Bienennest und Dusche

Hallo zusammen,

wie wäre das eigentlich… zum einen hängt unter meinem Vorderdach ein Bienennest. Der Sohn der vermieterin hat mir geraten hier mit Zuckerwasser bzw. Bier 8obs wirklich hilft weiss ich nicht…) die zu vertreiben. Aber das nest ist halb am, halb schon im Vordach. Wer muss das wegmachen bzw. müsste die Kosten dafür übernehmen?

Das Bad / Die Dusche wurde zu meinem Einzug vor über 2 Jahren vom Vormieter (Sohn der vermieterin) nochmals mit einem Acryllack überstrichen. Dieser platzt nun ab bzw. wird rissig und ich mach mir Gedanken ab wann man hier Bescheid sagen müsste und wer die Renovierung übernehmen müsste?! Mieter oder VermieterInn…?!

Gruß
h.

Hallo zusammen,

Hallo auseinander.

geraten hier mit Zuckerwasser bzw. Bier 8obs wirklich hilft
weiss ich nicht…) die zu vertreiben. Aber das nest ist halb

Klar hilft das *lol*. Alternativ könnte man das Nest auch mit Skandal No. 5 einsprühen. Vielleicht wird das Nest dann wegen Überbevölkerung gerschlossen. Mit dem Tipgeber würde ich mindestens ein ungutes Gespräch führen …

Zuckerwasser und Bier gehören zu den Lieblingsgetränken von Bienen (sind das wirklich Bienen, die Du da hast?). Wenn die sich damit vertreiben lassen, mache ich morgen einen Schnapshandel zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs auf und poppe nur noch gegen die Überbevölkerung …

Gruß kw

Hy,

Zuckerwasser und Bier gehören zu den Lieblingsgetränken von
Bienen (sind das wirklich Bienen, die Du da hast?). Wenn die

Obs das wirklich die sind hab ich mir noch nicht sooo genau angeschaut. Sooo nahe geh ich da nicht ran :wink: aber ich mach gern ein Foto davon, wenn Du meinst.
Was würde denn gegen Bienen helfen mal abgesehen davon…?!

h.

Hi h.,

das Bienennest ist vermutlich ein Wespennest. Wespen bauen runde Nester mit einem Einflugloch am der Unterseite, sieht aus wie eine Kugel aus grauem Papier, etwa 5 - 7 cm Durchmesser. Fliegen da überhaupt Wespen an oder ist das ein Nest vom Vorjahr? Unternehmen musst Du nichts, wenn Du nicht grade in der Einflugschneise frühstücken willst. Wespen sind friedlich, Wedeln mit den Armen im Abstand von 30 cm mögen sie allerdings nicht. Warte einfach noch 4 Wochen, dann sind sie fort.

Bier und Zuckerwasser lockt die Wespen von den Nachbarn zu Dir hinüber.

Gruß Ralf

Hy,

Durchmesser. Fliegen da überhaupt Wespen an oder ist das ein
Nest vom Vorjahr?

Nein, die haben dieses Jahr erst angefangen.

Unternehmen musst Du nichts, wenn Du nicht
grade in der Einflugschneise frühstücken willst. Wespen sind
friedlich, Wedeln mit den Armen im Abstand von 30 cm mögen sie
allerdings nicht. Warte einfach noch 4 Wochen, dann sind sie
fort.

Ok. Nur nisten die sich ja im Dach ein und bleiben da ja wohl auch, oder ?!
Die Nachbarn haben sich „beschwert“ das Sie nicht mehr auf den Balkon könnten, weil das Nest sozusagen untendrunter ist. Nun ist die Frage wegen des Handlungsbedarfs…
Müsste ich also einen kammerjäger oder dergleichen besorgen oder würde soetwas eher in den bereich des Vermieters fallen?

gruß
h.

Hallo nochmal.

Was würde denn gegen Bienen helfen mal abgesehen davon…?!

