Hallo Wissende,
ich habe eine, eigentlich zwei Fragen zum Ablauf einer Zwangsversteigerung.
Und zwar muss man ja eine Bietsicherheit in Höhe von 10% des Verkehrswerts leisten, was u.a. durch Überweisung an die Gerichtskasse möglich ist. Wenn man die Wohnung nicht bekommen hat, dann bekommt man diese Bietsicherheit „nach ca. 3 Wochen“ zurück. Mein Sitznachbar meinte sogar: „nach 2 Monaten“.
Nun handelt es sich ja um keine unerhebliche Summe. Wie sieht es aus, wenn man an mehreren Objekten Interesse hat, für die eine Zwangsverteigerung angesetzt ist? Kann man dann die Bietsicherheit einfach „stehen lassen“? Oder müsste man diese Summe in Zweifelsfalls zwei oder drei Mal vorstrecken, weil man ja die Bietsicherheit aus der ersten Zwangsversteigerung (bei der jemand anders den Zuschlag bekommen hat) noch nicht zurück hat?
Ach ja, und noch eine Frage. Die Richterin meinte, dass auf die Wohnung eine „Grundschuld ohne Brief“ eingetragen ist. Was ist das denn? Warum ist das wichtig? Sie sagte dann im Folgenden, dass die Wohnung lastenfrei ist. Diese „Grundschuld ohne Brief“ war auch noch in DM. Warum ist das noch wichtig? Würde nicht einfach der Hinweis „das Objekt ist lastenfrei“ genügen?
Übrigens, wen’s interessiert: Diese Wohnung wurde in München versteigert, es war eine kleine 1-Zi.-Wohnung, und sie hat fast das doppelte des Verkehrswertes erreicht! Nun ja. Vielleicht sind bei der nächsten Zwangsversteigerung weniger Leute da? *kannjasein*
Schöne Grüße
Petra

