Bieter ausschließen

Moin moin,

wie kann ich als Vk. einen Bieter von einer bereits laufenden Auktion ausschließen ?

Er stellte 1.001 Fragen, bot wie ein Weltmeister und erklärte gestern, kurze Zeit nach einer neuerlichen Gebotsabgabe, seinen Ausstieg aus fadenscheinigen Gründen.

So weit so gut - nur leider hatte er ein Maximalgebot platziert und jedesmal, wenn ein anderer Bieter ein Gebot setzt, wird er von der „Bietleiche“ übertrumpft.

Ich hab ihn schon kontaktiert, aber Ebay leitet meine Mail nicht weiter, da er seinerseits wohl schon sein Gebote zurückzog (???).

Nun habe ich keine Lust, dann auf der Ware sitzen zu bleiben und dann noch die Gebühren, die nicht unerheblich sein werden, zu docken.

Grüße und danke

HM

Moin,

sofern es sich um ebxx handelt, einfach auf Hilfe gehen und nach Gebot streichen suchen. Unter Käufer verwalten: Bieter und Käufer sperren, Gebote streichen findet man dann alles was man braucht, um sich Nervensägen vom Hals zu schaffen.

Gruß
Christian

Oh danke !

Die genannte Plattform ist manchmal etwas unübersichtlich.

Viele Grüße

HM

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Zusatz Frage
Hallo,

muss nicht der Verkäufer dem Rücktritt zustimmen ?

Gruß

Der Käufer kann in der Regel innerhalb von 30 Tagen ohne Grund vom Vertrag zurücktreten. Eine Zustimmung des VK ist nicht nötig, kann aber unter Umständen eingeschränkt werden, z.B. wenn die Ware zurückgeschickt wird bei einem Warenwert unter 40 €.

Hallo,

muss nicht der Verkäufer dem Rücktritt zustimmen ?

Gruß

Der Käufer kann in der Regel innerhalb von 30 Tagen ohne Grund
vom Vertrag zurücktreten. Eine Zustimmung des VK ist nicht
nötig, kann aber unter Umständen eingeschränkt werden, z.B.
wenn die Ware zurückgeschickt wird bei einem Warenwert unter
40 €.

ja aber die Rede war nicht nach dem Kauf sondern während der Auktion hat der Bieter (mögliche Käufer) sein Gebot gestrichen, dabei frage ich mich wie kann ein Bieter ohne zustimmung vom Verkäufer sein Gebot streichen ?

Übrigens muss der Verkäufer nicht alle Kosten selber tragen, wenn der Käufer nicht die Ware bezahlt, kann man das Ebay melden und falls dann tatsächlich die Sache nicht bezahlt wird bekommt man die Ebaygebühren gutgeschrieben, die Sache selbst muss erneut reingesetzt werden um Sie dann ggf. zu Verkaufen.

Gruß

Hallo Xaz

ja aber die Rede war nicht nach dem Kauf sondern während der
Auktion hat der Bieter (mögliche Käufer) sein Gebot
gestrichen, dabei frage ich mich wie kann ein Bieter ohne
zustimmung vom Verkäufer sein Gebot streichen ?

Lies hier:
http://pages.ebay.de/help/buy/questions/retract-bid…

Eine Zustimmung vom Verkäufer ist nicht notwendig.

Gruss
Heinz