fortgesetzt“.

Ich hatte mich damals für einen Bausparvertrag entschieden,
da durchaus eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Verwendung
des Darlehens für eine grössere Umbaumassnahme bestand.
Andererseits wurde in den vorgehefteten „Erläuterungen zum Vertrag“
ausdrücklich mit der Flexibilität geworben:
„Dispo plus kann sich als Anlage- und Darlehenskonto … Ihrer
individuellen Situation anpassen“.
Letztlich musste ich das Darlehen aber nicht nutzen.
Ich kann nicht akzeptieren, dass ich mich da irgendwie unfair
verhalten haben soll.

Gruß
Basti

szmmctag

Hallo,

mein Vertrag wird mit 5% (fünf!) verzinst.

Na nicht schlecht. Dies hat wahrscheinlich nicht jeder offene Immofonds über die letzten zehn Jahre geschafft.

Er ist zu exakt 100% angespart, da die Zinsen an Ultimo auf einen zweiten Vertrag umgeschrieben werden, der auch als "Prämien-

/VL :Vetrag" genutzt wird.

Dieses Kapital soll riskikolos angelegt bleiben („eiserne Reserve“).

Sehr interessant. Genau diese Information hat den Empfehlern eines offenen Immofonds wohl gefehlt.
Egal was die Verkäufer solcher Bausparverträge auch versprochen haben, so ist es wohl nicht zu beanstanden, wenn ein solcher Vertrag gekündigt wird oder zumindest keine weiteren Einzahlungen mehr angenommen werden. Schließlich ist ein Bausparvertrag eben keine reine Kapitalanlage. Darauf kann sich die Bausparkasse sicher immer berufen. Urteile sind mir jedoch im Moment nicht bekannt.
Eine risikolose Anlage mit 5% wird man gegenwärtig nicht finden, mal abgesehen davon, dass es risikolos in dieser Absolutheit ohnehin nicht gibt.
Als „eiserne Reserve“ eignen sich am ehesten Formen, bei denen man auch relativ kurzfristig und ohne größere Verluste zugreifen kann, womit solche Sachen wie Sparbücher, Tagesgeld und ähnliches in Frage kommen. Diese Sicherheit und jederzeitige Verfügbarkeit kostet naturgemäß einige Prozente.

Grüße

Hi,
>Egal was die Verkäufer solcher Bausparverträge auch
>versprochen haben

naja - auf Verkäufer verlasse ich mich ohnehin nicht.
Gerade heutzutage (mit dem Internet) bin ich über Alternativen und
Konkurrenzprodukte oft besser als „diese Typen“ informiert.

>nicht zu beanstanden, wenn ein solcher Vertrag gekündigt wird
genau darum geht es. „pacta servanda sunt“ und in den Bedingungen
steht das nicht

>keine weiteren Einzahlungen mehr angenommen werden.
dem ist natürlich so. Macht aber ohnehin keinen Sinn, weil nur
das Kapital bis zur Bausparsumme mit 5% verzinst wird. Ist ja OK so.

>Urteile sind mir jedoch im Moment nicht bekannt.
S C H A D E ! ! !

>Als „eiserne Reserve“ eignen sich am ehesten Formen, bei
>denen man auch relativ kurzfristig und ohne größere Verluste
>zugreifen kann, womit solche Sachen wie Sparbücher, Tagesgeld
>und ähnliches in Frage kommen. Diese Sicherheit und
>jederzeitige Verfügbarkeit kostet naturgemäß einige Prozente.

Ja nee, is klar :wink:. War auch eher eine Metapher.
Ich habe mein Kapital schon „gestaffelt“ angelegt:
von Gold, Tagesgeld, Festgelder über (alte noch gut verzinste)
Lebensversicherungen und Fonds streue ich natürlich.
Nur von Aktien lasse ich -mangels Zeit da uptodate zu bleiben-
lieber die Finger.

Es grüßt Basti,
(froh nicht vor Jahren schon seine Krügerrand nicht verkauft zu haben)

Besteht evt. die Möglichkeit, den Bausparvertrag zu erhöhen ?

Besteht evt. die Möglichkeit, den Bausparvertrag zu erhöhen ?

an mir würde es nicht liegen.
Allerdings habe ich in diesem Thread die Frage gestellt
und diese Gegenfrage ist „wenig hilfreich“

Hallo,

nicht zu beanstanden, wenn ein solcher Vertrag gekündigt wird

genau darum geht es. „pacta servanda sunt“ und in den Bedingungen steht das nicht

Keine Ahnung was konkret in den Bedingungen dieses Vertrages stand. Das Fehlen einer solchen Klausel bedeutet jedoch nicht, dass es dann nicht diese Möglichkeit gäbe. Vielmehr ist es dann in der Regel so, dass das Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung dazu führt, dass dann automatisch die gesetzliche Regelung gilt. Und wenn nicht irgendwo explizit steht, dass die Bausparkasse unter allen Umständen in der Sparphase auf eine Kündigung verzichten würde, dann wird sie sich darauf zurückziehen können. Möglicherweise hatte man sich diese Hintertür bei Abschluss dieser Verträge nicht mal absichtlich offen gelassen. Die hatte ja gedacht, dass die Zinsen dauerhaft hoch sind bzw. steigen.

Urteile sind mir jedoch im Moment nicht bekannt.

S C H A D E ! ! !

Liegt eventuell daran, dass damals niemand mehr geklagt hatte, nachdem die Beschwerden der Betroffenen von den Ombudsleuten des Verbandes der privaten Bausparkassen zurückgewiesen worden sind und die Rechtslage zumindest hinsichtlich der Vertragsbedingungen und Gesetzestexten auch wenig erfolgversprechend war.
Alles in allem ist das also rechtlich in Ordnung. Eine Frage nach Anstand und Moral stellt sich bei Banken ohnehin nicht.
Inzwischen dürfte es auch nichts mehr bringen, sich Teile des Geldes auszahlen zu lassen. Das hätte wahrscheinlich bereits vor der Kündigung erfolgen müssen, so dass man immer etwas unter der Bausparsumme geblieben wäre. Der Zug ist jetzt abgefahren. Außerdem möchte ich fast wetten, dass für solche Auszahlungen irgendwelche Gebühren anfallen und/oder vielleicht auch noch die Bonusverzinsung für diesen Betrag entfällt.

Grüße

Hallo Basti,

ein wenig mithelfen müssen Sie schon.
Mir liegen leider nicht die Vertragsbedingungen Ihres Bausparvertrages vor. Auch nicht die Bauspar-Nr., sodass ich beim BHW in Hameln, eine Antwort erhalten könnte.

Beste Grüße!