Biallo.de Software zur Berechnung des Lastenzuschußes (Wohngeld) mit Fehler?

Werte Damen und Herren,

ich habe da mal eine Frage.

Ich bin alleinstehender Rentner und bin auf Grund meiner geringen Rente auf Lastenzuschuss für mein Haus angewiesen.
Kann es sein das die Software von Biallo.de zur Berechnung des Lastenzuschusses (Wohngeld) nicht richtig funktioniert?

Ich bin Einzelperson in einem Reihenhaus. Wenn ich die 110 qm Wohnfläche bei Biallo.de eingebe bekomme ich eine ganz andere Summe heraus, als meine Wohngeldstelle das berechnet. Ich habe die Wohngeldsumme zur Fläche berechnet und bin zu dem Ergebnis gekommen, das meine Stadt anstatt 110 qm nur 63qm anrechnet.

Für eine Antwort bin ich dankbar.

Hallo,

hier steht z. B., dass die Höhe des Lastenzuschusses begrenzt ist:


„Es gibt Mietstufen von I bis VI, die Mietstufe III entspricht dem
Bundesdurchschnitt. Beim Lastenzuschuss ist auch eine Obergrenze
festgelegt, die zum Beispiel bei einer vier-köpfigen Familie in einer
Gemeinde oder Stadt mit Mietstufe IV aktuell bei 630 Euro liegt.“

Vielleicht hängt es bei dir damit zusammen.

Gruß
Christa

Hallo, in meiner Stadt ist die Mietstufe 2 und ich bekomme auf Grund meiner geringen Rente
bei 110 qm Wohnfläche neu 2016 63,-€. Bei dem Onlinerechner für Lastenzuschuss 161,-€.
Wo ist die Fehlerquelle? Bei dem Onlinerechner 2015 für Lastenzuschuss stimmte die Summe genau (49,-€).
Danke für jede Antwort

Hallo,

wenn ich es richtig verstanden habe, wurde das Wohngeldgesetz geändert. Dass sich da nun aber mehr als eine Verdreiffachung des Wohngeldes ergeben würde, halte ich bei sonst gleichen Bedingungen für recht unwahrscheinlich. Da liegt ein Fehler bei der Software nahe. Dem Bescheid der Stadt muss doch die Berechnung beiliegen? Haben die da wirklich 110qm als angemessen für einen Single angenommen? Haben die da sämtliche Kosten in voller Höhe akzeptiert, wie man sie auch in der Software reingeklimmpert hat?
Die Software biallo.de kann natürlich nicht prüfen, ob die dort gemachten Angaben auch richtig oder ob da bestimmte Beträge zu hoch sind bzw. Abschläge vorgenommen werden müssen. Das wird man einfach erstmal mit dem Bescheid vergleichen müssen. Eine Erhöhung um 28% erscheint mir erstmal plausibler als eine um mehr als 300%.

Grüße