Bietsicherheit bei Zwangsversteigerung

Hallo Wissende,

ich habe eine, eigentlich zwei Fragen zum Ablauf einer Zwangsversteigerung.

Und zwar muss man ja eine Bietsicherheit in Höhe von 10% des Verkehrswerts leisten, was u.a. durch Überweisung an die Gerichtskasse möglich ist. Wenn man die Wohnung nicht bekommen hat, dann bekommt man diese Bietsicherheit „nach ca. 3 Wochen“ zurück. Mein Sitznachbar meinte sogar: „nach 2 Monaten“.

Nun handelt es sich ja um keine unerhebliche Summe. Wie sieht es aus, wenn man an mehreren Objekten Interesse hat, für die eine Zwangsverteigerung angesetzt ist? Kann man dann die Bietsicherheit einfach „stehen lassen“? Oder müsste man diese Summe in Zweifelsfalls zwei oder drei Mal vorstrecken, weil man ja die Bietsicherheit aus der ersten Zwangsversteigerung (bei der jemand anders den Zuschlag bekommen hat) noch nicht zurück hat?

Ach ja, und noch eine Frage. Die Richterin meinte, dass auf die Wohnung eine „Grundschuld ohne Brief“ eingetragen ist. Was ist das denn? Warum ist das wichtig? Sie sagte dann im Folgenden, dass die Wohnung lastenfrei ist. Diese „Grundschuld ohne Brief“ war auch noch in DM. Warum ist das noch wichtig? Würde nicht einfach der Hinweis „das Objekt ist lastenfrei“ genügen?

Übrigens, wen’s interessiert: Diese Wohnung wurde in München versteigert, es war eine kleine 1-Zi.-Wohnung, und sie hat fast das doppelte des Verkehrswertes erreicht! Nun ja. Vielleicht sind bei der nächsten Zwangsversteigerung weniger Leute da? *kannjasein*

Schöne Grüße

Petra

Und zwar muss man ja eine Bietsicherheit in Höhe von 10% des
Verkehrswerts leisten,

mindestens jedoch in Höhe der Verfahrenskosten!

was u.a. durch Überweisung an die
Gerichtskasse möglich ist. Wenn man die Wohnung nicht bekommen
hat, dann bekommt man diese Bietsicherheit „nach ca. 3 Wochen“
zurück. Mein Sitznachbar meinte sogar: „nach 2 Monaten“.

Nur wenn die Entscheidung über den Zuschlag zunächst ausgesetzt ist…

Ach ja, und noch eine Frage. Die Richterin meinte,

…ganz sicher nicht!

dass auf
die Wohnung eine „Grundschuld ohne Brief“ eingetragen ist. Was
ist das denn?

Eine Grundschuld welche aufgrund Brieferteilung verkehrsfähiger wird.

Die derzeitigen Belastungen sind zu verlesen.

Warum ist das wichtig? Sie sagte dann im
Folgenden, dass die Wohnung lastenfrei ist. Diese „Grundschuld
ohne Brief“ war auch noch in DM. Warum ist das noch wichtig?
Würde nicht einfach der Hinweis „das Objekt ist lastenfrei“
genügen?

Es wird vermutlich nach der Versteigerung esrt lastenfrei sein da kein Recht nach dem Zuschlag bestehen bleibt.

Übrigens, wen’s interessiert: Diese Wohnung wurde in München
versteigert, es war eine kleine 1-Zi.-Wohnung, und sie hat
fast das doppelte des Verkehrswertes erreicht! Nun ja.
Vielleicht sind bei der nächsten Zwangsversteigerung weniger
Leute da? *kannjasein*

Viel Glück - in München :wink:

Hallo,

was die Bietsicherheit angeht, kenne ich das so:
Man braucht einen speziellen Bankscheck in der Tasche dabei, ausgestellt mit 10 % des Verkehrswertes direkt z.B. von der Hausbank Für die Deckung dieses speziellen Schecks (Bankscheck) haftet die Bank, nicht der Überbringer! Nur so wird das vom Amtsgericht akzeptiert. Früher konnte man die Summe noch in bar dabei haben, heute geht das nicht mehr.
Ich habe auch erlebt wie Immobilien mit deutlichen Nachteilen zu überhöhten Preisen ersteigert wurden.
Ein echtes, reales Schnäppchen wird man bei einer Zwangsversteigerung sicher nur mit viel Glück und Geduld machen können, wenn überhaupt, ich bin da nicht sicher.
Viel Glück!

