eine Firma bietet auf ihrer Website an die verschiedensten Biere an Privatleute zu versenden. Unter „Lieferbedingungen“ heisst es: „Alle Risiken und Gefahren der Versendung gehen auf den Kunden über, sobald die Ware von (Name der Firma) an den beauftragten Logistikpartner übergeben wurde.“
Dies kann doch nicht rechtens sein, oder? Der Kunde hat ja überhaupt keinen Einfluss darauf welchen Logistikpartner der Versender nimmt. Beim ex works-Geschäft geht die Gefahr ab Werk auf den Empfänger über, aber da übernimmt der ja auch den Transport.
eine Firma bietet auf ihrer Website an die verschiedensten
Biere an Privatleute zu versenden. Unter „Lieferbedingungen“
heisst es: „Alle Risiken und Gefahren der Versendung gehen
auf den Kunden über, sobald die Ware von (Name der Firma) an
den beauftragten Logistikpartner übergeben wurde.“
Prinzipiell ist das korrekt, siehe §447 BGB. Bei einem Verbrauchsgüterverkauf (Gewerblich an Privat) gilt das aber nach §474 BGB nicht.
Es ist also wichtig zu prüfen, ob hier wirklich ein Angebot an Privatkunden vorliegt.