Hallo,
mal angenommen, ein Deutscher hat 2007 eine EU-Ausländerin geheiratet, die bis Februar 2008 auch noch im EU-Ausland lebt und arbeitet, danach aber nach Deutschland zieht.
Offenbar darf er bis dahin nicht in Steuerklasse III wechseln. (Einwohnermeldeamt: „Wenn der Ehepartner nicht in Deutschland gemeldet ist, wissen wir ja gar nichts über den, deshalb gibt es auch keine Steuervorteile. Da könnte ja jeder kommen!“)
Wie sieht das aber bei der Einkommensteuererklärung für 2007 aus? Spielt die Heirat steuerlich überhaupt eine Rolle?
Viele Grüße