Bieterregeln!?!

Hallo!

Ich wollte bei meiner Auktion gerne das so einstellen, dass man bei laufender Auktion nicht die Bieterliste einsehen kann. Ich finde die Funktion aber nach längerem suchen immer noch nicht.
Kann mir da mal jemand auf die Sprünge helfen?

Übrigens:
Ich habe folgende „Regeln“ bei einer aktuellen, laufenden Auktion bei ebay.at gefunden.

Wichtig: NutzerInnen mit weniger als 10 Bewertungspunkten bitte :zuvor per eMail melden!

Sie werden sonst vom Verkaufsmanager nicht akzeptiert und gesperrt.

BieterInnen mit einem Profil schlechter als 98,5 % DÜRFEN NICHT :MITBIETEN ODER BEI UNS EINKAUFEN!!!

Ist nichts anderes vereinbart, werden Sie umgehend von der :Bieterliste gestrichen!

Fake-Account-Bieter (z.B. 0 Punkte und seit zwei Jahren Mitglied) :werden von der Bieterliste gestrichen!

Der Inhalt dieser Seite ist urheberrechtlich geschützt.

Jede nicht autorisierte Verwendung unserer Daten (TEXTE oder BILDER) :ist
VERBOTEN
und wird STRAF - und ZIVILRECHTLICH VERFOLGT.

Das Angebot läßt sich leicht ergooglen wenn man ein paar Schlagwörter eingibt.
Meine Frage dazu: Ist sowas zulässig?

Hallo!

Ich habe die Funktion mit dem unsichtbaren Bietern doch noch gefunden. Es sit sehr versteckt. Die Frage braucht also niemand mehr beantworten. DANKE!

Kommentare zu den Bieterregeln dieser Ebay.at Auktion sind aber witerhin willkommen!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Biggi,

prinzipiell sehe ich da kein Problem. Jeder kann sich doch aussuchen an wen er verkaufen möchte und an wen eben nicht.
Bei ebay Deutschland gibts das doch auch:
http://pages.ebay.de/help/sell/buyer-requirements.html
Das mit dem Urheberrecht an Texten und Bildern versteht sich doch eigentlich von selbst.

Gruss Jakob

prinzipiell sehe ich da kein Problem.

Mit schöner Regelmäßigkeit hat man Käufer die nicht lesen können oder es nicht tun. Viele Käufer erwarten einfach die in der Artikelbezeichnung und auf dem Bild angebene Ware und machen sich nicht die Mühe die ganze Artikelbeschreibung zu lesen.

Deshalb - je weniger Ausnahmeregeln man hat desto besser.
Und prinzipiell sind „unerwartete Wendungen“ rechtlich zweifelhaft bis ungültig.

Wichtig: NutzerInnen mit weniger als 10 Bewertungspunkten bitte :zuvor per eMail melden!

Super, da hätte ich schon viel zu tun gehabt. Ich hab noch nie Probleme mit Nutzern gehabt die weniger als 10 Bewertungen hatten, habe aber schon sehr viel Umsatz mit denen gemacht!

Sie werden sonst vom Verkaufsmanager nicht akzeptiert und gesperrt.

BieterInnen mit einem Profil schlechter als 98,5 % DÜRFEN NICHT :MITBIETEN ODER BEI UNS EINKAUFEN!!!

Sowas schreibt man nicht in die Auktion, sondern kann es einfach über die Optionen auch einstellen und fertig. Die anderen Bieter interessiert das schließlich nicht.

Fake-Account-Bieter (z.B. 0 Punkte und seit zwei Jahren Mitglied) :werden von der Bieterliste gestrichen!

Klar, jeder der vor zwei Jahren mal einen Account angelegt hat ohne gleich was zu ersteigern hat einen Face-Account und bestimmt ein schlechter Zahler. Mir ist doch völlig egal wann jemand Ebay zum ersten Mal nutzt. Sowas schreibe ich doch niemandem vor.

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Das ist ja der größte Müll. Um eine Auktionsbeschreibung schützenwert zu machen gehört schon ein bißchen mehr dazu als so ein Text darunter.

