Fakt ist dass der Verkaufstext einer Auktion in der Regel eben
nicht geschützt ist.
Na, da hätte ich aber gerne Quellen genannt.
Selbstverständlich ist eine Formulierung wie „verkaufe VW
Golf, Baujahr 77 an Bastler“ wohl nicht schutzwürdig.
Gut, dann nenne ich Dich gleich mal als Quelle.
Andere
Texte aber sehr wohl.
Dann nenne mir mal auf die schnelle auch nur fünf Auktionen und sage mir wie lange Du danach gesucht hast…
Du pauschalisierst hier einfach und
vermittelst den Eindruck, jeder dürfe hier problemlos und
rechtlich zulässig Texte kopieren.
Natürlich pauschaliere ich. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass wir hier über irgendwelche Einzelfälle sprechen! Um eine Auktionsbeschreibung zum Verkauf eines Tisches so zu formulieren, dass ein Richter darin wirklich einen Schutz durch das Urheberrecht erkennen wird, auf den Du dann tatsächlich derartige Ansprüche gegen andere geltend machen kannst(!) mußt Du schon ziemlich geistreiche Texte verfassen und nicht mal schnell eine Ebay-Auktion einstellen wie es fast jeder macht!
Und ich bleibe dabei, dass
zunächst immer ein Urheberrechtsschutz anzunehmen ist und
dieser nur im Ausnahmefall wegen fehlender Schöpfunghöhe nicht
gilt.
Das ist formal zwar richtig, aber es zeigt, dass Du Dich noch ein bißchen weiterentwickeln mußt. Wenn 99% aller Auktionen diese Schöpfungshöhe nicht erreichen, dann ist es Leuteverdummung zu behaupten dass „in der Regel alle Texte von Ebay-Auktionen“ geschützt sind. Du redest hier mit Menschen die keine juristische Vorahnung haben und deshalb hier Rat suchen. Die interpretieren aus Deiner Aussage nun völlig falsch, das praktisch jeder Text geschützt wäre, was aber in der Praxis bei einer Ebay-Auktion nicht der Fall sein wird.
Hierzu:
* Es muss eine persönliche Schöpfung des Urhebers
vorliegen.
* Sie muss einen geistigen Gehalt haben.
* Sie muss eine wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen.
* Es muss in ihr die Individualität des Urhebers zum
Ausdruck kommen. Sie gilt als zentrales Kriterium des
Werkbegriffs. Je stärker die Individualität des Urhebers im
Werk zum Ausdruck kommt, desto eher liegt die erforderliche
Schöpfungshöhe vor.
Aber Du weißt es ja offensichtlich besser.
Nein, Du schreibst vielmehr genau das, was ich von Anfang an gesagt habe. Nämlich das diese Vorgaben auf mehr als 98% aller Ebay-Auktionsbeschreibungen nicht zutrifft und in der Regel daher auch nicht von einem solchen Schutz auszugehen ist! Auch wenn Du es nicht gerne hörst, aber Du mußt erst noch lernen das du dir vor einer Aussage erst einmal überlegen mußt MIT WEM Du ÜBER WAS redest und WIE DU VON ANDEREN VERSTANDEN wirst. Sonst wirst Du in Deinem Leben wohl öfters von anderen mißverstanden werden und legst Dir völlig unnötig Steine in den Weg.
Der erste wichtige Satz, den mir vor vielen Jahren mal ein Geschäftsmann mit auf den Weg gegeben hat war: „Die beste Sprache, ist immer die Sprache des Kunden! Die versteht er nämlich.“. Das hat sich in all den Jahren immer als richtig erwiesen und trifft sinngemäß auch auf die normalen Alltagsgespräche mit jedermann zu.
Gruß, Edison