Bienenstock im Garten

Wir haben einen Nachbarn beim Bau eines Bienenstocks beobachtet und den will er dort anscheinend auch platzieren. Ist sowas eigentlich erlaubt? Ich bin gegen Bienenstiche und jegliche Insektenstiche hochgradig allergisch und fände einen Bienenstock in meiner direkten Umgebung nicht gerade angenehm. MvFG und vielen Dank im Voraus.

Hallo,
ich antworte einmal als Imker. In Wohngebieten würde ich keine Bienen halten, wenn ein Abstand von ca. 10 Meter zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten werden kann. In Nichtwohngebietern reicht auch weniger (5 Meter). Es kommt natürlich auch auf die Anzahl der Bienenvölker an. Zwei bis vier Völker sind mit diesen Abständen sicher vertretbar.
Man kann natürlich die Nähe zum Bienenstock auch bedrohlich empfinden, weil man sie als gefährlich einstuft. Bienen sind in der Regel nicht aufs Stechen aus, wenn sie nicht gestört werden.
Es gibt meiner Kenntnis nach keine Abstandsregularien. Eventuell kann auch die Gemeinde/Stadt Auskunft geben.
Im BGB sind einige Rechte für den Imker eingeräumt, die Sie eventuell nachlesen können (§§ 961-964 BGB).
Wie gesagt das ist meine Meinung zu Ihrer Anfrage.
Viele Grüße. DS

Ob das erlaubt ist oder nicht, kann ich auch nicht sagen. Vielleicht plaziert er ihn ja doch nicht in seinem Garten, denn Standortwahl spielt eine sehr wichtige Rolle. Bienen stechen ja nur aus Notwehr, ansonsten sind es ganz friedliche Tiere. Als Allergiker hätte ich aber sicher auch Bedenken, wenn ich sie in meiner Nähe wüsste. reden sie doch einfach mal mit ihrem Nachbar!

Ja, im Prinzip kannst Du Bienen halten, im Garten, auf dem Balkon, wo immer du willst.
Wenn Du die Bienen „richtig“ behandelst sind sie harmloser, als meist geglaubt und Du brauchst keine Angst zu haben!
Man kann auch eine Antiallergiebahandlung durchführen!
Michael

Die Lage ist nicht ganz so einfach. Generell ist es erlaubt Bienenstöcke im „ortsansässigen Masse“ im Garten aufzustellen. D.h. wenn der Nachbar 30 Bienenstöcke aufstellt ist Ihm das nicht erlaubt. Gegen 4-8 Stöcke im Garten kann man aber eigentlich nichts sagen.
Eine direkte Gefahr geht von den Bienen deines Nachbarn für dich eigentlich nicht aus. Die Bienen verlassen Ihren Stock und fliegen in kürzester Zeit weg. Sie kommen sicher nicht an deinen Esstisch, das machen nur Wespen :smile:.
Rede einfach mit deinem Nachbarn, dass er die Stöcke so aufstellt, dass die Einflugbahn nicht gerade über dein Grundstück geht.
Bei einer hochgradigen Allergie solltest du auch eine ärztliche Behandlung in Betracht ziehen. Mit sogenannten Desensibilisierungen kann man eine Allergie behandeln.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Weitere Fragen kannst du gerne stellen.

Hallo, ich bin leider kein Rechtsanwalt und kann daher wirklich keine Auskunft über das Aufstellen von Bienenvölkern geben. Im Zweifelsfalle würde ich aber wirklich mal mit dem Nachbarn reden und auch auf die Allergie aufmerksam machen und die Befürchtungen, die damit verbunden sind. Ich kann aber auch erzählen, dass ein Imkerkollege seine Bienenvölker in ummittelbarer Nachbarschaft eines Kindergartens aufgestellt hat und es ist nie etwas passiert. Ich kenne ja die Umgebung vor Ort nicht, wenn die Bienenvölker von z.B. hohen Hecken umgeben sind, so dass die Bienen darüber fliegen müssen, sollte das Zusammenleben möglich sein.