Jede nicht autorisierte Verwendung unserer Daten (TEXTE oder BILDER) :ist
VERBOTEN
und wird STRAF - und ZIVILRECHTLICH VERFOLGT.

Dafür gibt es Anticopy und man spart sich wieder ein paar unnötige Zeilen. Die Kunden wollen eine kurze und präzise Beschreibung der Ware und nicht eine lange Liste was sie alles nicht dürfen. Das senkt unterm Strich nur die Gebote auf Deine Artikel. Ich habe sowas noch nie in einer Auktion stehen gehabt und habe trotzdem über 200 Auktionen mit nur 2 doofen Bietern hinter mir. Und die zwei hätte ich auch gehabt wenn ich den ganzen Quark hier in die Auktion mit rein geschrieben hätte.

Das Angebot läßt sich leicht ergooglen wenn man ein paar
Schlagwörter eingibt.
Meine Frage dazu: Ist sowas zulässig?

Zulässig ja, ob es was bringt - ich wage das sehr zu bezweifeln. Ein Betrüger frägt ja auch nicht ob er Dich betrügen darf und einen Dieb interessiert es auch nicht, wenn im Laden ein Schild hängt auf dem steht das jeder Diebstahl zur Anzeige gebracht wird.

Gruß, Edison

2 „Gefällt mir“

Hallo

Bei jemanden bei dem ich die Bieterliste nicht einsehen kann, biete ich grundsätzlich nicht. Genauso wenn es da Einschränkungen ohne Ende gibt. Das größere Risiko liegt immer noch beim Käufer und nicht beim Verkäufer. Und wie soll ich zu einem Verkäufer Vertrauen haben, wenn der nicht mal seinen Käufern traut. Da erwacht bei mir das Misstrauen.

Für mich sind mit solchen Verkäufern Schwierigkeiten vorprogrammiert.

MfG.

hartmut

Hallo!
mich beschleicht beim lesen derartiger Postings und auch des darunterliegenden ein ungutes Gefühl.
Hoffe nur, dass du nicht mal bei mir bietest.
guckst Du mal hier:
http://www2.oncomputer.t-online.de/c/11/31/23/64/113…
dann hast Du einen kleinen Überblick darüber, was Deine Regeln wert sind.

gruß running

BieterInnen mit einem Profil schlechter als 98,5 % DÜRFEN NICHT :MITBIETEN ODER BEI UNS EINKAUFEN!!!

Sowas schreibt man nicht in die Auktion, sondern kann es
einfach über die Optionen auch einstellen und fertig. Die
anderen Bieter interessiert das schließlich nicht.

Also die Option hatte ich nicht.

Ich zitiere mal von der Ebay-Seite:

"Folgende Käufer nicht akzeptieren:

  • Käufer, die in Ländern angemeldet sind, in die ich keine Ware verschicke
  • Käufer mit einem Bewertungspunktestand von -1 oder weniger (also Leute mit mehr negativen als positiven Bewertungen)
  • Käufer, die innerhalb der letzten 30 Tage zwei Verwarnungen wegen eines nicht bezahlten Artikels erhalten haben
  • Käufer, die in den letzten zehn Tagen bei mir Artikel gekauft oder für meine Artikel geboten und mein Limit von 10 (variabel) erreicht haben (Hier kann noch eine Unterbedingung eingesetzt werden: Diese Bedingung nur bei Käufern anwenden, die über einen Bewertungspunktestand von 5 (variabel) oder weniger verfügen
  • Käufer ohne PayPal-Konto"

Ich finde, dass diese „Bedingungen“ der blanke Hohn sind. Solche Leute sollen doch bei niemandem bieten. Und der grosse 3. Punkt ist sowieso irrelevant für mich und die meisten Privatverkäufer. Mehr als einen Gegenstand verkaufe ich sowieso fast nicht im Monat.

Sowas schreibt man nicht in die Auktion, sondern kann es
einfach über die Optionen auch einstellen und fertig.

Diese Option GIBT ES NICHT!

