Hallo,
In Firmen können Webmaster ja so ziemlich alles sehen, was man
gemacht hat im Internet und auch Intranet.
Frage: Können die auch meine Emails, die ich beispielweise von
Yahoo verschicke und empfange sehen, wenn ich die TEMP-Dateien
lösche bzw. gelöscht habe ?
Der Webmaster kann auf jeden Fall sehen, dass du auf ein
Yahoo-Mailkonto zugegriffen hast. Und wenn die
Unternehmensrichtlinien (wofür es gute Gründe gibt) den
Zugriff auf Webmailkonten verbieten, dann hast du ein
Problem…
Richtig. Es muss allerdings auf jedenfall Ausdrücklich darauf hingewiesen werden, welche Richtlinien angewendet werden.
Ein Verstoss gegen diese Richtlinien kann bis zur Entlassung führen.
Sobald es solche Unternehmensrichtlinien gibt und in diesen
Richtlinien auch die Art und Weise der Überprüfung für alle
Anwender offen dargelegt wird, darf der Admin deine
Internetzugriffe sämtlich mitprotokollieren und überwachen.
Also das ist imho falsch! Es darf niemand überwacht werden! Der Admin darf zwar schauen das etwas getan wird, aber er darf dies weder verwertbar protokollieren noch detaillierter überwachen. Mitarbeiterprofile dürfen hieraus nicht ableitbar sein.
Es geht mir darum, ob es eine
Intimität gibt bei Mails, die ich beispielsweise für
Korrespondenz mit anderen Arbeitgebern nutzen kann…
Wenn privater Mailverkehr untersagt ist, gibt es keinerlei
Rechtsanspruch auf Intimität, dann darf dein Abteilungsleiter
jede deiner Mails mitlesen.
Falsch. Auch hier gilt grundsätzlich das Postgeheimnis (oder wie das dann auch immer im Amtsdeutsch heissen mag
).
Er darf lediglich feststellen bzw. abmahnen. Dies kann dann zwar auch bis zur Kündigung führen, aber die Mails lesen darf er auf keinen Fall.
Ist privater Mailverkehr erlaubt,
darf der Webmaster im Rahmen einer Betriebsvereinbarung
mitprotokollieren, mitlesen schon nicht mehr.
Jain, wie oben gesagt. Er darf nur protokollieren, das etwas gemacht wurde, nicht was. Das was also in der „normalen“ Log Datei des Proxy Servers steht darf verwendet werden. Nicht mehr!
Insbesondere
darf er dann Inhalte, von denen er im Rahmen seiner Aufgabe
Kenntnis nimmt, nicht an dritte im Unternehmen weitergeben.
Das sowieso.
Er
darf aber offenkundige Verstösse gegen Unternehmensrichtlinien
z. B. ans Personalbüro incl. der entspr. Protokollauszüge
melden.
Darf und muss. Allerdings eben nicht „Hall, die Frau Maier hat an Ihren Mann geschrieben, das er 2Kg Hackfleisch einkaufen soll. Das verstösst gegen die Unternehmensrichtlinien“
)