Hallo ihr lieben Mitwisser und Wissenshungrige
meine Frage bezieht sich auf ein Erlebnis das ich kürzlich in einer Bäckerei hatte. Habe mir einen Streuseldatschi bestellt und als dieser kam, fiel mir gleich etwas kleines,haariges auf. Ich stocherte also ein bisschen mit meiner Gabel und es war tatsächlich ein Kopf einer Biene. Ich meine hätte ich den gegessen wäre vermutlich nichts passiert. Aber ist das nicht furchtbar eklig. Ja und dann kam mir die Frage wie es denn eigentlich rein rechtlich, aus hygienischen Gründen ist. Man sieht ja in vielen Bäckereien das sich im Sommer sehr viele Bienen „bedienen“. Wie ist eure Meinung, Erfahrung, wer kennt die Rechtslage??? Danke für die Antworten.
Hallo KathiO,
rein Rechtlich ist die Sache klar.Der Bienenkopf gehört nicht ins Nahrungsmittel. Und dieses darf so verunreinigt nicht in den Handel gebracht werden!
Praktisch gesehen ist es aber gerade im Sommer fast unmöglich die kleinen Tierchen aus den Bäckereien herraus zu halten!
Die Ordnungsämter werden in der Regel die Fliegengitter vor den Fenstern kontrolieren aber mehr kann man da auch nicht machen.
Ich hoffe Dir reicht meine Antwort!
(Ich hätte da auch noch eine Frage: Was bedeutet das O , hinter Kathi???)
Leider kann man das nie ausschließen. Das ist aber keine Frage der Hygiene. Das so was passiert kann man nicht verhindern. Es kommt auf die Sorgfalt der Bediensteten an,ob man etwas dagegen macht.
Hallo,
ich denke, dass es aus hygienischer Sicht auf alle Fälle nicht okay ist, wenn die Bienen mit den Lebensmitteln Kontakt haben.
Aber ich glaube es gibt keine Wirkliche Handhabe dagegen im Sommer.
Mit der Rechtslage kenne ich mich nicht gut aus, aber was dir passiert ist, ist auf alle Fälle unhygienisch und es ist die Pflicht der Bäckerei zu mindest dafür zu sorgen, dass die Tierchen nicht mit in die Lebensmittel geraten.
Liebe Grüße
Mona
Hallo KathiO,
mit der Rechtslage kenne ich mich nicht so gut aus, aber grundsätzlich hast Du vollkommen recht, ein Insekt in einem Lebensmittel ist als eklig anzusehen und somit umtauschenswert! Ich hätte das gute Stück zurückgetragen und eben ein Neues verlangt. Oder aber Du machst mal den WKD (Wirtschaftskontrolldienst) darauf aufmerksam. Bienen, Wespen und Fliegen lassen ja einiges auf den Lebensmitteln zurück (Bakterien und Exkremente) und somit verdirbt ja auch alles schneller.
Leider haben die Bäcker noch keine möglichkeit gefunden um Bienen den Zutritt zur Bäckerei und Laden zu verbieten bzw diesen 100%tig zu verhindern. Mehr als UV-lichtfallen o.ä. können die Bäcker nicht aufstellen.
wie die rechtliche Lage ist, ist eine gute frage weiss ich leider auch nicht.