Hallo,

BieterInnen mit einem Profil schlechter als 98,5 % DÜRFEN NICHT :MITBIETEN ODER BEI UNS EINKAUFEN!!!

interessante Sache, ich wäre als Käufer unerwünscht. Und das, obwohl ich - wenn ich das mal so selbstherrlich sagen darf - ein vorbildlicher Käufer bin, in fast jeder Bewertung wird zB meine sehr schnelle Zahlung gelobt.

Allerdings habe ich auf meinem Kauf-Account eine Negative (Rachebewertung) die mich unter 98,5 % drückt.

Naja, gebe ich mein Geld eben woanders aus und andere Verkäufer freuen sich über schnelle Zahlung und reibungslose Abwicklung mit mir.

Das nur als Beispiel, wie viel solche „Bieterregeln“ wert sind.

Gruß
Sue

Urheberrecht

Der Inhalt dieser Seite ist urheberrechtlich geschützt.

Das ist ja der größte Müll. Um eine Auktionsbeschreibung
schützenwert zu machen gehört schon ein bißchen mehr dazu als
so ein Text darunter.

Hallo,

da irrst Du Dich aber gewaltig. Es ist nicht einmal ein solcher Text notwendig. Die Seite ist idR. schon durch das Urheberrecht geschützt.

Gruß

S.J.

Hallo Stephanie,

Mit schöner Regelmäßigkeit hat man Käufer die nicht lesen
können oder es nicht tun. Viele Käufer erwarten einfach die in
der Artikelbezeichnung und auf dem Bild angebene Ware und
machen sich nicht die Mühe die ganze Artikelbeschreibung zu
lesen.

Dann haben sie Pech gehabt. Und genau deshalb verwende ich Einschränkungen. Damit nicht zum x-ten Male jemand aus dem Ausland mitbietet wenn ich nur den Versand in Deutschland anbiete.

Deshalb - je weniger Ausnahmeregeln man hat desto besser.
Und prinzipiell sind „unerwartete Wendungen“ rechtlich
zweifelhaft bis ungültig.

Was meinst Du mit „unerwartete Wendungen“?

Gruss Jakob

Der Inhalt dieser Seite ist urheberrechtlich geschützt.

Das ist ja der größte Müll. Um eine Auktionsbeschreibung
schützenwert zu machen gehört schon ein bißchen mehr dazu als
so ein Text darunter.

Hallo,

da irrst Du Dich aber gewaltig. Es ist nicht einmal ein
solcher Text notwendig. Die Seite ist idR. schon durch das
Urheberrecht geschützt.

Manomann, geh mal ins Rechtsbrett und laß Dich aufklären bevor Du ernsthaft behauptest jede Ebay-Auktionsbeschreibung wäre durch das Urheberrecht geschützt. Wenn dem so wäre hätten die Rechtsanwälte viel zu tun.

BieterInnen mit einem Profil schlechter als 98,5 % DÜRFEN NICHT :MITBIETEN ODER BEI UNS EINKAUFEN!!!

Sowas schreibt man nicht in die Auktion, sondern kann es
einfach über die Optionen auch einstellen und fertig. Die
anderen Bieter interessiert das schließlich nicht.

Also die Option hatte ich nicht.

Nein, Du hast nicht die Option bieter auszuschließen, die eine Bewertung von schlechter als XY% haben. Das ist richtig.

Darum ging es mir aber eigentlich auch nicht. Meine Antwort zielte vielmehr darauf ab, dass derartige Bieterregeln Müll sind und es besser ist sie wegzulassen. Einschränkungen macht man über die zur Auswahl stehenden Optionen. Wenn man eine bestimmte Option nicht zur Auswahl hat, halte ich trotzdem nichts davon sie als Bieterregeln in die Auktion aufzunehmen.

Gruß, Edison

Ja, ja, mit Brille wär das nicht passiert
Das ist mir durchaus bekannt, dass nicht alles schützenswert ist. Das habe ich auch nie behauptet. Es ist aber mitnichten so, dass grundsätzlich jede Artikelbeschreibung oder Teile davon, wie Bilder, Zeichnungen, Texte etc. beliebig kopiert werden dürfen oder man gar irgendwelche „Disclaimer“ verwendem muss um das Urheberrecht zu sichern.

