Hallo zusammen,
ich hebe eine Frage zum Thema Bierrappen (Schweiz), vielleicht heisst es in Deutschland Biercent oder Bierpfennig…
An wen geht der??
Wenn ich Pächter eines Restaurants bin und Bier-rappen-cent-pfennig zahlen muss…
Ist das zusätzlich an den Verpächter zum pachtins?? So wie eine Umsatzbeteiligung?? (Je mehr Bier ich verkaufe umso mehr muss ich ihm ende Monat zusätzlich zum Pachtzins bezahlen oder wie geht das…)
Vielen Dank wenn jemand eine klare Antwort formulieren kann…
Greeze Baumi
Hallo
Nach http://de.wikipedia.org/wiki/Bierpfennig handelte es sich dabei um eine Art Steuer und ging an die Gemeinde oder das Herzogtum. Ich hab den Begriff Bierpfennig aber noch nie zuvor gehört.
Und dann gibts noch die http://de.wikipedia.org/wiki/Biersteuer, die wird in Deutschland von den Brauereien an das jeweilige Bundesland gezahlt.
Johannes
Servus,
die Schweizer Biersteuer ist eine Bundessteuer. Steuerschuldner ist der Hersteller (bei inländischer Produktion) bzw. Zollschuldner (bei Einfuhr).
Wenn ein Eigentümer etwas davon in den Pachtvertrag schreibt, ist das nur ein variabler Teil der Pacht, man könnte z.B. auch Regenrinnenablaufrappen oder Cordon-Bleu-Retourengebühr in den Vertrag schreiben. Bern kümmert sich nicht darum, auf wen die Brauerei ihre Akzisen überwälzt, wenn sie bloß bezahlt.
In Deutschland gibt es die Biersteuer (Bundessteuer, Steuerschuldner ist der Hersteller oder der Zollschuldner) und örtlich auch die Schankerlaubnissteuer (Gemeindesteuer).
Schöne Grüße
MM