Sehr geehrter Herr Fragesteller,
errichtet der Nachbar eine ortsfeste Anlage, so muss er sicher einen Bauplan vorlegen und diesen auch von den Anliegern unterschreiben lassen. Je nach Lage des Sachfalls sind, so glaube ich wenigstens noch in Erinnerung zu haben, ist eine geringe Anzahl von Völ- kern erlaubt. Wahrscheinlich spielen die Grundstücks- größen, Grenzabstände usf. eine Rolle. Bienen sind wegen ihrer Befruchtungstätigkeit überaus wertvoll und im Naturgeschehen (vor allem auch zur Sicherung der Obsternten) unbedingt erforderlich und genießen deshalb weitgehend Schutz und Förderung. Erkundigen Sie sich doch einmal bei der Gemeindeverwaltung bzw. bei der nächsten Instanz, dem Landratsamt (Kreisver- waltung). Die Landesgesetze sind mitunter unterschied- lich. Die Auskünfte sind kostenfrei.
Ein letzter durchaus guter Vorschlag: sprechen Sie den Nachbarn doch direkt an, u.U brieflich. Sachlich begründete Argumente kann kein vernünftiger Mensch übel nehmen. Auch ist durchaus Uso, eigene Rechtsan-sprüche zu wahren.

Ein Bienenvolk auf eigenem Grundstück aufstellen ist erlaubt.
Bienen sind fleißige Wesen, die für ihr eigenes Überleben arbeiten und Nektar sammeln. Es sind friedliche Tiere die nicht stechen, wenn man sie nicht stört oder sich vor dem Flugloch ihres eigenen Bienenstockes stellt oder nervös herum gestikuliert. Die Bienen des Nachbarn werden sie nicht stechen oder bedrohen. Einzig und allein im Herbst ist etwas zu beachten: nicht etwas Süßes (Honig, Marmelade, Sirup, …) im Freien oder bei offenem Fenster herumstehen lassen. Sie könnten es gezielt als Futter holen, denn in der Natur gibt es keinen Nektar mehr. Aber meistens sind es eh Wespen!

Schönen Sommer

Guten Tag!

Wenn sie gegen Bienenstiche allergisch sind ist das ernst zu nehmen und Sie sollten dagegen etwas unternehmen. Man kann sich dagegen immunisieren lassen.
Wenden Sie sich dazu am Besten an Ihren Hausarzt, wenn es dort keine Hilfe gbt, an eine Uniklink in Ihrer Nähe.
Denn gestochen werden können sie überall jederzeit von Insekten.

Als nächstes sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn. Wenn er frühzeitig davon erfährt kann er einfacher eine mögliche Alternative finden, sollte dies denn erforderlich sein.

Doch realistisch beurteilt ist die Gefährdung nicht so schlimm, weil ein Bienenstock in Nachbars Garten steht, wie Sie womöglich befürchten. Ich habe selber Bienen im Garten. Die stehen am Hang in einem Häuschen, und irgendwann haben meine Nachbarn mich daran arbeiten sehen. Sie fragten dann, dass ich ja wohl nicht vorhabe dort Bienen aufzustellen, und ich sagte, die stehen doch schon Jahrelang dort.

Die heutige Biene ist gezüchtet und äusserst friedlich. Selbst wenn ich „Honig ernte“ also Ihnen den Honig wegnehme, arbeite ich ohne Schutzanzug.

Oftmals wird auch die Biene mit Wespen in einen Topf geworfen, die wahrscheinlichkeit von einer Wespe gestochen zu werden ist wirklich groß, von den Bienen viel kleiner.

Wespen sind die unbehaarten schwarz gelb gestreiften Insekten die auch an Limonade, Kuchen e.c.t gehen, oder auch schonmal ein kleines Stück vom Grillfleisch absäbeln. Bienen sind behaart und gehören zusammen mit Hummeln in eine Familie.

Von einer Biene könnte man zum Beispiel gestochen werden, wenn man Barfuß durch blühenden Klee marschiert und eine Biene einquetscht. Oder an blühenden Obstbäumen.
Da stoßen Sie auf Bienen in Ihrem Garten.