Aber ich sehe ja, Du hast die Weisheit offensichtlich mit Löffeln gefressen. Viellicht solltest Du Postings künftig einfach nur aufmerksamer lesen, bevor Du hier auf dicke Hose machst.

Du meinst also, man dürfte einfach so ein Bild aus einer Auktionbeschreibung kopieren und verwenden ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das ist mir durchaus bekannt, dass nicht alles schützenswert
ist.

Warum schreibst Du dann vorher was anderes???

Das habe ich auch nie behauptet.

Doch hast Du. Ich zitiere: " Die Seite ist idR. schon durch das Urheberrecht geschützt."
Fakt ist dass der Verkaufstext einer Auktion in der Regel eben nicht geschützt ist.

Es ist aber mitnichten
so, dass grundsätzlich jede Artikelbeschreibung oder Teile
davon, wie Bilder, Zeichnungen, Texte etc. beliebig kopiert
werden dürfen oder man gar irgendwelche „Disclaimer“ verwendem
muss um das Urheberrecht zu sichern.

Sorry, aber wo habe ich das bitte geschrieben? Ich schrieb wörtlich: „Um eine Auktionsbeschreibung schützenwert zu machen gehört schon ein bißchen mehr dazu als so ein Text darunter.“

Es hieß also „Auktionsbeschreibung“, also den Text und nicht um irgendwelche Bilder oder Zeichnungen.

Aber ich sehe ja, Du hast die Weisheit offensichtlich mit
Löffeln gefressen.

Nein, ich pflege immer noch zu essen und weiß gar nicht warum Du dich so aufführst. Was ich gesagt habe ist nach wie vor korrekt gewesen.

Viellicht solltest Du Postings künftig
einfach nur aufmerksamer lesen, bevor Du hier auf dicke Hose
machst.

Den Satz kannst Du bitte erstmal selbst befolgen. Wenn man selbst nicht lesen kann, sollte man davon Abstand nehmen es anderen zu raten.

Du meinst also, man dürfte einfach so ein Bild aus einer
Auktionbeschreibung kopieren und verwenden ?

Wie gesagt, erst lesen, dann denken, dann posten. Ich habe sowas jedenfalls nirgendwo behauptet. Das Urheberrecht eines Bildes liegt beim Fotografen.

Gruß, Edison

2 „Gefällt mir“

Urheberrecht

Das ist mir durchaus bekannt, dass nicht alles schützenswert
ist.

Warum schreibst Du dann vorher was anderes???

Habe ich nicht.

Das habe ich auch nie behauptet.

Doch hast Du. Ich zitiere: " Die Seite ist idR. schon durch
das Urheberrecht geschützt."

Richtig. IdR. (In der Regel, oder wie der Jurist auch sagt „grundsätzlich“, also vom Grundsatz) besteht urheberrechtlicher Schutz.

Fakt ist dass der Verkaufstext einer Auktion in der Regel eben
nicht geschützt ist.

Na, da hätte ich aber gerne Quellen genannt. Selbstverständlich ist eine Formulierung wie „verkaufe VW Golf, Baujahr 77 an Bastler“ wohl nicht schutzwürdig. Andere Texte aber sehr wohl. Du pauschalisierst hier einfach und vermittelst den Eindruck, jeder dürfe hier problemlos und rechtlich zulässig Texte kopieren. Und ich bleibe dabei, dass zunächst immer ein Urheberrechtsschutz anzunehmen ist und dieser nur im Ausnahmefall wegen fehlender Schöpfunghöhe nicht gilt.

Hierzu:
Im deutschen Urheberrecht stellt die Frage, wann ein Werk vorliegt, einen zentralen Gegenstand der juristischen Diskussion und Rechtsprechung zum Urheberrecht dar. Im umfangreichsten Kommentar zum deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) widmet sich Ulrich Loewenheim der Auslegung von § 2 UrhG auf den Seiten 46 bis 132 (Lit.: Schricker, Urheberrecht, 2. Auflage 1999). Davon sind die ersten fünf Seiten eine Literaturauflistung im Kleindruck.