Nehmen wir einmal an, dass es Wespen sind. Wenn die Wohnqualität durch das Nest bzw. den Flugbetrieb beeinträchtigt wird, kann man das Nest ggf. durch die Feuerwehr beseitigen lassen. Ansonsten - wenn sich der Flugbetrieb sozusagen außerhalb des Wohnbereichs abspielt - greift bei Wespen der dt. Naturschutz :frowning:

Du darfst also weder Insektenspray einsetzen (Vorsicht! die werden dann sehr böse!) noch Benzin (bitte nicht rauchen in ungenügendem räumlichem und zeitlichem Abstand). Alternativ und naturschutzfreundlich wäre es, die Kameraden totquatschen zu lassen (Biggi?). Ich würde mich unverbindlich bei der Feuerwehr erkundigen … bei uns machen die solche Aktionen gegen kleines Geld als Spende …

Dem Vermieter kannst Du die Sache „schmackhaft“ machen, indem Du ihm erklärst, dass die Wespen durchaus seine Bausubstanz versauen, indem sie z.B. Nestausbau hinter Putz betreiben u.dgl.

Gruß kw

Hallo nochmal.

Was würde denn gegen Bienen helfen mal abgesehen davon…?!

Nehmen wir einmal an, dass es Wespen sind. Wenn die
Wohnqualität durch das Nest bzw. den Flugbetrieb
beeinträchtigt wird, kann man das Nest ggf. durch die
Feuerwehr beseitigen lassen. Ansonsten - wenn sich der
Flugbetrieb sozusagen außerhalb des Wohnbereichs abspielt -
greift bei Wespen der dt. Naturschutz :frowning:

[…]

Dem Vermieter kannst Du die Sache „schmackhaft“ machen, indem
Du ihm erklärst, dass die Wespen durchaus seine Bausubstanz
versauen, indem sie z.B. Nestausbau hinter Putz betreiben

Also, „mein“ Vorderdach grenzt an den Eingang bzw. die Hauswand des vorderen hauses, hat aber keine direkte verbindung. Das Wespennest schein hald im Vorderdach und halb draussen zu sein. Aussen sieht man nur eine kleine graue Waabe, aber die Viecher fliegen durch mehrere Löcher da auch rein. Insofern ist noch die Frage was unter „Wohnbereich“ zu verstehen ist ?!
Laut Deiner Aussage scheint das auch jetzt eher Sache des MIEters zu sein, statt des VERmieters… oder wie seh ich das ?!

gruß
h.

Huhu².

rein. Insofern ist noch die Frage was unter „Wohnbereich“ zu
verstehen ist ?!

Geht regelmäßig jemand da lang (drunter / drüber her)? Sitzt da als mal wer? Wird da gegessen/getrunken/geduscht/gesonnt/getanzt/gepoppt …? Dann ist es Wohnbereich …

Laut Deiner Aussage scheint das auch jetzt eher Sache des
MIEters zu sein, statt des VERmieters… oder wie seh ich das

Bin kein Experte für Mietrecht, vermute aber, dass es Sache des Vermieters ist, alldieweil dessen Eigentum beeinträchtigt wird. Ich würde allerdings wegen so etwas auch keinen Aufstand machen mit Hin- und Hergeschreibsel, sondern eben die Feuerwehr beauftragen, und gut ist - sprich doch mal mit denen … ich kann mit nicht vorstellen, dass die da Hunderte, wenn nicht gar Dutzende von Euronen für haben wollen.

Gruß kw

Huhu².

rein. Insofern ist noch die Frage was unter „Wohnbereich“ zu
verstehen ist ?!

Geht regelmäßig jemand da lang (drunter / drüber her)? Sitzt
da als mal wer? Wird da
gegessen/getrunken/geduscht/gesonnt/getanzt/gepoppt …? Dann
ist es Wohnbereich …

Hmm, also das ist genau über meinem Eingang und zwischen dem vorderen haus und dem Platz wo hier die hausgemeinschaft sitzt und z.B. frühstückt. Also eher ja.