Manchmal hilft eine geschickte Aufstellung des Bienenstocks, dass die Einflugschneise nicht in Ihrem Garten startet. Die Bienen kommen sowieso in Ihren Garten. So oder so.

Doch am Besten machen Sie sich selber ein Bild davon.
Hilfreich ist auch, festzustellen ob Sie wirklich gegen Bienenstichhe allergisch sind. Denn wenn ich mal gestochen werde von einer Biene, wird das meisst auch sehr Dick. Den Fall den ich kannte, das jemand der Allergisch ist auf Bienenstiche, ist eine fast Fussballgroße Schwellung die Folge gewesen. Es handelte sich dabei um die Nachbarin eines Imkerkollegen. Diese war in Behandlung deswegen und es hat sich stark gebessert, die Reaktion ist nun fast normal.

Nochmal zusammenfassend:

  1. Wichtig ist zu wissen, dass sich Bienenstiche sehr von den Stichen anderer Insekten unterscheidet. Das wäre gut für Sie zu wissen, ob sie wirklich gegen Bienenstiche allergisch sind.

  2. Erlaubt ist es auf jeden Fall, Bienen im Garten aufzustellen. Doch darum geht es nicht, ob es erlaubt ist oder nicht. In der Nachbarschaft sollte doch ein einigermaßen friedliches Zusammenleben möglich sein. Offene aussprache und Interesse aneinander helfen da.
    Nicht vergessen: Die Bienen kommen so oder so in Ihren Garten.

  3. Eine wirkliche Lösung muss gefunden werden, wenn Sie eindeutig auf Bienenstiche allergisch sind. Da gibt es keine Diskussion. Niemand möchte dass Sie an einem Bienenstich ersticken müssen. Dann sollten Sie sich behandeln lassen, und den Garten in der Blütezeit und im Sommer meiden. Besonders Kleewiesen und Obstbäume. Auf einer Liege auf der Terasse wird sich eine Biene kaum verirren.

  4. Sprechen Sie mit einem Allergologen über Ihre Allergie auf Insektenstiche. Der kann Ihnen sagen worauf genau Sie allergisch sind. Wo die Gefährdungen sind, und wie man sich am Besten schützen kann. GGf. kann eine Immunisierung vorgenommen werde.

  5. Fragen Sie Ihren Nachbern nach einem Glas Honig! …sagen Sie ein Kollege hätte Ihnen das empfohlen, auf den Schrecken den Sie bekommen haben, so unvorbereitet ein Bienenstock vor der Tür zu haben, als Entschädigung dafür ein Glas Honig zu bekommen. DAs wäre alte Imkertradition.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen!
und ich hoffe dass Sie nicht tatsächlich auf Bienenstiche allergisch sind.

Melden Sie sich mal, wie es ausgegangen ist.
[email protected]
P.S.:
Ich biete mich auch an zu vermitteln, wenn sich keine Lösung findet, aber das wird schon.