Nach Loewenheim (S. 54) unterscheidet man vier Elemente oder Schutzvoraussetzungen des Werkbegriffs:

* Es muss eine persönliche Schöpfung des Urhebers vorliegen.
* Sie muss einen geistigen Gehalt haben.
* Sie muss eine wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen.
* Es muss in ihr die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen. Sie gilt als zentrales Kriterium des Werkbegriffs. Je stärker die Individualität des Urhebers im Werk zum Ausdruck kommt, desto eher liegt die erforderliche Schöpfungshöhe vor.

Aber Du weißt es ja offensichtlich besser.

Ende der Diskussion.

Fakt ist dass der Verkaufstext einer Auktion in der Regel eben
nicht geschützt ist.

Na, da hätte ich aber gerne Quellen genannt.
Selbstverständlich ist eine Formulierung wie „verkaufe VW
Golf, Baujahr 77 an Bastler“ wohl nicht schutzwürdig.

Gut, dann nenne ich Dich gleich mal als Quelle.

Andere
Texte aber sehr wohl.

Dann nenne mir mal auf die schnelle auch nur fünf Auktionen und sage mir wie lange Du danach gesucht hast…

Du pauschalisierst hier einfach und
vermittelst den Eindruck, jeder dürfe hier problemlos und
rechtlich zulässig Texte kopieren.

Natürlich pauschaliere ich. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass wir hier über irgendwelche Einzelfälle sprechen! Um eine Auktionsbeschreibung zum Verkauf eines Tisches so zu formulieren, dass ein Richter darin wirklich einen Schutz durch das Urheberrecht erkennen wird, auf den Du dann tatsächlich derartige Ansprüche gegen andere geltend machen kannst(!) mußt Du schon ziemlich geistreiche Texte verfassen und nicht mal schnell eine Ebay-Auktion einstellen wie es fast jeder macht!

Und ich bleibe dabei, dass
zunächst immer ein Urheberrechtsschutz anzunehmen ist und
dieser nur im Ausnahmefall wegen fehlender Schöpfunghöhe nicht
gilt.

Das ist formal zwar richtig, aber es zeigt, dass Du Dich noch ein bißchen weiterentwickeln mußt. Wenn 99% aller Auktionen diese Schöpfungshöhe nicht erreichen, dann ist es Leuteverdummung zu behaupten dass „in der Regel alle Texte von Ebay-Auktionen“ geschützt sind. Du redest hier mit Menschen die keine juristische Vorahnung haben und deshalb hier Rat suchen. Die interpretieren aus Deiner Aussage nun völlig falsch, das praktisch jeder Text geschützt wäre, was aber in der Praxis bei einer Ebay-Auktion nicht der Fall sein wird.

Hierzu:

* Es muss eine persönliche Schöpfung des Urhebers
vorliegen.
* Sie muss einen geistigen Gehalt haben.
* Sie muss eine wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen.
* Es muss in ihr die Individualität des Urhebers zum
Ausdruck kommen. Sie gilt als zentrales Kriterium des
Werkbegriffs. Je stärker die Individualität des Urhebers im
Werk zum Ausdruck kommt, desto eher liegt die erforderliche
Schöpfungshöhe vor.

Aber Du weißt es ja offensichtlich besser.

Nein, Du schreibst vielmehr genau das, was ich von Anfang an gesagt habe. Nämlich das diese Vorgaben auf mehr als 98% aller Ebay-Auktionsbeschreibungen nicht zutrifft und in der Regel daher auch nicht von einem solchen Schutz auszugehen ist! Auch wenn Du es nicht gerne hörst, aber Du mußt erst noch lernen das du dir vor einer Aussage erst einmal überlegen mußt MIT WEM Du ÜBER WAS redest und WIE DU VON ANDEREN VERSTANDEN wirst. Sonst wirst Du in Deinem Leben wohl öfters von anderen mißverstanden werden und legst Dir völlig unnötig Steine in den Weg.

