Bibliotheksreferendariat

Hallo,

ich weiß nicht genau, ob das hier die richtige Sparte für meine Frage ist, hoffe aber das sich der eine oder andere findet, der mir helfen kann.

Ich werde Ende Februar meinen Magisterabschluss in der Tasche haben und würde hinterher gerne an einer Wissenschaftlichen Bibliothek ein Referendariat machen. Nun habe ich in den Anforderungen gelesen, dass ich hierfür die deutsche oder zumindest eine europäische Staatsbürgerschaft haben muss; ich bin allerdings Staatsbürgerin eines außereuropäischen Landes.

Nun meine Frage: Abgesehen davon, dass eine Änderung der Staatsbürgerschaft wohl kaum bis zum angegebenen Bewerbungszeitraum machbar ist, würde ich gerne wissen, ob es überhaupt bei der Bewerbung an sich schon entscheidend ist. Ich persönlich bin kein großer Nationalist und definiere mich nicht durch meine Staatsangehörigkeit, doch finde ich es unnötig diese Prozedur anzustellen, wenn ich nicht mal weiß, ob ich überhaupt angenommen werde.

Außerdem muss man bei der Bewerbung etwas Schriftliches beifügen, das aussagt
1)ich gerichtlich bestraft bin oder ob gegen mich ein gerichtliches Strafverfahren/Disziplinarverfahren anhängig ist
2)ob ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig ist oder war, ohne dass es zu einem gerichtlichen Verfahren geführt hat.
Wo bekomme ich hierfür etwas Schriftliches?

Und noch zwei letzte Fragen: Mal angenommen ich absolviere mein Referendariat in Bayern - wo ich wohnhaft bin -, kann ich mich dann hinterher immer noch beispielsweise in Berlin für eine Stelle bewerben - sprich: Gibt es da unterschiedliche Anforderungen?
Ist mir eine Stelle nach dem Referendariat sicher? Schließlich bewerbe ich mich ja für ein Referendariat, da ist es doch nicht gesagt, dass an der betreffenden Uni-Bibliothek auch eine Nachfrage nach ausgebildeten Bibliothekaren besteht, oder?

Vielen Dank im voraus all denjenigen, die mir eine Hilfestellung sein können bzw. mir Tipps und Informationen geben können. Auch Erfahrungsberichte würden mich sehr interessieren, da ich nämlich gar nicht mal weiß, ob mein Magisterabschluss ausreichend ist - meistens ist nämlich eine Promotion erwünscht.

Liebe Grüße,
Mel

Hallo!
Dienstrechtlich ist die Staatsangehörigkeint Deutschlands oder eines EU-Staats unumgänglich. Spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung muß diese Voraussetzung erfüllt sein. Das Merkblatt der Bibliotheksschule hast Du ja offenbar gelesen. Da heißt es ja, daß die betreffenden Unterlagen erst nach Aufforderung einzureichen sind. Allerdings solltest Du unbedingt vorher mit der Ninliotheksschule sprechen:
http://www.bsb-muenchen.de/Ansprechpartner.2131.0.html

Arbeit in einem anderen Bundesland ist nach absolvierter Ausbildung ohne weiteres möglich ; Bayern stellt indessen immer nur soviele Leute ein, wie gebraucht werden. Die beiden Referendare sind ja auch konkret für Bibliotheken vorgesehen.

Hallo Melissa26,

ich weiß nicht genau, ob das hier die richtige Sparte für
meine Frage ist, hoffe aber das sich der eine oder andere
findet, der mir helfen kann.

ich bin Bibliothekarin in Bayern

Ich werde Ende Februar meinen Magisterabschluss in der Tasche
haben und würde hinterher gerne an einer Wissenschaftlichen
Bibliothek ein Referendariat machen.

Du willst also als wissenschaftliche Bibliothekarin arbeiten.

Nun habe ich in den
Anforderungen gelesen, dass ich hierfür die deutsche oder
zumindest eine europäische Staatsbürgerschaft haben muss; ich
bin allerdings Staatsbürgerin eines außereuropäischen Landes.

