Ist es einer Bibliothek aus rechtlicher Sicht erlaubt, Klappentexte / Inhaltsangaben aus z. B. buchkatalog.de, amazon, usw. zu kopieren und die Katalogdatensätze somit anzureichern? Für de Nutzer ist dies ja sehr hilfreich, nur wie sieht es rechtlich aus?
Moin,
der Datenaustausch zwischen Bibliotheksverbünden (auch international) ist ja mittlerweile Usus. Auch werden Datensätze professioneller Anbieter gekauft. Es wird nichts im Nachhinein eingespielt, d.h. bereits vorhandene Inhaltsangaben etc. sind bereits Bestandteile der Katalogisate. Und das findet man bei neueren Daten immer häufiger. Altdatenpflege findet normalerweise nicht statt.
Ein Zukauf von Daten von Amazon et al. kann ich mir schon aus finanziellen Gründen nicht vorstellen.
Grüße
Det
Eigentliche Frage nicht beantwortet…
zum Thema: Nein, es ist Bibliotheken natürlich nicht erlaubt, Inhalte dritter Anbieter zu übernehmen. Das würde gegen das Urheberrecht verstoßen.
Grüße
Det
Hallo
Ist es einer Bibliothek aus rechtlicher Sicht erlaubt,
Klappentexte / Inhaltsangaben aus z. B. buchkatalog.de,
amazon, usw. zu kopieren und die Katalogdatensätze somit
anzureichern? Für de Nutzer ist dies ja sehr hilfreich, nur
wie sieht es rechtlich aus?
Die Klappentexte stammen nicht von den Händlern wie Amazon, sondern üblicherweise vom Verlag oder Buchautor. Die Diskussion der unbezahlten Nutzung von Klappentexten durch diese kommerzielle Verwerter ist gerade mal wieder entbrannt.
Bibliotheken können sich auf die verschiedenen Schrankenregelungen unter §52ff UrhG berufen, wobei die genaue Art der Nutzung (elektronischer Katalog einer Uni-Bib nur für Studenten, Katalog der Stadtbibliothek frei im Internet, etc) zu prüfen ist.
Und dann gibt es noch eine Absprache zwischen dem Bibliotheksverein und Vertretern der Verlage, dass die Übernahme von Klappentexten und Inhaltsverzeichnissen in Bibliothekskataloge unbedenklich ist. Die rechtliche Wirkung und wer alles darunter fällt ist mir aber nicht bekannt.
Grüße,
.L
hallo,
Nein, es ist Bibliotheken natürlich nicht erlaubt,
Inhalte dritter Anbieter zu übernehmen.
So allgemein kann man das nicht beantworten. Zum einen bedarf der Urheberschutz eine gewisse Schöpfungshöhe. Ob diese bei einem Klappentext oder bei einer Zusammenfassung gegeben ist, sei einmal dahingestellt.
Zum anderen sind die Klappentexte von den Verlagen auch dazu da, um dem Vertrieb und den Kunden zu helfen, das Produkt besser einzuordnen. Und aus diesem Grunde ist eine Veröffentlichung oftmals gewünscht. Das müsste man aber von Fall zu abklären, wie der jeweilige Verlag das hält.
lg
Richard