Wenn man im Urlaub Langeweile hat , kommt man auf die blödsinnigsten Themen
Irgendwann kam bei Bierlaune das Gespräch der Zeitschrift Postillon ( eine Satire Zeitung ) . auf , die da in den Raum stellt das demnächst das tragen von Helmen im Cabrio pflicht werden soll
( was natürlich entsprechend der Herkunft des Artikels , absoluter Quatsch ist , schätzungsweise zur Cabrio Saison am 01. April erstmalig veröffentlicht )
was mich einmal interessiert , wie sieht das eigentlich Verkehrsrechtlich aus ?
wenn sich jetzt jemand , von mir aus nur Scherzhalber , sagen wir am nächsten 1 April , mit Motorradhelm ans Steuer eines Cabrios setzt und tatsächlich so geschützt am Strassenverkehr teilnimmt ,
prinzipiell nicht verboten. Da der Fahrer nicht zur Besetzung des Fahrzeugs gehört, greift auch §23 Abs. 1 StVO nicht. Lediglich wenn jemand zu Schaden kommt UND ein kausaler Zusammenhang zwischen Helm und Unfall nachgewiesen werden kann, kann es teuer werden.
Es gäbe noch den abstrusen Sonderfall, dass der Helm das Gesicht nicht mehr erkennen ließe (also der Fahrer vermummt ist) UND er auf dem Weg zu einer Demo ist. (Aber auch dann ist es nicht Verkehrsrecht)