Nun meine Frage: Abgesehen davon, dass eine Änderung der
Staatsbürgerschaft wohl kaum bis zum angegebenen
Bewerbungszeitraum machbar ist, würde ich gerne wissen, ob es
überhaupt bei der Bewerbung an sich schon entscheidend ist.

ja

Ich persönlich bin kein großer Nationalist und definiere mich
nicht durch meine Staatsangehörigkeit, doch finde ich es
unnötig diese Prozedur anzustellen, wenn ich nicht mal weiß,
ob ich überhaupt angenommen werde.

wenn Du langfristig in Deutschland bleiben willst, wird sich die Frage der Staatsangehörigkeit immer wieder stellen

Außerdem muss man bei der Bewerbung etwas Schriftliches
beifügen, das aussagt
1)ich gerichtlich bestraft bin oder ob gegen mich ein
gerichtliches Strafverfahren/Disziplinarverfahren anhängig ist
2)ob ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen
mich anhängig ist oder war, ohne dass es zu einem
gerichtlichen Verfahren geführt hat.
Wo bekomme ich hierfür etwas Schriftliches?

das nennt sich Polizeiliches Führungszeugnis
Frage dort, bzw. beim Amtsgericht Deiner Stadt

Und noch zwei letzte Fragen: Mal angenommen ich absolviere
mein Referendariat in Bayern - wo ich wohnhaft bin -, kann ich
mich dann hinterher immer noch beispielsweise in Berlin für
eine Stelle bewerben - sprich: Gibt es da unterschiedliche
Anforderungen?

ja, die gibt es - teilweise.
Trotzdem kannst Du Dich in Berlin bewerben.

Ist mir eine Stelle nach dem Referendariat sicher?

es gibt in diesem Sinn kein nach dem Referendariat.
Nach der Ausbildung bist Du Fachreferentin.
Das IST das Referendariat und in diesem arbeitest Du während Deiner gesamten Laufbahn als wissenschaftliche Bibliothekarin - sogar, wenn Du eines fernen Tages Leitende Bibliotheksdirektorin sein solltest.

Schließlich
bewerbe ich mich ja für ein Referendariat, da ist es doch
nicht gesagt, dass an der betreffenden Uni-Bibliothek auch
eine Nachfrage nach ausgebildeten Bibliothekaren besteht,
oder?

wie Du vielleicht bereits in der Ausschreibung der Bayerischen Staatsbibliothek gesehen hast, wird bedarfsgerecht ausgebildet.
Konkret braucht Bayern bis 2011 2 Personen in genau 2 bayerischen Bibliotheken.
Fachrichtung Rechtswissenschaften für Universitätsbibliothek Bayreuth
Fachrichtung Anglistik/Amerikanistik UND Germanistik für Universitätsbibliothek Regensburg

Magister, bzw. Doktoren dieser Fachrichtungen werden ausgebildet werden und wenn sie die entsprechenden Prüfungen bestehen, auch eingestellt.

Vielen Dank im voraus all denjenigen, die mir eine
Hilfestellung sein können bzw. mir Tipps und Informationen
geben können. Auch Erfahrungsberichte würden mich sehr
interessieren, da ich nämlich gar nicht mal weiß, ob mein
Magisterabschluss ausreichend ist - meistens ist nämlich eine
Promotion erwünscht.

natürlich ist dem Staat eine höhere Qualifikation lieber als eine geringere. Wenn aber der Bewerber, die Bewerberin mit dem Doktortitel sonstige Bewerbungshindernisse aufweist, zieht der Titel nicht unbedingt.

Wie ich auch neulich schon einer Fragestellerin sagte, die sich direkt, das heißt an meinem Arbeitsplatz, mit dieser Frage an mich wandte - natürlich braucht Bayern gerade keine anderen Bewerber, als die zwei erwähnten.
Aber - es gibt in Deutschland mehr als eine Bibliotheksschule und es gibt immer die Möglichkeit, auch in München direkt vorstellig zu werden und dort zu fragen, bzw. dort anzurufen.

Das kostet nichts und klärt in der Regel rasch die Quancenfrage.

viel Erfolg
Geli

Derzeit werden übrigens auch mehrere Referendare in Baden-Württemberg gesucht:
http://www.wlb-stuttgart.de/die-wlb/ausbildung/aussc…
http://www.wlb-stuttgart.de/die-wlb/ausbildung/merkb…
http://www.wlb-stuttgart.de/die-wlb/ausbildung/hoehe…