Der erste wichtige Satz, den mir vor vielen Jahren mal ein Geschäftsmann mit auf den Weg gegeben hat war: „Die beste Sprache, ist immer die Sprache des Kunden! Die versteht er nämlich.“. Das hat sich in all den Jahren immer als richtig erwiesen und trifft sinngemäß auch auf die normalen Alltagsgespräche mit jedermann zu.

Gruß, Edison

Dann nenne mir mal auf die schnelle auch nur fünf Auktionen
und sage mir wie lange Du danach gesucht hast…

Nimm jede Artikelbeschreibung eines gewerblichen Anbieters. Geh auf www.ebay.de und klicke willkürlich irgendein gewerbliches Angebot an. Siehe auch z.B. http://beauty.listings.ebay.de/Gesichtspflege_W0QQfb…
Hier dürfte jede Beschreibung urheberrechtlich geschützt sein.

Ich will mich hier nicht herumstreiten ob 15, 50, 60 oder 70% eine ausreichende Schöpfunghöhe haben. Es ist aber ganz sicher mehr als 1%, wie von dir genannt.

Der erste wichtige Satz, den mir vor vielen Jahren mal ein
Geschäftsmann mit auf den Weg gegeben hat war: „Die beste
Sprache, ist immer die Sprache des Kunden! Die versteht er
nämlich.“. Das hat sich in all den Jahren immer als richtig
erwiesen und trifft sinngemäß auch auf die normalen
Alltagsgespräche mit jedermann zu.

Der wichtigste Satz, den mir mal ein Anwalt gesagt hat, war: „Gehe stets davon aus, dass etwas nicht zulässig ist und prüfe dies zunächst“. Insofern halte ich es für sinnvoller, insbesondere hinsichtlich der Kommunikation gegenüber Laien, davon auszugehen, dass ein urheberrechtlicher Schutz besteht, anstatt zu behauptet „papperlapapp, das meiste ist sowieso nicht schutzwürdig, dann kann man ruhig alles kopieren“. Du rätst den Leute ja förmlich davon ab, eine Schöpfungshöhe überhaupt zu prüfen. Stattdessen wird diese pauschal verneint und allen Beschreibungen somit der Urheberrechtsanspruch abgesprochen. Das halte ich für äußerst gefährlich.

S.J.

Ich verkaufe nur noch mit anonymer Bieterliste, da ich wenig Bock auf Konkurrenzbeobachtung habe, dem absoluten Übel für Ebay Verkäufer. Die Renditen für Profiseller sind mittlerweile so schwach, daß schon wenige vergeigte Auktionen zum Totalausfall einiger solcher pseudo-gewerblichen Händler führen.

ein Beispiel: Laserdrucker Einkaufspreis 400€, wird vom Händler weiter verkauft für 439 Euro (er zahlt davon noch Ebay Provision und evtl. sogar Porto), das sind hochriskante Geschäfte und solche gibts zuhauf bei Ebay. Auch ich verkaufe in einer „Hochrisikorubrik“ aber nur klein klein.

Ciao
Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

für Marktbeobachtungen taugt imho die Bieterliste nicht so viel. Interessant ist der Preis der für die Ware erzielt wird. Da ist suchen nach abgelaufenen Auktionen sinnvoller. Auf die Weise, die richtigen Schlüsselwörter, kann ganz schnell gesucht werden, was verkauft wurde und von wem, auch die Auktionen ohne Bewertung.

Das die Gewinnmargen zum Unternehmerrisiko in keinem Verhältnis stehen, ist unbestritten. Erst vor kurzem habe ich ein Gerät ersteigert, wo der Einkaufspreis sicher doppelt so hoch war wie der Verkaufspreis. Jetzt ist das Gerät noch defekt, und ich kann es nicht gleich zum Hersteller schicken, sondern muss es dem Händler schicken, und der schickt es dem Hersteller. So wird der Verlust noch größer.

Gruß

hartmut