Bieten - Zuschlagsverweigerung-ZV

Hallo,

ich habe eine Frage zum Bieten bei einer ZV. Man hat ja 30 Minuten und mehr Zeit zum bieten. Wenn ich ein Gebot abgebe, sagt dann die Bank sofort, dass es ihr zu wenig ist oder kommt das erst nach der Bieterstunde. Wenn die Bank das Gebot ablehnen würde, würde ich ja höher bieten. Wenn die Bank erst nach der Zeit ablehnt, müsste ich ja wieder auf einen neuen Termin warten. Richtig? Wäre toll, wenn ihr mir hier helfen könntet.

Hallo,

Wenn die Bank erst nach der Zeit ablehnt,
müsste ich ja wieder auf einen neuen
Termin warten. Richtig?

Soweit man sich nicht nach dem Termin mit der Bank einigt - richtig.

Um da zu umgehen könnte man bereits im Vorfeld des Termins mit der Bank Kontakt aufnehmen und den Rahmen klären. Mann kann sich auch unmittelbar vor dem Termin mit dem Gläubigervertreter kurzschließen, ja sogar noch wärend des Termins. Es kommt recht häufig vor, dass Interessenten und Bankenvertreter mal kurz vor die Tür gehen.

ml.

Einfach mal bei einer Versteigerung vorbeischauen. Dann beantworten sich viele Fragen von selbst.
Man kann nicht nur ein mal Bieten sondern so lange bis das Verfahren von der Bank abgebrochen wird (sehr selten) oder bis der Hammer fällt.
Aber, wie gesagt, einfach mal als Besucher vorbeigehen.

vnA

Hallo,
wenn die Bank das Gebot als zu gering bewertet, kann sie pokern und warten, was andere bieten. Oder den Bieter auf dem Gang unterrichten, was sie sich vorstellt. Oder selber ein Gebot abgeben, das der/die Bieter ueberbieten muessten.
Selbst wenn die ganze Bietzeit rum ist und Gebote abgegeben wurden, muss kein Zuschlag erfolgen, die Bank kann anschliessend (zuhause) noch eine Erhoehung fordern, auf die der Bieter nicht eingehen muss.
Gruss Helmut

Hallo,

Minuten und mehr Zeit zum bieten. Wenn ich ein Gebot abgebe,
sagt dann die Bank sofort, dass es ihr zu wenig ist

Nein, weil Dein Gebot ja nicht das einzige bleiben muß.

oder kommt das erst nach der Bieterstunde.

Oder noch später. Bei der letzten ZV, auf der ich war, wurde der Zuschlag erst eine Woche nach dem Verstigerungstermin erteilt.