Laut Deiner Aussage scheint das auch jetzt eher Sache des
MIEters zu sein, statt des VERmieters… oder wie seh ich das

Bin kein Experte für Mietrecht, vermute aber, dass es Sache
des Vermieters ist, alldieweil dessen Eigentum beeinträchtigt
wird. Ich würde allerdings wegen so etwas auch keinen Aufstand
machen mit Hin- und Hergeschreibsel, sondern eben die

Eben. Darum gehts ja :wink:
Wenn ich da jetzt irgendwas in die Wege leite und dann kommt wer „Ei, das hätten Sie aber so und so machen müssen…“.
Aber ich werd erstmal die FFW fragen, danke erstmal.
Vielleicht weiss ja auch noch wer was genaueres…

gruß
h.

und noch ein Lied …

Hmm, also das ist genau über meinem Eingang und zwischen dem
vorderen haus und dem Platz wo hier die hausgemeinschaft sitzt
und z.B. frühstückt. Also eher ja.

Nicht eher ja, sondern Jaaahaa. „Wir stücken da immer früh“. Punkt. Dann ist nämlich … s.u.

Wenn ich da jetzt irgendwas in die Wege leite und dann kommt
wer „Ei, das hätten Sie aber so und so machen müssen…“.

Gefahr im Verzuge - da darfst Du auch eigenmächtig handeln. Wenn es brennt, musst Du auch nicht nachfragen, welcher Kreisbrandinspektor für euren Laden zuständig ist … wer viel frägt, kriegt viel Antwort …

Capisce?
Gruß kw

Hallo,

wenn ich die folgende Diskussion lese, muss ich lachen.

wie wäre das eigentlich… zum einen hängt unter meinem
Vorderdach ein Bienennest. Der Sohn der vermieterin hat mir
geraten hier mit Zuckerwasser bzw. Bier 8obs wirklich hilft
weiss ich nicht…) die zu vertreiben. Aber das nest ist halb
am, halb schon im Vordach. Wer muss das wegmachen bzw. müsste
die Kosten dafür übernehmen?

Biene, aber auch Wespen stehen unter Naturschutz. Das Nets muss von einem erfahrenen Fachmann entfernt und an einen anderen Ort umgestezt werden. Es dürfte sich um Wespen handeln. Hierzu Urteile AG Freiburg WM 1997, 471 ; AG Oberhausen WM 1996, 714. Fundstelle Betriebskostenkommentar DMB Wespennest 3, § 2, Nr. 9, Rdn 4

Das Bad / Die Dusche wurde zu meinem Einzug vor über 2 Jahren
vom Vormieter (Sohn der vermieterin) nochmals mit einem
Acryllack überstrichen. Dieser platzt nun ab bzw. wird rissig
und ich mach mir Gedanken ab wann man hier Bescheid sagen
müsste und wer die Renovierung übernehmen müsste?! Mieter oder
VermieterInn…?!

Einfach als Mangel dem Vermieter melden und bitten, den Mangel zu beheben.

Gruss Günter

Wespen sind Nachbarn
Hi h.,

Ok. Nur nisten die sich ja im Dach ein und bleiben da ja wohl
auch, oder ?!

Nein. Das ist die neue Brut, die wird noch 14 Tage bei Euch rumkreisen und dann verschwinden. Alte Nester werden nicht noch mal belegt.

Die Nachbarn haben sich „beschwert“ das Sie nicht mehr auf den
Balkon könnten, weil das Nest sozusagen untendrunter ist. Nun
ist die Frage wegen des Handlungsbedarfs…

Wenn die Nachbarn das stört, sollen sie sich an den Vermieter wenden, wie GüntherW schon sagte. Ansonsten sehe ich keinen Grund zur Panik, Wespen sind nur für Allergiker und Hysteriker gefährlich. Stechen die bösen, bösen Bösen etwa von unten mit ihren meterlangen Dolchen durch den Balkon nach oben?

Müsste ich also einen kammerjäger oder dergleichen besorgen
oder würde soetwas eher in den bereich des Vermieters fallen?

Du musst gar nichts besorgen. Wen es juckt, der soll kratzen, nicht der Nachbar, der nichts dafür kann. Wenn sie Dir zu nahe kommen, dann stelle einen Teller mit Gelbwurst- oder Salamifitzelchen auf, dann lassen sie Dein Marmarlardenbrot in Ruhe.

Gruß Ralf

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