Kann nach Ablauf eines Bieterverfahrens ( Bieterfrist) und Vorlage eines oder mehrerer Gebote die Bieterfrist verlängert werden?
Wenn ja, müßen die vorhandenen Bieter davon informiert werden?
Hallo,
das kommt auf die Ausschreibungsbedingungen an. Üblicherweise handelt es sich im gewerblichen oder privaten Bereich bei „Immobilien-Gebotsverfahren“ um eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Welches Angebot (=Gebot) zu welchen Bedingungen wann angenommen wird, ist in der Regel bei diesen Verfahren unverbindliche Sache des Verkäufers. Also Antwort auf Deine Fragen : 1.„Ja“ und 2.„Nein“.
Bei Städten und Kreisen oder geschlossenen Immobilienauktionen kann das anders sein (erstere sind Ortsrecht) und bei Zwangsversteigerungen *ist* es anders
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Gruß vom
Schnabel