Die Möglichkeit der Sicherheitsstellung mit Bankscheck erscheint mir in der geschilderten Situation die sinnvollere Alternative. Wenn man sich nicht klar ist, wie das funktioniert, sollte man seine Bankmitarbeiter einfach mal fragen. Nach der, für sich selbst erfolglosen, Versteigerung den nicht mehr benötigten, nicht verbrauchten Scheck zurück an die Bank und das Thema ist gegessen. Kosten des Schecks belaufen sich auf wenige Euro, und die kann man bei nicht selbst genutzten Immobilien noch steuerlich geltend machen.

Schnäppchen bei Zwangsversteigerungen kann man mit Sicherheit machen. Als Laie mit Glück, wenn man etwas von Vermietung, Bewertung und dem Bauhandwerk versteht, auch so. Aber nicht jedes ZV-Objekt ist ein Schnäppchen. Man kann da auch richtig auflaufen.

vnA

Hallo,

Kosten des Schecks
belaufen sich auf wenige Euro …

Ach, der kostet auch noch was? Hmm … weiß nicht. Das Geld, dass man auf das Gerichtskonto einzahlt, wird ja verzinst bis man es zurück hat, und zwar soweit ich das mitbekommen habe mit 4% p.a.

Und so viele 1-Zi.-Wohnungen, die in Frage kommen, werden dann auch wieder noch angeboten. Das meiste kann man ja schon anhand des Exposées aussortieren. (Oder will jemand eine Eckwohnung im Erdgeschoss, wo jeder reinschauen kann, und die noch dazu fast direkt neben dem Altstadtring liegt? Hm - ich nicht.)

Schnäppchen bei Zwangsversteigerungen kann man mit Sicherheit
machen.

Oh, es geht gar nicht so sehr um ein „Schnäppchen“ sondern vielmehr darum, überhaupt eine Wohnung in annehmbarer Lage kaufen zu können. Natürlich sollte der Kaufpreis nicht wesentlich über dem Verkehrwert liegen.

… Man kann da auch richtig
auflaufen.

Erzähl? Was kann passieren? Ich denke hier nur an Mieter, die nicht zahlen und die man nicht rauskriegt wegen Sozialklausel oder so. Oder vielleicht Wohngeldrückstände in erheblicher Höhe? Renoviert ist so eine kleine Wohnung ja meiner Meinung nach relativ schnell, vor allem weil mir schon jemand Hilfe mit dem Laminatboden angeboten hat. Eine Küche müsste man - falls nicht vorhanden - wohl eh liefern lassen. Das ist bedauerlich, hält sich preislich aber mit EUR 2.500,- auch noch im Rahmen.

Was kostet es eigentlich, ein Bad komplett renovieren zu lassen? Ich habe hier noch gar keine Erfahrung und mich auch noch nicht über die Preise informiert. Rein müsste natürlich das Übliche, d.h. eine kleine Badewanne, Stand-WC mit Aufputz-Spülkasten, Waschbecken, ganz normale Einhandmischer überall (also kein Designer-Schnickschnack), dazu weiße oder sonst neutrale Fliesen und ein Schränkchen mit Spiegel und Licht.

Naja. Jetzt war ich in Gedanken aber schon recht weit voraus; erst einmal brauche ich ja eine vernünftige Wohnung zu einem akzeptablen Preis.

Schöne Grüße

Petra

Hallo Petra!

Renoviert ist so eine kleine Wohnung ja meiner Meinung
nach relativ schnell, vor allem weil mir schon jemand Hilfe
mit dem Laminatboden angeboten hat.