Hallo,
bist Du dir sicher, dass es sich um einen Bienenstock handeln wird? Meine Bedenken resultieren aus der Frage: „beim Bau eines Bienestockes“; wer heute mit der Bienenhaltung beginnt, wird sich zweckmäßigerweise Kunststoffbeuten ( „Kunststoffbehausungen“) anschaffen, sie sind vergleichsweise zu anderen Behausungen preiswert, bei Anstrich wetterbeständig, leicht zu transportieren, gut zu bewirtschaften und im Temperaturverhalten prima. Diese Bienenstöcke haben je nach Hersteller etwa eine Seitenlänge von 50cm x 50cm bei ca 33cm Höhe pro Etage, auch ca 70x 50x 30. Andererseits gibt es natürlich auch überzeugte Bienenzüchter, die all den neumodischen Kram aus Überzeugung ablehnenund auf Althergebrachtes schwören.
Zur Frage: Die rechtliche Situation mag ich nicht endgültig abzuschätzen, hab mal gegoogelt: Demnach scheint die Haltung erlaubt zu sein, vielleicht mal den örtlichen Imkerverein konsultieren, bin selber nicht organisiert.
Vielleicht noch zur Gefahr der Stiche: Grundsätzlich greifen die Bienen, wie auch die anderen wehrhaften Insekten nicht freiwillig an, man muss sie also reizen oder direkt vor dem Flugloch im Wege stehen. Bei den Bienen ist es heute so, dass es ganz sanfte Züchtungen gibt, bei denen die Gefahr des Stechens gegen Null geht. Der Imker muss hierbei allerdings immer wieder sanftmütigen Königinnen zukaufen, da sich im anderen Fall die neuen Königinngen mit Männchen unkontrolliert paaren und diese „Wald- und Wiesenbienenmännchen“ sind genetisch nicht auf Sanftmut gezüchtet.
Deine Sorgen, insbesondere wegen der Allergie, kann ich sehr gut verstehen. Vielleiht hilf auch ein Gespräch mit dme Nachbarn: Flugloch in Richtung von Deinem Garten weg, also in entgegengesetzter Richtung dass sie erst gar nicht über Deinen Garten fliegen, vor der Bienenbehausung eine hohe Hecke, Flechtzaun oder ähnlich, damit die Bienen gleich aufsteigen müssen und in großer Höhe über die Grundstücke fliegen.
Persönlich habe ich wegen meiner Bienen bislang noch keine Probleme bezüglich irgendwelcher Attacken gehabt.
Hoffe, ein klein wenig zur Beruhigung beigetragen zu haben.
Falls erlaubt, mit Nachbarn sprechen, auf Allergie hinweisen und um Haltung besonders sanftmütiger Herkünfte bitten. Bitte keine Panik, locker bleiben!

MfG

Hallo Humbobo,

man kann niemanden verbieten Bienen im eigenen Garten aufzustellen. Dafür sind Bienen zu nützlich für unsere Natur.

Das Bienen so wertvoll für unsere Natur sind, zeigt zum Beispiel auch das Bienen nach Schweinen und Rindern das drittwichtigste Nutztier in Deutschland ist!

http://www.suite101.de/content/platz-drei-der-wichti…

Aber keine Angst vor Bienenstichen. Bienen sind deshalb so wertvoll für die Natur, weil sie Blütenstetig sind, dass heißt, dass eine Biene, wenn sie zum Sammelflug unterwegs ist, nur eine Sorte von Blüten anfliegt. Alle anderen Insekten sammeln oder ernähren sich von allem was sie bekommen können, nur wenn sie dabei von Birnenblüte zur Kirschblüte fliegen, können sie die nicht bestäuben!

Bienen sieht man also quasi kaum in der Nähe von Menschen, wie zum Beispiel Wespen, die sehr lästig sind, weil sie neben allem Süßem auch Fleischfresser sind. Die Bienen bekommen ihre Proteine über die Pollen.

Ich denke, dass die Gefahr für Sie von Bienen nahezu unerheblich sein sollte. Trotzdem sprechen Sie vielleicht Ihren angehenden Imkernachbarn an, und erklären ihm Ihre Ängste. Wenn Sie dabei zu verstehen geben, dass Sie den Wert der Bienen durchaus zu schätzen wissen, wird es keinen Streit geben und vielleicht stellt er die Bienen dann nicht direkt an der Gartengrenze zu Ihrem Garten auf. (Was auch nicht allzu tragisch wäre, weil Bienen in einem Umkreis bis zu sechst Kilometer sammeln und das Angebot direkt vor der eigenen Nase meist nicht üppig genug ist, z.B. kein Rappsfeld, Linden, Kastanien usw… Für Sie wäre es aber zur Beruhigung besser wenn Sie die Stöcke nicht unbedingt vor Augen haben, dass kann schon Nervös machen, wenn man so direkt mit den eigenen Ängsten (Gefahr) konfrontiert wird, die aber wirklich mehr von anderen Insekten ausgeht!

