Darf die das? Sie beruft sich auf § 488 Abs. 3 BGB, was meiner Ansicht nach die Sachlage überhaupt nicht trifft. Beim Abschluss des Vertrages wurden Bonuszahlungen vereinbart, wenn man kein Darlehen beansprucht, d.h. für mich, dass es auch nicht gewollt war, dass man ein Darlehen nimmt. Jetzt wird denen die Zinszahlung zu teuer, was zwar verständlich ist, ist das aber auch rechtens?