Gedanken an den Laminatboden verschwendet nur, wer nicht die geringste Ahnung hat, auf was er sich mit dem Kauf einer Eigentumswohnung einlässt. Man erwirbt einen Eigentumsanteil an einer Immobilie, bestehend aus Grund und Boden und einem Gebäude. Bevor man sich um folienbeschichtete Spanplatte für den Fußboden kümmert, sollte man sich um den Zustand des Gebäudes kümmern. Immerhin hat man mit dem eigenen Portemonnaie vom Keller bis zum Dach, von der Fassade bis zur Heizungsanlage, für restlos alles einzustehen. Je nach örtlicher Situation sollte der Blick auch auf Bürgersteig und Straße gehen, denn auch dafür können die Anlieger (= Eigentümer der Immobilie) zur Kasse gebeten werden.

Und schließlich sollte man sich darum kümmern, wie die Eigentümerversammlung aussieht, wem also der Rest der Immobilie gehört. Gar nicht so selten sind Konstellationen, dass der Erwerber einer Wohnung rein gar nichts zu sagen, sondern nur zu zahlen hat, was ein Eigentümer, dem genügend Wohnungen im Objekt gehören, nach Gutdünken beschließt.

Die Sorgen um die Kosten eines Bankscheck für die Versteigerung gehen an den Größenordnungen, die auf den Erwerber zukommen können, völlig vorbei. Mal eben zur Versteigerung zu gehen und nur die Wohnung im Blick zu haben, muss nicht, kann aber fürchterlich ins Auge gehen. Man hat vielmehr im Vorfeld eines Kaufs erheblichen Prüfaufwand zu treiben, der Zeit braucht und den durchschnittlichen Laien überfordern muss. Die Aufgabe ist komplexer, als wenn Du irgendwo ein frei stehendes Haus als Alleineigentümer kaufst.

Jeder muss selbst wissen, was er will, macht und lässt. Aber ich würde niemals Eigentumsanteile erwerben, egal ob Wohnanlage, Hotelanlage, Doppelhaus oder was auch immer, wenn es nicht Alleineigentum oder mindestens die Anteilsmehrheit ist, um selbst bestimmen zu können, wo es lang geht. Einen Haufen Geld bezahlen und womöglich langfristig verschulden und andere bestimmen - nein danke.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

ich habe mir auch schon die Finger bzgl. der Dame wund geschrieben, die aber offenbar nun unbedingt in ihr Unglück rennen will, und meint zwingend Geld, was sie nicht mal hat, in - angesichts ihres Hintergrunds zum Thema - nur als riskant zu bezeichnende Immobilienprojekte versenken zu müssen. Bringt leider maximal schlechte Kritiken.

Gruß vom Wiz

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Hallo, über den techn.Zustand kann man schon einiges erfahren in
den Gutachten; die übrigens schon mal nur 7 Seiten oder auch
70 Seiten umfassen können.
Übrigens Bad-Renovierung: je nach Größe mit Verfliesung schätze mal
6.000 - 10.000 €.
Wenn bei Vermietung Rendite erzielt werden soll, sollte man m.E.
höchstens bis 60% des Verkehrswerte bieten.
Alles schon erprobt und durchgezogen. Gruß

Hallo,

danke für die Hinweise.

Hallo, über den techn.Zustand kann man schon einiges erfahren
in den Gutachten; die übrigens schon mal nur 7 Seiten oder auch
70 Seiten umfassen können.

Ja klar, die lese ich mir schon durch. Aber wenn darin Dinge stehen wie „die Wohnung kann leider nicht betreten werden, weil der Mieter verschwunden ist und niemand den Schlüssel hat“, dann sind diese nicht sehr hilfreich …

Übrigens Bad-Renovierung: je nach Größe mit Verfliesung
schätze mal 6.000 - 10.000 €.

Danke für diesen Schätzwert. Das Bad ist natürlich winzig, d.h. ca. 9 m² - gerade genug Platz für WC, kleine Badewanne und Waschbecken. (Eigenartigerweise haben in München die meisten Wohnungen eine Badewanne, obwohl der Platz so knapp und teuer ist.)

Wenn bei Vermietung Rendite erzielt werden soll, sollte man
m.E. höchstens bis 60% des Verkehrswerte bieten.