Mit besten Wünschen

Insurgent

Hallo Humbobo, ich möchte dir gern weiterhelfen. Was verstehst du unter Bienenstock? Eigentlich ist ein Bienenstock die Behausung für ein Bienenvolk, oder meinst du ein Bienenhaus in dem dann mehrere Bienenstöcke aufgestellt werden können? Wenn es ein Bienenhaus werden soll um von dort aus die Bienen zu bewirtschaften so können einige Maßnahmen vorgenommen werden die die angrenzenden Nachbarn, wie dich z.B., vor Belästigungen durch die Bienen weitestgehend schützen. Zum einen können Sichtschutzwände in einer Entfernung von ca. 2-3 m vor der Flugfront des Bienenhauses aufgestellt werden, die die Bienen zum Aufsteigen in den Himmel zwingen. Damit wäre die Gefahr bereits gebannt, denn eine Biene fliegt nicht über ein Hindernis hoch und dahinter gleich wieder runter :wink:. Ansonsten kann ich dir nur sagen, rede mit deinem Nachbarn und erkläre ihm deine Bedenken. Er liebt die Natur und möchte sicher auch keinen Ärger mit den Anwohnern. Ansonsten finde ich es ganz toll das sich dein Nachbar mit diesem überaus interessanten Hobby beschäftigen möchte. In der heutigen Zeit ist es so wichtig etwas für den Erhalt dieser Nützlinge (Bienen) zu tun weil immer mehr Imker ihr Hobby altersbedingt aufgeben und keine Jungimker nachkommen. Das bedeutet für die Zukunft, dass es kaum noch Bienen geben wird und das unter dem Aspekt das die Natur zu 40 % auf die Bestäubung durch die Biene angewiesen ist, unser ökologisches System über kurz oder lang zusammen brechen wird.
Wenn ich dir mit diesem kurzen Abriss über die Wichtigkeit der Biene in unserem ökologischen System etwas weiter geholfen habe würde es mich freuen. Hast du weitere Fragen kannst du sie gern posten.

mfG Hajo

Danke für Deine Frage. Leider weiß ich über die rechtlichen Gegebenheiten nicht mit Sicherheit Bescheid. Bitte wende Dich an den Landesverband, die Dir mit Sicherheit Auskunft geben können:

http://www.deutscherimkerbund.de

Aus langjähriger Erfahrung im Verein kann ich Dich aber beruhigen - es ist sehr unwahrscheinlich, dass es durch Bienenvölker in der Nachbarschaft zu einer Häufung von Stichen kommt. Generell passieren auch bei uns mehr Stiche durch Wespen als durch Bienen (Wespen auf die man in der Wiese tritt, oder die in die Jacke gekrabbelt waren, wo man sie aus Versehen quetscht) mit Bienen so gut wie nie. In unserer direkten Nachbarschaft wohnen viele Kinder, es ist nie etwas passiert.

Viel Erfolg beim Einholen einer Auskunft - tut mir leid, dass ich nicht besser helfen konnte.

Einen schönen Tag wünscht - Tanja.

Wenn du von einem Bienenstock redest, meinst du ein Bienenhaus für mehrere Völker? Wenn die Fluglöcher 5-6m von der Grundstücksgrenze entfernt sind, ist es, glaube ich, erlaubt. Wende dich aber an einen Imkerverein oder an die Stadtverwaltung, um die Vorschriften, die bei dir gelten zu erfragen.

Man könnte wenigstens erwarten, daß Ihr Nachbar seine Pläne vorlegt.
Bedingt auf Minimumabstand (5 M, siehe unten), Bienenrasse (z.B. Carnica-Landbiene), Hauptausflugrichtung (Süd-Ost), Heckenhöhe und - wichtigst - wie der Imker-Nachbar umgeht mit seinen Bienen (Anfänger, vollbeschäftigter Weekend-Imker usw.) ist eine Einschätzung ohne nähere Kenntnis Ihrer Gartenlage schwer. Ich versuche mal.