Ähm … dann kann ich mir gleich die Zeit sparen ;-(
Das erste Gebot der Versteigerung, bei der ich letzte Woche war, lag bei ca. 75 % des Verkehrswerts, führte zu Schmunzeln im Saal und wurde augenblicklich überboten, weil da noch 10 Leute anstanden, um ihr erstes Gebot abzugeben.

Nun ja, ich bleibe da am Ball. Ich hätte wegen des geringen Leerstandsrisikos schon gerne eine Wohnung in München. Aber vielleicht muss ich doch auf einen anderen Ort ausweichen …

Schöne Grüße

Petra

Ah so, also jeder, der eine Eigentumswohnung kauft, ist ja sowieso doof, weil man nur kaufen soll, wenn man auch die Mehrheit im Haus hat? Dann kommt man ja nie zu was!

Übrigens habe ich nirgends geschrieben, dass ich mir das Objekt nicht gründlich ansehen würde. Aber mir wird hier ja von allen Superschlauen unterstellt, dass ich überhaupt nicht nachdenke, was ich mache.

Auf persönliche Angriffe wie vom Wiz lege ich übrigens keinen Wert.

Ah so, also jeder, der eine Eigentumswohnung kauft, ist ja
sowieso doof, weil man nur kaufen soll, wenn man auch die
Mehrheit im Haus hat?

Hi,

das steht doch da gar nicht. Dort wird doch nur davon abgeraten, eine Immobilie zu kaufen wo es einen Mehrheitseigentümer gibt, da sich alle anderen Eigentümer dann eben nach dem Mehrheitseigentümer richten müssen.

Dann kommt man ja nie zu was!

Lesen was dort steht und nicht das, was man hineininterpretieren möchte, wäre hilfreich.

Übrigens habe ich nirgends geschrieben, dass ich mir das
Objekt nicht gründlich ansehen würde. Aber mir wird hier ja
von allen Superschlauen unterstellt, dass ich überhaupt nicht
nachdenke, was ich mache.

Auch das steht nirgends.

Auf persönliche Angriffe wie vom Wiz lege ich übrigens keinen
Wert.

Ich konnte keinen Angriff erkennen, nur hat Wiz in seiner beruflichen Tätigkeit vermutlich schon viele Menschen vor sich sitzen gehabt, die in Situationen wie Deiner, mächtig auf die Nase gefallen sind.

Lese doch einfach nur was dort steht ohne Emotionen und schlaf mal eine Nacht drüber oder auch zwei. Vielleicht haben die Beiden nicht so unrecht.

Gruß
Tina

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Hallo Petra!

Ah so, also jeder, der eine Eigentumswohnung kauft, ist ja
sowieso doof…

Hab ich nicht behauptet.

…weil man nur kaufen soll, wenn man auch die
Mehrheit im Haus hat?

An der Stelle schrieb ich nicht „man“, vielmehr schrieb ich, was ich selbst tun, bzw. lassen würde. Das mag jeder für sich ganz anders entscheiden.

Dann kommt man ja nie zu was!

Fragt sich nur, zu was Du kommen möchtest. Wenn man nicht aufpasst, kann Eigentum zur üblen Belastung werden. Es ist gar nicht so selten, dass Leute lieber heute als morgen und zu buchstäblich jedem Preis ihr Eigentum vom Hals haben möchten. Manches Eigentum ist sogar geschenkt noch zu teuer. Bei Eigentum, über das andere Leute bestimmen, weißt Du nie, was auf Dich zukommt.

Übrigens habe ich nirgends geschrieben, dass ich mir das
Objekt nicht gründlich ansehen würde. Aber mir wird hier ja
von allen Superschlauen unterstellt, dass ich überhaupt nicht
nachdenke, was ich mache.

Dann trügte der Eindruck und ich bitte um Entschuldigung. Der Eindruck entstand, weil Dich wohl die Kosten eines bankbestätigten Schecks störten und weil Du an hilfreiche Hände zum Verlegen von Laminat dachtest. Ob es allerdings viel nützt, wenn Du Dir das Objekt (also das Haus, seine Bausubstanz nebst Installationen, die Protokolle der Eigentümerversammlungen, die Zusammensetzung der Eigentümerversammlung, die Rücklagen) ansiehst, mag ich nicht beurteilen.

Auf persönliche Angriffe wie vom Wiz lege ich übrigens keinen
Wert.

Befinden wir uns im gleichen Forum? Wo wurdest Du persönlich angegriffen? Gelegentlich kommt es vor, dass Sachverstand und Erfahrung zu Antworten führen, die nicht Deinen Vorstellungen entsprechen. Das sind aber keine Angriffe (wenn z. B. ich jemanden angreifen will, hört sich das anders an und dann merkt der/die Betreffende es ganz sicher), es ist Sachverstand, der Dir kostenlos und ohne jede Verpflichtung zur Verfügung gestellt wird und für den Du anderweitig einen zumeist vierstelligen Betrag zahlst.

Gruß
Wolfgang

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Hallo,

es gibt Menschen die die Verweigerung eines sie mit ziemlicher Sicherheit ruinierenden Kredits als persönlichen Angriff ansehen, die tun das auch, wenn sie jemand davon abhalten will zu nahe an eine steile Klippe heran zu treten, oder Dinge zu machen, die ohne eine gehörige Portion Knowhow wahnsinnig gefährlich sind (und sei es nur, dass sie finanziell nicht ganz unwahrscheinlich im Fiasko enden könnten).

Und es gibt Menschen, die über Jahrzehnte ein recht umfangreiches Wissen rund um technische und rechtliche Aspekte von Immobiliengeschäften aufgebaut haben, die täglich mit großen Geldsummen sicher umgehen, und die genug Fälle erlebt haben, wo Menschen sich schon mit vergleichsweise geringen Summen unglücklich gemacht haben, nur weil sie sich ohne Not, Sinn und Verstand, in die Idee einer eigenen Immobilie verrannt haben.

Alle deine Beiträge hier in letzter Zeit zeigen Leuten mit etwas mehr Hintergrund zu diesem Thema ganz deutlich, dass Du aktuell noch weit davon entfernt bist, sinnvoll und sicher Geld in eine Immobilie zu investieren. Dich darauf hinzuweisen magst Du als persönlichen Angriff ansehen. Gemeint ist es zum Schutz vor Dir selbst.

Mit dem Leid und Elend von Leuten die mit so einer Geschichte so richtig baden gegangen sind, habe ich in den letzten Jahren genug zu tun gehabt. Und wenn ich nicht der wäre, der ich nun mal bin, könnte ich sogar sagen: „Wunderbar, alles potentielle neue Mandate“, und mir seelenruhig ansehen, wie Du in dein Verderben rennst, und mir dann eine goldene Nase daran verdienen, wenn das Kind im Brunnen liegt, und Du um Hilfe schreist. Statt dessen tippe ich mir hier für Gotteslohn die Finger wund.

Gruß vom Wiz

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Statt dessen tippe ich mir hier für Gotteslohn die
Finger wund.

Er wird es Dir irgendwann danken! :smile:

Gruß!
steppi

Hallo, ein Fall aus eigener Erfahrung:
Im Termin 4 Anwesende, keine Gebote,
zum Schluß der Bieterstunde fragte die Vertreterin der betreibenden
Gläubigerin einen Anwesenden, von dem sie wusste, dass
er schon eine Wohnung in diesem Gebäude in einem
früheren ZV-verfahren erworben hatte, ob er nicht
Interesse hätte. Diese Person hat dann zugeschlagen:
zu 50% des Verkehrswertes, Sicheitsleistung wurde nicht
gefordert Nichts ist unmöglich. Gruß
Übrigens: die Wohnung aus dem früheren Verfahren wurde s.Zt. in
einem 2.ZV-Termin zu 38% des Verkehrswertes erworben.
Verkauf jetzt nach 10 Jahren (steuerfrei)mit 41% Gewinn.
Im Laufe der 10 J. haben die Mieten auch noch kleine
Überschüsse jährlich gebracht.