Folgendes entnommen aus ADIZ (Allgemeine Deutsche ImkerZeitung):
A. Bienenhaltung im Außenbereich
Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich. In § 35 Abs. 1 wird ausgeführt: ~ Im Außen bereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es

  1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt, …
  2. wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll.
    Die hierin enthaltenen Regelungen betreffen sowohl die Liebhaber- und Nebenerwerbsimkerei als auch Imkereien mit berufsmäßigem Charakter. (Der berufsmäßigen Imkerei wird ein besonderer Abschnitt gewidmet.) Die Bienenhaltung stellt besondere Anforderungen an die Umgebung (nacht), und von ihr können nachteilige Wirkungen auf die Umgebung ausgehen (ggf. Stiche, Kot), außerdem dienen die Vorhaben einer besonderen Zweckbestimmung. Stehen zudem öffentliche Belange nicht entgegen, sind die Vorhaben zulässig.

B. Regelungen durch die Landesbauordnungen
Für die Baugenehmigung ist entscheidend, ob es sich bei dem Bauprojekt um ein Gebäude oder eine bauliche Anlage handelt. In den Landesbauordnungen (z.B. § 2 LBO Baden- Württemberg) werden die Begriffe „bauliche Anlagen“ und „Gebäude“ definiert.
(1) Bauliche Anlagen sind unmittelbar mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestelite Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Als bauliche Anlagen gelten auch

  1. Aufschüttungen und Abgrabungen
  2. Ausstellungs-, Abstell- und Lagerplätze
  3. Camping- und Zeltplätze
  4. Stellplätze.
    (2) Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Bienenstände und Wirtschaftsgebäude sind demnach eindeutig den Gebäuden zuzuordnen, während Freiaufstellungen, Frei- und Wanderstände zu den baulichen Anlagen zählen.

C. Abstandsflächenregelungen
Es ist für mich fraglich, ob in Ihrer Gemeinde eine gesetzliche Regelung zur Einhaltung von Abständen zu den Nachbargrundstücken gilt. Beispiel: Lediglich die Polizeiverordnung der Stadt Stuttgart verlangt, dass Bienenstände fünf Meter von öffentlichen Wegen entfernt sein müssen. Aus der Erfahrung heraus wissen wir, dass die Abstände, je nach den Völkerzahlen und örtlichen Gegebenheiten, bemessen sein müssen.

D. Naturschutz
Im Naturschutzgesetz wird die Aufstellung von Bienenvölkern und die Errichtung von Gebäuden als Eingriff in die Natur und Landschaft gewertet. Entsprechend dieses Gesetzes unterliegen sie deshalb einer naturschutzrechtlichen Genehmigungspflicht. Bei der Bearbeitung der Baugesuche wird auch die naturschutzrechtliche Zulässigkeit geprüft und diese mit der Baugenehmigung ausgesprochen. Für Freistände, die zwar als bauliche Anlage, nicht aber als Gebäude zu beurteilen und deshalb nicht genehmigungspflichtig sind, erteilt die Untere Naturschutzbehörde die Eingriffsgenehmigung. In der Regel ist die Bienenhaltung auch im Landschaftsschutzgebiet zulässig, hierfür ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich. Da alle Bienenarten unverzichtbare Bindeglieder im Naturhaushalt sind, sollten sich einvernehmliche Lösungen auch in Naturschutzgebieten finden lassen.

Zusammenfassend: m.E. fährt der Nachbar einen Haftungsgraben.
Sollte Sie eine Biene stechen, muß Ihr Nachbar rechnen mit dem Alarm-feromon, der sofort mehrere Bienen zu Stechimmen macht.
Ich hoffe soetwas wird sich nicht passieren.

Hallo,
das mit der Allergie ist schlimm, ich würde mich immunisieren lassen, denn gegen die Bienen im Nachbargarten wirst du wenig ausrichten können. Das Flugloch sollte allerdings immer von den NAchbargärten abgewandt angebracht werden, zudem ist dafür zu sorgen, dass die Bienen nach oben aus dem Stock starten müssen. So etwas kann man erreichen, wenn eine Strohmatte oder einige hohe Büsche davor stehen. Tut mir LEid, dass das mit der ANtwort so lange gedauert hat, ich war sehr beschäftigt. Ich hoffe, es war hilfreich, alles Gute und liebe Grüßee
geoju